Das neue Gesetz verbietet die Euthanasie der Strassenhunde ;-)

    • Offizieller Beitrag

    Die Einschläferung der Hunde wird nur im Falle von Krankheiten, die von einem unabhängigen Tierarzt festgestellt werden, zulässig..

    Na ja...allzu viel darf man nicht erwarten, aber wir haben uns gefreut ;-)!

    Video auf rumänisch:

    http://www.youtube.com/watch?v=XGykasd20VQ&feature=youtu.be

    Oberchaotin Doina


    "Mitten im Winter habe ich schließlich gelernt,
    daß es in mir einen unbesiegbaren Sommer gibt"
    (Camus)

    Das Chaos will anerkannt, will gelebt sein
    ehe es sich
    in eine neue Ordnung bringen lässt.

    Hermann Hesse

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  • Es ist sogar noch viel besser!!!! (fett im Text von mir)


    Streuner-Gesetz. Der Senat hat entschieden, dass nur
    schwer kranke Hunde eingeschlaefert werden duerfen.


    Der Senatsrat hat in der gestrigen Sitzung die Gesetzesinitiative
    angenommen, durch die nur Hunde durch einen spezialisierten Tierarzt eingeschlaefert
    werden duerfen, die unheilbar krank sind.


    Der Gesetzesvorschlag zur Aenderung der Eilverordnung Nr.155/2001 betreffend der
    Administration der Hunde, Katzen und anderer Tiere, angestossen durch den Senator Marius
    Marinescu, wurde mit 131 Zustimmungen, einer Ablehnung und sieben Enthaltungen angenommen.

    Dieses Gesetz enthielt mehrere Vorgaben, die vom rumaenischen Verfassungsgericht als konstitutionswidrig
    erklaert wurden, beispielsweise die Vorgabe, nach der innerhalb von drei Tagen Hunde eingeschlaefert werden
    durften, die innerhalb von 30 Tagen nicht adoptiert worden sind, sowie frei herumlaufende aggressive Hunde,
    ausgesetzte oder solche, deren Besitzer nicht ermittelt werden konnte.

    Nun koennen nach der vom Senat angenommenen Form nach Ablauf der 30 Tage in denen die Hunde in den
    Heimen gehalten werden, diese entweder in den Heimen behalten werden, wenn sie nicht zurueckgefordert
    wurden, oder in ihre Reviere zurueck gebracht werden, nachdem sie kastriert wurden.

    Eine andere angenommene Vorgabe sieht vor, dass die Lokalverwaltungen die kostenlosen
    Entwurmungen und Entflohungen, Kastration, Mikrochippen und Tollwutimpfungen fuer Hunde
    mit Besitzer fuer ein Jahr nach in Kraft treten des Gesetzes uebernehmen muessen
    .

    Des weiteren werden Hundehalter, die die Kastration verweigern, eine vom Lokalrat festgelegte
    Deck-Gebuehr fuer jeden Wurf
    bezahlen.

    Eine andere Vorgabe sieht vor, dass bei der tieraerztlichen Kontrolle auch Abgesandte von
    Tierschutzorganisationen anwesend sein duerfen.

    Die Senatoren haben aus der urspruenglichen Form die Tatsache gestrichen, dass Hunde nicht
    auf oeffentlichem Gelaende oder daran angeschlossenen Gebieten gehalten und beherbergt werden
    duerfen, oder ausserhalb des Grundbesitzes des Halters.
    Der Senat ist die erste zustaendige Instanz.

    Quelle: http://www.puterea.ro/articol/legea_…numai_cainii_gr


    Anmerkung:

    Auch bei den Einschlaeferungen der unheilbar kranken Tiere duerfen die Tierschutzorganisationen fordern, anwesend zu sein.
    Die obligatorischen, aber anfangs noch kostenlosen Kastrationen in Kombi mit der Gebuer fuer jeden Wurf wird dafuer sorgen, dass es sich die Leute ueberlegen werden, ob es noch Sinn mach, die Huendinnen werfen zu lassen und die Welpen auszusetzen oder anderweitig "loszuwerden".
    Das obligatorische Chippen aller Hunde hilft uns dabei, Misshandlungen, Aussetzungen und anderes zur Strafverfolgung zu bringen, wofuer bisher immer die Eigentuemerfrage nicht eindeutig belegt werden konnte.
    Das Gesetz hat noch einige Luecken - aber es ist ein Riesenschritt in die richtige Richtung und bietet uns die Moeglichkeit, zumindest in unserem Gebiet (Kreis Cluj) eine Form als Lokalverordnung vorzuschlagen, die die letzten Luecken schliesst.
    Es gibt uns Mittel an die Hand, den Buergermeistern unsere Kastrationskampagne "aufzudraengen" und laesst uns auf eine Zukunft hoffen, in der wir noch die resultate dessen erleben werden, wofuer wir kaempfen!

