Auslandstierschutz, Neues wichtiges Urteil

  • Kurzfassung:

    Mindestens eine Person im Verein, möglichst der Vorstand sollte den TS §11 abgelegt haben.

    Der Verein muss eine Betriebsnummer haben, gibt es über den Amstveterinär, über den dann die Importe angemeldet und im TRACES-Sytems eingegeben werden.

    Das ist vollkommen korrekt m.M. nach.

  • Mit Sicherheit, aber im Zweifelsfall immer den zuständigen Amtsvet. am Wohnort fragen.... da werden Sie geholfen und beissen tut der ganz sicher nicht ;)

  • Na, endlich mal so ein wichtiges Urteil.

    Dann hört der private Reiseverkehr endlich auf. Denn, auch wenn der Sitz der Orga im Ausland ist, muss derjenige, der die Tiere nach D schleppt, das auch mit Genehmigung machen.

    Dann kommen wenigstens Welpen unter 4 Monaten nicht mehr hier an.
    Und Tierheime in D können die dann auch nicht mehr unter 4 Monaten vermitteln.

    Super Urteil, denn die Vereine, die bisher korrekt arbeiten, betrifft es ja sowieso nicht.

    Also, was machen wir jetzt. Nichts, denn sauberer Tierschutz beginnt halt dort.

    Gruß SchwarzeWitwe

  • Zitat

    Original von asti
    Glt das auch für Menschen in Deutschland, die ehrenamtlich für ein ausländisches Tierheim aktiv sind und in Deutschland mit dem Schutzvertrag des ausländischen Tierheims vermitteln?

    asti, fett von mir.. was meinst Du mit ausländischem Schutzvertrag.. einen Vertrag in deutscher Sprache oder Landessprache?

  • Ich arbeite ehrenamtlich für ein spanisches Tierheim. Ich helfe bei der Vermittlung der Hunde nach Deutschland. ich bin nur die Kontaktperson zwischen dem Tierheim und den neuen Besitzern. Der Vertrag ist der vertrag des Tierheims in Spanien (die haben die Genehmigung zum Handel). ich bin nur der ehrenamtliche, der den vertrag für das Tierheim unterschreibt. Der Vertrag ist in deutsch. Die schutzgebühr wird direkt an das Tierheim überwiesen.

    Die Tiere kommen mit einem Transport nach Deutschland, der mit Traces arbeitet und dessen Fahrer die notwendige Genehmigung hat. Alle Tiere sind gechipt und danach geimpft. Welpen werden erst ab der 16. Woche hierher vermittelt, damit alles legal bleibt.

  • Zitat

    Original von asti
    Ich arbeite ehrenamtlich für ein spanisches Tierheim. Ich helfe bei der Vermittlung der Hunde nach Deutschland. ich bin nur die Kontaktperson zwischen dem Tierheim und den neuen Besitzern. Der Vertrag ist der vertrag des Tierheims in Spanien (die haben die Genehmigung zum Handel). ich bin nur der ehrenamtliche, der den vertrag für das Tierheim unterschreibt. Der Vertrag ist in deutsch. Die schutzgebühr wird direkt an das Tierheim überwiesen.

    Die Tiere kommen mit einem Transport nach Deutschland, der mit Traces arbeitet und dessen Fahrer die notwendige Genehmigung hat. Alle Tiere sind gechipt und danach geimpft. Welpen werden erst ab der 16. Woche hierher vermittelt, damit alles legal bleibt.

    Werden die ankommenden Tiere auch in Deutschland bei einem Amtsvet. angemeldet? Wenn ja, solltest Du keine Probleme haben.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von asti
    Der Vertrag ist der vertrag des Tierheims in Spanien (die haben die Genehmigung zum Handel). ich bin nur der ehrenamtliche, der den vertrag für das Tierheim unterschreibt.

    Hmmm... klingt mir aber nach der "deutschen Vertretung"... denn wenn du einen (rechtsgültigen) Vertrag für das ausländische Tierheim unterschreiben darfst, dann kannst du auch (haftungsmäßig) herangezogen werden. Die "Käufer" werden sich sicher nicht mit dem Tierheim in Spanien auseinandersetzen, sondern mit dir.

    Auch wichtig: Wem gehört der Hund während des Transports?

    PS: Das Urteil ist meines Erachtens nach zu begrüßen. Vielleicht hört es dann mal auf, dass jeder mit Couch und Internetanschluss meint Tiere im Dutzend aus dem Ausland rankarren zu lassen.
    Allerdings sehe ich das mit dem §11 etwas unklarer... eine Orga kann keinen §11 haben. Das können nur Personen bzw. Personal. Und solch eine Person für einen Verein zu verpflichten ist wohl keine Schwierigkeit. Es gibt genügend Tierpfleger, Tierarzthelfer usw. die mit wehenden Fahnen einem "Tierschutzverein" beitreten, wenn sie dadurch dazu beitragen können, dass andere Tiere retten.
    Aber wenigstens ist die Hürde nun ein kleines bißchen höher gesetzt...

  • Ein bisschen komplizierter ist das schon. Eine §11er-Genehmigung die nach den Richtlinien des "gewerblichen Hundehandels" erfolgt, beeinhaltet nach einem Urteil des Finanzgerichts Ba-Wü gleichzeitig die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ;)

    Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen - es wird die nächste Runde geben :D

    Der §11er für Pflegestellen wurde ja auch nicht gleich in der unteren Instanz gekippt ;)

    LG

    Diskriminierung von Hunden aufgrund ihrer Rasse, Grösse oder Herkunft- pfui Deibel !
    Man schmeisst ein Leben nicht weg, nur weil es behindert ist !

