- Offizieller Beitrag
Die Einschläferung der Hunde wird nur im Falle von Krankheiten, die von einem unabhängigen Tierarzt festgestellt werden, zulässig..
Na ja...allzu viel darf man nicht erwarten, aber wir haben uns gefreut ;-)!
Video auf rumänisch:
Die Einschläferung der Hunde wird nur im Falle von Krankheiten, die von einem unabhängigen Tierarzt festgestellt werden, zulässig..
Na ja...allzu viel darf man nicht erwarten, aber wir haben uns gefreut ;-)!
Video auf rumänisch:
Es ist sogar noch viel besser!!!! (fett im Text von mir)
Streuner-Gesetz. Der Senat hat entschieden, dass nur
schwer kranke Hunde eingeschlaefert werden duerfen.
Der Senatsrat hat in der gestrigen Sitzung die Gesetzesinitiative
angenommen, durch die nur Hunde durch einen spezialisierten Tierarzt eingeschlaefert
werden duerfen, die unheilbar krank sind.
Der Gesetzesvorschlag zur Aenderung der Eilverordnung Nr.155/2001 betreffend der
Administration der Hunde, Katzen und anderer Tiere, angestossen durch den Senator Marius
Marinescu, wurde mit 131 Zustimmungen, einer Ablehnung und sieben Enthaltungen angenommen.
Dieses Gesetz enthielt mehrere Vorgaben, die vom rumaenischen Verfassungsgericht als konstitutionswidrig
erklaert wurden, beispielsweise die Vorgabe, nach der innerhalb von drei Tagen Hunde eingeschlaefert werden
durften, die innerhalb von 30 Tagen nicht adoptiert worden sind, sowie frei herumlaufende aggressive Hunde,
ausgesetzte oder solche, deren Besitzer nicht ermittelt werden konnte.
Nun koennen nach der vom Senat angenommenen Form nach Ablauf der 30 Tage in denen die Hunde in den
Heimen gehalten werden, diese entweder in den Heimen behalten werden, wenn sie nicht zurueckgefordert
wurden, oder in ihre Reviere zurueck gebracht werden, nachdem sie kastriert wurden.
Eine andere angenommene Vorgabe sieht vor, dass die Lokalverwaltungen die kostenlosen
Entwurmungen und Entflohungen, Kastration, Mikrochippen und Tollwutimpfungen fuer Hunde
mit Besitzer fuer ein Jahr nach in Kraft treten des Gesetzes uebernehmen muessen.
Des weiteren werden Hundehalter, die die Kastration verweigern, eine vom Lokalrat festgelegte
Deck-Gebuehr fuer jeden Wurf bezahlen.
Eine andere Vorgabe sieht vor, dass bei der tieraerztlichen Kontrolle auch Abgesandte von
Tierschutzorganisationen anwesend sein duerfen.
Die Senatoren haben aus der urspruenglichen Form die Tatsache gestrichen, dass Hunde nicht
auf oeffentlichem Gelaende oder daran angeschlossenen Gebieten gehalten und beherbergt werden
duerfen, oder ausserhalb des Grundbesitzes des Halters.
Der Senat ist die erste zustaendige Instanz.
Quelle: http://www.puterea.ro/articol/legea_…numai_cainii_gr
Anmerkung:
Auch bei den Einschlaeferungen der unheilbar kranken Tiere duerfen die Tierschutzorganisationen fordern, anwesend zu sein.
Die obligatorischen, aber anfangs noch kostenlosen Kastrationen in Kombi mit der Gebuer fuer jeden Wurf wird dafuer sorgen, dass es sich die Leute ueberlegen werden, ob es noch Sinn mach, die Huendinnen werfen zu lassen und die Welpen auszusetzen oder anderweitig "loszuwerden".
Das obligatorische Chippen aller Hunde hilft uns dabei, Misshandlungen, Aussetzungen und anderes zur Strafverfolgung zu bringen, wofuer bisher immer die Eigentuemerfrage nicht eindeutig belegt werden konnte.
Das Gesetz hat noch einige Luecken - aber es ist ein Riesenschritt in die richtige Richtung und bietet uns die Moeglichkeit, zumindest in unserem Gebiet (Kreis Cluj) eine Form als Lokalverordnung vorzuschlagen, die die letzten Luecken schliesst.
Es gibt uns Mittel an die Hand, den Buergermeistern unsere Kastrationskampagne "aufzudraengen" und laesst uns auf eine Zukunft hoffen, in der wir noch die resultate dessen erleben werden, wofuer wir kaempfen!
Juchuuu, das klingt so toll!
Das nenn ich mal gut ausgearbeitet.....
Hoffentlich kann es auch effektiv umgesetzt werden
Super!
das freut mich sehr !!!!
Danke für die detaillierte Info, Miri !!!
Diesen Welpenpassus würde ich mir auch für Deutschland wünschen, dann gäbe es hier vielleicht auch ein paar "ich will Züchter spielen" Würfe weniger... *seufts*
Habe mal eine Petition dementsprechend an den Bundestag eingereicht, wurde leider abgelehnt...
ich weiss nicht, was daran toll klingt. Es ist ja nur die Rede vom Verbot einzuschläfern.
Die Hunde dürfen also weiterhin gequält und irgendwie getötet werden??
das denke ich auch
sie werden weiter vergiftet und zu tode geprügelt werden ..denn das ist ja nicht verboten
ich weiss nicht, was daran toll klingt. Es ist ja nur die Rede vom Verbot einzuschläfern.
Die Hunde dürfen also weiterhin gequält und irgendwie getötet werden??
DAS ist in Deutschland auch verboten, und passiert trotzdem.....
Zuerst mal: zu frueh gefreut.......
Wir wunderten uns, dass das Gesetz nirgends unter den neu erlassenen/ geaenderten Gesetzen auftaucht. Es wurde erstmal nur vom Senat zur weiteren Bearbeitung angenommen (und nicht schlichtweg von vornherein abgelehnt). Was am Ende dabei rauskommt, sehen wir dann.... Die Presse hat mal wieder ganze Arbeit geleistet und die Tatsachen leicht verzerrt, indem sie das Gesetz als genehmigt bezeichneten, was man als erlassen interpretieren koennte
Zu euren Anmerkungen
ZitatDie Hunde dürfen also weiterhin gequält und irgendwie getötet werden??
Nein, das duerfen sie schon seit Jahren nicht mehr! Darauf stehen hier wirklich hohe Geldstrafen, auf einiges sogar Gefaengnis!
Nur nuetzt das niemandem etwas, denn erstens haben die Behoerden keinen Leitfaden, wie sie die bestehenden Gesetze anwenden sollen, deswegen tun sie lieber mal gar nix (in den meisten Faellen).
Ausserdem muss man in vielen Faellen die Eigentuemerfrage klaeren und rechtsgueltig nachweisen - was unmoeglich ist, wenn das Tier nicht gechippt ist. Deswegen kaemfen wir doch so darum, dass das Chippen Pflicht wird!!!!
Auch Aussetzen steht unter Strafe - Problematik s.o.!