Auslandstierschutz, Neues wichtiges Urteil

  • Woher kommen denn die seriösen Organisationen ?
    Wenn man in die Vereinsgeschichten anschaut, sieht man, dass sich meistens ein paar Tierschützer zusammengetan haben, um etwas zu verändern.

    Und daraus entwickeln sich dann evtl. im Laufe der Jahre diese Organisationen.

    Und es wird mit Sicherheit keinen Verein, keine Orga geben, in deren Geschichte keine Fehler gemacht wurden. Menschen machen Fehler.
    Nur wer nichts tut, macht keine Fehler.

    Birgit

  • Darum das keine Fehler gemacht werden, geht es überhaupt nicht.

    Es geht darum, aus Fehlern zu lernen und sie nicht zu wiederholen!

    Und warum muss man einen neuen Verein gründen und seine eigenen Fehler machen (die dann die Tiere ausbaden müssen), statt sich einem langjährig arbeitenden Verein anzuschließen und deren Infrastruktur und Wissen zu nutzen?

    Ich war so manches mal gestrandet doch ich stand wieder auf
    Und auch am Boden zerstört hörte ich nie damit auf
    Zu wissen, dass ich mich, was immer kommt, ergeben muss
    Und wenns noch schlimmer kommt, dann weil ich es erleben muss
    -Thomas D

  • Da stimme ich Dir zu, diese ständigen Vereinsgründungen finde ich auch überflüssig. ;)

    Aber offensichtlich gelingt es den Menschen nicht, zusammen zu arbeiten.

    Warum jeder Einzelne so vorgeht, kann ich Dir auch nicht sagen.

    Aber oft genug ist hier im Forum zu lesen, dass für einen bestimmten Hund o.a. ein übernehmender Verein gesucht wird.
    Wenn dann keine Resonanz erfolgt, dann ist es doch naheliegend, dass der Einsteller des Gesuchs auf eigene Faust versucht, diesem Tier zu helfen und nicht einfach sagt, kein seriöser Verein hat Interesse, dann lasse ich das Tier eben sterben und kümmere um das, was diesem oder jenem Verein wichtiger ist.

    Jeder setzt doch seine eigenen Prioritäten.

    Auf jeden Fall ist wohl davon auszugehen, dass mehr Hunde sterben werden, wenn die Hürde, Hunde aus dem Ausland nach Deutschland zu bringen, höher gesetzt wird, wenn jede kleine Pflegestelle erlaubnispflichtig wird, wenn jeder TSV, der Hunde aus Tötungen importiert, wie ein gewerblicher Handel behandelt wird.

    Ich sehe das nicht als eine gute Lösung an.

    B.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von gitta1
    Auf jeden Fall ist wohl davon auszugehen, dass mehr Hunde sterben werden, wenn die Hürde, Hunde aus dem Ausland nach Deutschland zu bringen, höher gesetzt wird, wenn jede kleine Pflegestelle erlaubnispflichtig wird, wenn jeder TSV, der Hunde aus Tötungen importiert, wie ein gewerblicher Handel behandelt wird.

    (Fett von mir...) Woher kommt diese Annahme?

    Wenn nach den Vorschriften für gewerblichen Transport vorgegangen wird, dann wird es eben kein "Boxen-Tetris" geben... dann werden Hunde nicht 48 Stunden in Boxen durch sengende Hitze gekarrt ohne das auch nur einer Mal auf die Idee kommt nachzusehen.
    Es werden dann keine bereits in Leichenstarre gefallenen Hunde mehr aus der letzten Box hinten links rausgezogen werden müssen.

    Vielleicht werden weniger Hunde importiert... diese dann aber wenigstens mit der vermeintlichen Sicherheit lebend und unversehrt anzukommen... denn Hund sollte "zu Tode" gerettet werden.

  • total richtig Martin !


    gerettet ist nicht gerettet, das sind grosse Qualitätsunterschiede. und durch gutes Gesetz
    wird auch Qualität vorgeschrieben.für verantwortungsvolles Retten, Quarantäne , Impfen,kastrieren und Transport
    für die Tiere aber auch für die Menschen,.die gerettete Hunde nachher übernehmen gut

    ich möchte keine kleine Kind oder ältere Personen sehen mit Giardien, das kann tödlich sein..

    wenn man in den Ländern hilft mit Kastrationsaktionen und Aufklärung und auch dort Veränderung
    macht, dann müssen auch weniger Hunde gerettet werden.nach einiger Zeit.......