  • Zitat

    Original von hushpuppy
    Ein bisschen komplizierter ist das schon. Eine §11er-Genehmigung die nach den Richtlinien des "gewerblichen Hundehandels" erfolgt, beeinhaltet nach einem Urteil des Finanzgerichts Ba-Wü gleichzeitig die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ;)

    Aber es geht um ausländische Organisationen, und die haben hier in D keinen Vereinssitz und daher auch keine Gemeinnützigkeit.

    Ein Hund, der im Ausland geboren wird, dann in den TS kommt, "privat" nach D gefahren wird, an der Grenze für xx Euro an einen anderen Verein "verkauft" wird, ist nichts anderes als Hundehandel.

    Zwar unter schönen Deckmantel, aber immerhin.

    Gruß SchwarzeWitwe

  • Zitat

    Original von hushpuppy
    Ein bisschen komplizierter ist das schon. Eine §11er-Genehmigung die nach den Richtlinien des "gewerblichen Hundehandels" erfolgt, beeinhaltet nach einem Urteil des Finanzgerichts Ba-Wü gleichzeitig die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ;)

    Quelle?

    LG Barbara

  • Ich habe auch schon mitgeholfen, Hunde aus dem Ausland auf deutsche Pflegestellen zu transportieren, ohne eine Erlaubnis hierzu zu haben, ohne dass die organisierenden Personen eine Erlaubnis hierzu hatten.

    Das mag in den Augen einiger Tierschützer nicht korrekt sein, aber
    diese Tiere haben die ausländischen Tötungsstationen dadurch überlebt.

    Auf die Frage : Was machen wir jetzt ?

    fiel mich als erstes ein :

    :kerze: Noch mehr Kerzen anzünden für die Tiere, die den Weg in ein neues Zuhause in Deutschland nicht geschafft haben.

    Birgit

    P.S. Ich bin selbst Beamtin und weiß aus eigener Erfahrung, dass man manche Gesetze und Verordnungen nicht zu eng auslegen sollte. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von gitta1 (22. September 2011 um 08:02)

  • Zitat

    Original von gitta1

    Auf die Frage : Was machen wir jetzt ?

    fiel mich als erstes ein :

    :kerze: Noch mehr Kerzen anzünden für die Tiere, die den Weg in ein neues Zuhause in Deutschland nicht geschafft haben.

    Ist Deutschland wirklich das Allheilmittel. Wäre es nicht besser, die ausländischen Orgas würden sich auf die Arbeit und Aufklärung in ihrem Land konzentireren.
    Oder ist es einfach, zu sagen, da karren wir halt alle Hunde nach Deutschland. Egal, aus welchen Grund.
    Manchmal ist es einfach, dass man die Sprache in dem Land, in dem ich wohne, gar nicht beherresche, Wie soll so jemand den Inländern beibringen, wie Tiere zu halten sind.

    Da ist es einfacher, "privat" ein paar Hunde in befreundete Tierheime zu bringen. Natürlich gegen Entgelt oder Spende, oder wie das Dingens auch heißt, Fahrtkostenerstattung oder so.
    Und wenn die Orga es ganz clever anstellt, hat der ausländische Hund auch noch einen deutschen Heimtierausweis.

    Da gibts dann auch keine Fragen an der Grenze, der Hund reist ja "legal".

    In meinen Augen ist das große Augenwischerei, mit dem Gedanken, durch solche Gesetze sterben noch mehr Hunde, das zu leglisieren.

    Wir Deutsche haben die ausländischen Gesetze nicht gemacht und sind dadurch auch nicht in der Verantwortung.

    Gruß SchwarzeWitwe

  • Zitat

    Original von Martin

    PS: ...Das Urteil ist meines Erachtens nach zu begrüßen. Vielleicht hört es dann mal auf, dass jeder mit Couch und Internetanschluss meint Tiere im Dutzend aus dem Ausland rankarren zu lassen....

    ...Aber wenigstens ist die Hürde nun ein kleines bißchen höher gesetzt...

    Das ist genau das, was ich auch dachte.

    Gitta, schau doch bitte mal über den Tellerrand des "Einzelne-Hunde-Rettens" hinaus. Wieviele Kerzen hättest Du bis jetzt schon anzünden müssen, für jeden Hund den Du, bzw. der ganze Auslandstierschutz zusammen bisher nicht retten konnte?

    Jedes Tier, das aus dem Elend der Auffangstationen herausgeholt wurde, hat doch nur Platz gemacht, für den nächsten armen Kerl, der dann auch wieder so schnell wie möglich gerettet werden muß, weil sonst er der Getötete ist - und so geht es weiter und weiter und weiter.......

    ...wenn nicht endlich alle Rettungs-Vereine ihre Aktivitäten von illegalen Rettungs-Transporten, auf den wirklichen Schutz der Tiere verlagern - nämlich dem Schutz vor den Todeslagern, dem Vergiftet- oder Erschlagen-Werdens.

    Da die betreffenden Regierungen kein Interesse daran zu haben scheinen, ihre Streunerproblematik auf humane Art und Weise zu lösen, und der Tierschutz nicht so lange warten sollte, bis dort ein Umdenken stattfindet, müssen solche Schutzmaßnahmen eben organisiert werden, indem die unterstützt werden, die Kastraktionsaktionen planen und durchführen. Und natürlich auch die, die vor Ort versuchen politisch oder durch Einflußnahme auf die Bevölkerung ein Umdenken herbeizuführen.

    "Wer die Würde der Tiere nicht respektiert, kann sie ihnen nicht nehmen, aber er verliert seine eigene."
    - Albert Schweitzer (1875-1965), Arzt


    2 Mal editiert, zuletzt von Sabine E. (22. September 2011 um 08:52)