    Miriam mit Fee, Tasha, Dorian, Samptpfoten Legolas, Troll, Leo, Cassie, Gremlin sowie diversen Pflegis

  • Das nenn ich mal gut ausgearbeitet.....

    Hoffentlich kann es auch effektiv umgesetzt werden :)

    Nadine

    Die Grausamkeit gegen Tiere und auch die
    Teilnahmslosigkeit gegenüber ihrem Leiden ist eine der schwersten Sünden
    des Menschen. Wenn der Mensch so viel Leiden schafft, welches Recht hat
    er dann sich zu beklagen, wenn er selbst leidet?

  • Super! :tschakka:

    **Dieser Beitrag unterliegt dem Urheberrecht, forenfremdes Zitieren, Kopieren u. Weiterverbreiten ohne Erlaubnis des Verfassers ist nicht gestattet!**

  • Diesen Welpenpassus würde ich mir auch für Deutschland wünschen, dann gäbe es hier vielleicht auch ein paar "ich will Züchter spielen" Würfe weniger... *seufts*

    Habe mal eine Petition dementsprechend an den Bundestag eingereicht, wurde leider abgelehnt... :(

    Nadine

    Die Grausamkeit gegen Tiere und auch die
    Teilnahmslosigkeit gegenüber ihrem Leiden ist eine der schwersten Sünden
    des Menschen. Wenn der Mensch so viel Leiden schafft, welches Recht hat
    er dann sich zu beklagen, wenn er selbst leidet?

  • ich weiss nicht, was daran toll klingt. Es ist ja nur die Rede vom Verbot einzuschläfern.
    Die Hunde dürfen also weiterhin gequält und irgendwie getötet werden??

  • das denke ich auch :(
    sie werden weiter vergiftet und zu tode geprügelt werden ..denn das ist ja nicht verboten

    lg dagmar


    Rassismus

    fängt da an
    wenn Mensch denkt
    Es sind ja nur

    TIERE

  • ich weiss nicht, was daran toll klingt. Es ist ja nur die Rede vom Verbot einzuschläfern.
    Die Hunde dürfen also weiterhin gequält und irgendwie getötet werden??

    DAS ist in Deutschland auch verboten, und passiert trotzdem..... :(

    Nadine

    Die Grausamkeit gegen Tiere und auch die
    Teilnahmslosigkeit gegenüber ihrem Leiden ist eine der schwersten Sünden
    des Menschen. Wenn der Mensch so viel Leiden schafft, welches Recht hat
    er dann sich zu beklagen, wenn er selbst leidet?

  • Zuerst mal: zu frueh gefreut.......
    Wir wunderten uns, dass das Gesetz nirgends unter den neu erlassenen/ geaenderten Gesetzen auftaucht. Es wurde erstmal nur vom Senat zur weiteren Bearbeitung angenommen (und nicht schlichtweg von vornherein abgelehnt). Was am Ende dabei rauskommt, sehen wir dann.... Die Presse hat mal wieder ganze Arbeit geleistet und die Tatsachen leicht verzerrt, indem sie das Gesetz als genehmigt bezeichneten, was man als erlassen interpretieren koennte ;)

    Zu euren Anmerkungen

    Zitat

    Die Hunde dürfen also weiterhin gequält und irgendwie getötet werden??

    Nein, das duerfen sie schon seit Jahren nicht mehr! Darauf stehen hier wirklich hohe Geldstrafen, auf einiges sogar Gefaengnis!

    Nur nuetzt das niemandem etwas, denn erstens haben die Behoerden keinen Leitfaden, wie sie die bestehenden Gesetze anwenden sollen, deswegen tun sie lieber mal gar nix (in den meisten Faellen).
    Ausserdem muss man in vielen Faellen die Eigentuemerfrage klaeren und rechtsgueltig nachweisen - was unmoeglich ist, wenn das Tier nicht gechippt ist. Deswegen kaemfen wir doch so darum, dass das Chippen Pflicht wird!!!!
    Auch Aussetzen steht unter Strafe - Problematik s.o.!

    Miriam mit Fee, Tasha, Dorian, Samptpfoten Legolas, Troll, Leo, Cassie, Gremlin sowie diversen Pflegis