    Das ist dann das Problem bei der Wurzel gepackt;-)

    Einmal editiert, zuletzt von Henriette (23. September 2011 um 19:45)

    • Offizieller Beitrag

    Das wird wohl leider ein Wunschtraum bleiben... doch sollte sich jede(r) von uns berufen fühlen sich im Rahmen seiner Möglichkeiten einzubringen.

    Dazu muss man nicht einen Verein oder eine Partei gründen... es gibt so viele Möglichkeiten aktiv Tieren zu helfen. Ohne Geld, ohne Machtspielchen...

    Wenn diese Möglichkeit eine Pflegestelle ist, dann ist das nicht weniger lobenswert als wenn jemand in seinem Urlaub ehrenamtlich in einem notleidendenden Tierheim im In- oder Ausland hilft.

    Was auf jeden Fall kontraproduktiv ist, sind Aktionen, wie sie leider immer häufiger publik werden... wenn sich die Tierschützer vor Ort von den deutschen "Gutmenschen" bevormundet oder verar...t fühlen. Wenn gegen Absprachen gehandelt wird oder die Tierschützer vor Ort den Eindruck gewinnen, dass ein "floriender" Handel entsteht, den sie mit ihrer meist ehrenamtlichen Arbeit auch noch unterstützen und die "Deutschen" damit Kasse machen. Ob dem wirklich so ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.

    Und wieviele Menschen und Vereine tolle und ehrliche Arbeit leisten, steht nirgendwo... es kommen aber immer wieder vermeintlich schwarze Schafe in die Schlagzeilen und Foren. Diese finden Beachtung... ob zu Recht beklagt oder nicht.

    Wer sauber arbeitet, kann das belegen und an dem prallen solche Vorwürfe ab... also sollten alle Orgas schon im eigenen Sinne so arbeiten. Wer Konkurrenten, Neidern oder Blendern Munition gibt, braucht sich nicht wundern, wenn er dann irgendwann im Kreuzfeuer steht.

  • Auch interessant hierzu ( besonders für die ganzen " Nicht-Vereine " , also Privatzusammenschlüsse ) :

    http://www.lto.de/de/html/nachri…r-balkan-hunde/

    Zitat

    Dass die Antragstellerin aus Tierliebe oder Mitleid handele, könne die Tatsache, dass sie gewerblich tätig werde, nicht beseitigen. Auf eine tatsächliche Gewinnerzielung komme es auch nicht an. Für das Verbot sei entscheidend, dass gewerblicher Handel mit Tieren eine tierschutzrechtliche Genehmigung voraussetze, die die Antragstellerin nicht vorweisen könne.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Im Zusammenhang interpretiere ich die 3 Urteile so:

    Jeder Verein, der mehr wals 5 Hunde (EU-Richtlinie) aus dem Ausland importiert muss eine Gehmigung nach § 11 (hier gewerbl. Tierhandel) haben und ist nicht mehr als gemeinnützig anzusehen, somit sind gewerl. Steurn fällig (FA-Urteil) Transporte müssen gem. gewerbl. Hundehandel durchgeführt werden.

    Nachweisliche Pflegestellen brauchen keinen § 11er, da es hier ein höherrangiges Urteil gibt.

    Es fehlt noch ein einzureichendes Feststellungsurteil gegen einen deutschen Tierschutzverein, denn die deutschen Tierschutzvereine, die keine ausländischen Hunde aufnehmen, gehen ebenfalls durch die Vermittlungsgebühr in Konkurrenz mit anderen Vereinen und Hundehändlern und sind somit meiner Ansicht ebenfalls nach als gewerbl. einzustufen.

    Hoffentlich findet sich da ein deutscher Tierschutzverein, der das gegen sich selbst macht. Wenn nicht -Tierschutz ade - für die nächsten Jahre. Denke mal auf höchster Ebene werden die Urteile gekippt (aber ich vermute - auch erst da).

    Ansonsten ein wenig sarkastisch weitergedacht:
    bis dahin werden dann die zusätzlichen Steuereinnahmen für die €-Rettung und somit für die Banken verwandt. Deutschland verfällt in Sachen Tierschutz in die Dunkelheit zurück und demnächst haben wir dann wieder jede Menge deutsche Strassenhunde, weil es keine Tierheime mehr gibt. Günstig ist, dass die Tiere dann gleich von den obdachlosen armen pflegebedürftigen Rentern betreut werden können, denn immerhin gibts bei Vereinen wie DRK und ASB ja auch ein Konkurrenzverhalten zum freien Markt und damit wird dann dieses Vereinsunwesen - wenn sich nen fitter Kläger findet - auch gleich beseitigt. So dienen dann Mensch und Tier als sozialkontaktbedürftiges öffentliches Lehrmaterial über die Folgeerscheinungen der global nicht erwünschten Existenzen, wenn sie dann im Winter aneinander geschmiegt erfroren sind. Gleichzeitig kann sich der Staat weitere Bildungspakete für sogn. Sozialschwache ersparen, frei nach dem Motto: Praxis ist besser als Theorie.
    Es leben die Banken - Einzelkämpfer voran!

    Willkommen im globalen Europa ;)

    Diskriminierung von Hunden aufgrund ihrer Rasse, Grösse oder Herkunft- pfui Deibel !
    Man schmeisst ein Leben nicht weg, nur weil es behindert ist !

    2 Mal editiert, zuletzt von hushpuppy (4. Oktober 2011 um 20:53)

  • Zitat

    Nachweisliche Pflegestellen brauchen keinen § 11er, da es hier ein höherrangiges Urteil gibt.

    Wer aber nicht unbedingt einen Anwalt bemühen will um das dem Vetamt erklären zu lassen, der sollte sich einfach nett und unverbindlich beim zuständigen Amtsvet informieren wie er/sie das handhabt.
    Wichtig ist natürlich das der Verein für den man dann PS ist einen 11er hat.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Zitat

    ...denn die deutschen Tierschutzvereine, die keine ausländischen Hunde aufnehmen, gehen ebenfalls durch die Vermittlungsgebühr in Konkurrenz mit anderen Vereinen und Hundehändlern und sind somit meiner Ansicht ebenfalls nach als gewerbl. einzustufen.

    Das stimmt so nicht ganz. Die meisten deutschen Tierschutzvereine haben eine Genehmigung als “tierheimähnliche Einrichtung“ nach § 11 Abs. 1 Nr. 2. Ein Verein, der die Erlaubnis hat, ein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung zu führen wird vom Gesetzgeber anders beurteilt als Orgas oder Privatleute, die Tiere lediglich vermitteln.


    Zitat

    Jeder Verein, der mehr wals 5 Hunde (EU-Richtlinie) aus dem Ausland importiert muss eine Gehmigung nach § 11 (hier gewerbl. Tierhandel) haben und ist nicht mehr als gemeinnützig anzusehen

    Das stimmt meiner Meinung nach so nicht. Entscheidend ist die Frage, ob das transportierte Tier seinen Besitzer wechselt. Dann werden die Regelungen über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel angewandt - auch wenn weniger als fünf Tiere transportiert werden.

    Es muss also eigentlich jeder, der Tiere zur Vermittlung nach Deutschland einführt, Traces führen und eine Bestätigung vom Amtstierarzt vorliegen haben.

    So zumindest interpretiere ich die Gesetzeslage - oder hab' ich da was falsch verstanden ?(

  • Zitat

    So zumindest interpretiere ich die Gesetzeslage - oder hab' ich da was falsch verstanden

    Nein, hast du nicht.
    Ich jedenfalls verstehe sie genauso.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Dazu gibt es nun im aktuellen Tierschutzmagazin ein Interview mit einem auf Tierreht spezialisierten Anwalt, der wohl genau zu dieser Thematik im August 2011 ein Gutachten erstellt hat: "Die Verbringung von Hunden nach Deutschland - Tierschutz und gewerblicher Handel".

    Kurz zusammengefasst:
    Nix mit 11er, Tierschutz ist kein Handel, da keine Gewinnerzielungsabsicht dahintersteht (und auch nicht möglich sei), man solle durchaus auch gerichtlich gegen Ämter und Behörden vorgehen, die einer Orga Tierhandel unterstellen und auf den 11er pochen.

  • Das grundsätzlich keine Gewinnerzielungsabsicht möglich ist, sehe ich anders... ?( Hängt ja immer davon ab wie man es aufzieht. :rolleyes:

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Argumentation war, dass eine "Schutzgebühr" in Höhe von EUR 200-250 EUR pro Tier nicht die Kosten für Futter, medizinische Versorgung, Chip, Impfung, Ausweis und Transport, etc. decken kann.

    Also im Prinzip die gleiche Aussage, die man auch in deutschen Tierheimen zu hören bekommt: für eine "Gewinnerzielung" ist die reine Schutzgebühr zu niedrig.

  • Das mag bei 200-250 € auch noch stimmen...

    Aber es gibt ja auch Orgas , die nehmen 350-400 € . Und welche, die lassen die PS Futter, Versicherung, Steuer, TA komplett alleine tragen.

    Und wenn man mal von einer Übernahmegebühr von 50-100 € ausgeht ( je nachdem inklusive Ausreise oder die kommt halt noch mit 30-70 € dazu ) und die Orga hat eben dann keine weiteren Kosten, weil alles an der PS hängt oder die Hunde gar direkt adoptiert werden, dann sehe ich persönlich da schon einen netten Gewinn.

    Das es nicht die seriösen Vereine sind, die das so handhaben, darüber müssen wir nicht sprechen...aber so zu tun als wären alle seriös, halte ich auch für falsch...

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Ich würde das jetzt einfach mal so zusammenfassen:

    Eine allgemeingültige Verpflichtung zum 11er als Hundehändler gibt es für Orgas nicht. In Einzelfällen mag dies jedoch durchaus zutreffen.


    Die Haltung der Behörden, prinzipiell den 11er zu verlangen, steht nicht auf rechtlich gesicherten Füßen und ist daher angreifbar.

    Wenn eine Orga der Meinung ist, sie falle nicht unter den 11er und sei kein Hundehändler, so hat sie die Möglichkeit, gegen die Auflagen der Behörden Beschwerde oder gar Klage einzureichen.

    Ich denke, so kann man es stehen lassen, oder?

  • Ja, Daniela, das ist es wohl, in kurzen, prägnanten Worten. :D Danke.

    "Wer die Würde der Tiere nicht respektiert, kann sie ihnen nicht nehmen, aber er verliert seine eigene."
    - Albert Schweitzer (1875-1965), Arzt


    Einmal editiert, zuletzt von Sabine E. (13. Oktober 2011 um 08:02)

  • Zitat

    Original von Robin

    Es muss also eigentlich jeder, der Tiere zur Vermittlung nach Deutschland einführt, Traces führen und eine Bestätigung vom Amtstierarzt vorliegen haben.

    So zumindest interpretiere ich die Gesetzeslage - oder hab' ich da was falsch verstanden ?(

    nein, hast du nicht. Nur wenn du deinen (wirklich) eigenen Hund mit dir führst, mußt du keine Traces mitführen.

    Wenn du allerdings "nur" Transporteur bist, egal ob zu Fuß, ob mit dem Fahrrad, dem PKW, LKW oder auch dem Flugzeug (gilt also auch für sog. Flugpaten) müssen die Hunde als "Tiertransport" gekennzeichnet werden, vornehmlich mit einem entsprechenden "Tiertransport-lebende Tiere" Schild am Fahrzeug und es müssen Traces mitgeführt werden.

    Dies hat mir unser Vet. ganz eindringlich erklärt.

    edit: D.h. also ganz klar, der "abgebende Verein" im Ausland hat eine Betriebsnummer, der "empfangende Verein" hat eine Betriebsnummer und der Transport wurde mit Anzahl der Tiere, mit deren kompletten Daten (Chipnummer etc.) und Transportdatum (am besten Route) angemeldet.

    und zur "nicht Gewinnerzielungsabsicht" fallen mir auf anhieb mind. 3 sog. TS-"Privatinitiativen" ein, von denen ich weiß, daß sie genau deswegen Hunde nach D verbringen: mit einer Gewinnerzielungsabsicht.

    Ich halte es mal ganz einfach so: wer nichts zu verbergen hat, kann mit offenen Karten spielen, sprich auch eine Steuererklärung machen. Gewinn-Verlust-Rechung inklusive. Wenn nichts zu verdienen ist im TS, dann fallen auch keine Steuern an. Hab ich weiter oben schon mal geschrieben.

    **Dieser Beitrag unterliegt dem Urheberrecht, forenfremdes Zitieren, Kopieren und Weiterverbreiten auch von Auszügen ist nicht erlaubt.**
    "Lasst uns nicht um Schutz vor Gefahren beten, sondern um Furchtlosigkeit, wenn sie uns begegnen"(Rabindranath Tagor)
    "Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht" (V. Havel)

    2 Mal editiert, zuletzt von vicilotta (13. Oktober 2011 um 09:13)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von vicilotta
    Ich halte es mal ganz einfach so: wer nichts zu verbergen hat, kann mit offenen Karten spielen, sprich auch eine Steuererklärung machen. Gewinn-Verlust-Rechung inklusive. Wenn nichts zu verdienen ist im TS, dann fallen auch keine Steuern an.

    Das funktioniert aber leider nur, wenn die Gelder auch ordentlich dokumentiert werden und nicht alles unter der Hand auf einem Autobahnparkplatz abgewickelt wird.

    Ganz nebenbei erwähnt... eine Schutzgebühr ist keine Spende! Denn eine Spende erfolgt ohne eine Gegenleistung... also auch ohne einen Hund oder etwas anderes dafür zu bekommen. Vereine, die Tiere also gegen eine Spende abgeben, müssen diese Spende eigentlich als "Umsatz" bei der Steuer deklarieren.

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
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  • Bin zufällig auf dieses Thema gestoßen und bin hier im Moment recht frisch informiert, was zumind. unser zust.Vet-Amt betrifft.....

    Ein §11 zum gewerbl. Handel mit Wirbeltieren muss von jedem Verein/Orga/Privatperson vorliegen, auch wenn die Gelder dafür zu dem Verein direkt ins Ausland gehen-man ist ja schließlich Mittelsmann! Auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht!

    Diese Genehmigung wird nur erteilt wenn man (Vorstand oder private Person selbst) einen Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetzt vorlegt!

    Jedes Tier, das für eine dritte Person durch einen Transporteur, Privatperson, etc. nach Deutschland gebracht wird muß von einem TRACES-Papier begleitet werden! Egal ob man für dieses Tier ein Geld bekommt oder nicht! Wenn ein Vertrag zwischen dem TH/Privatperson und dem neuen Besitzer in Deutschland geschlossen wurde benötigt entweder die Privatperson selbst, oder eine verantwortliche Person vom Verein/Orga selbst den 11er zum gewerbl. Handel! Diese 5-Hunde-Regelung ist nicht gültig - nur wenn es die eigenen Tiere sind!

    Das ist eine Vorgehensweise an die sich wirklich mal alle Verein halten sollten, man hört immer noch das kein 11er vorliegt oder gar Traces gefahren werden. Unglaublich!

    Zudem muss auch noch darauf geachtet werden, daß auch Vereine unter die Kleinunternehmerregelung gehören (Umsatz bis 17.500 € p.J.). Schutzgebühren sind zu versteuern und zwar mit 19 % - bei Vereinen sollte die Vermittlung von Tieren zum Zweckbetrieb gehören - was die Satzung ausdrücklich aussagen sollte. Dann sind sie mit 7% zu versteuern. Ist dies nicht der Fall, fällt die Schutzgebühr mit 19% Umstzsteuer zu buche!

    Und wer ein bischen eine Ahnung hat, wie hoch die Auslagen für die Tiere (Impfung, Wurmkur, EU-Pass, Chip.... auch schon im Ausland sind, ganz zu schweigen von den Transportkosten der weiß, daß da nichts mehr für die anderen Hunde übrigt bleibt (die Schutzgebühr hat eigentlich den Sinn, das für einen Restobulus der übrig bleibt, ein Überleben der anderen Hunde mit gesichert sein soll).

    Es ist so, daß Privatpersonen/Vereine mit Hundehändlern auf eine Stufe gestellt werden - es ist leider nur so, daß Hundehändler (Hobbyzüchter) keinen Paragraphen brauchen und Ihre "Rassezüchungen" einfach für viel Geld verscheppern können und meist an Menschen die nicht mal auf "hundetauglichkeit" geprüft werden. Wer bis zu 3 zuchtfhähige HÜndinnen hat benötigt keine Erlaubnis! Das reicht doch um ordentlich Geld zu machen.

    Der bmt hat zusammen mit tasso und etn gegen dieses Feststellung Klage erhoben. Wir hoffen, daß hier bald eine einheitliche Regelung geschaffen wird, zum Wohle des Auslandstierschutzes. Beim bmt findet man immer wieder neue Infos in dieser Angelegenheit, wir bleiben am Ball.