Hallo zusammen
Der Titel soll nicht alle Tierschützer ansprechen. Aber leider sind es doch viel mehr, als ich dachte. Warum wird automatisch angenommen, wenn man etwas schlimmes hört, dass es der Wahrheit entspricht? Wenn eine Hundehalterin behauptet, die Behörden haben unrechtmässig ihren Hund eingezogen, interessiert es niemanden, was die andere Seite dazu zu sagen hat.
Es geht um einen konkreten Fall einer Rotti-Hündin aus meiner Gegend. In unserem Kanton haben wir keine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde. Diese Hündin unterliegt aber dieser Auflage. Und das ist keine Willkür. Es gab einen Vorfall, der zum Einzug des Hundes geführt hat, wovon die Hundehalterin des Rottis behauptet, der andere Hundehalter habe eine Falschaussage gemacht, und er habe sich auch damit gebrüstet, dass er mit dem Kantonstieratzt befreundet sei. Der Hundehalter des anderen Hundes sagte aus, dass sich die Rotti-Hündin losgerissen habe und auf seinen Hund los ging. Zum Glück trug diese einen Maulkorb. Die Halterin des Rottis behauptet, der Mann habe seinen Hund an der Flexi zu ihrem gelassen, worauf es eine Keilerei gab und sich ihre Hündin wegen des Maulkorbes nicht wehren konnte. (Anmerkung von mir: Ich glaube nicht, dass jemand seinen Hund an der Flexi zu einem Hund lässt, der einen Maulkorb trägt.) Natürlich glauben jene Tierschützer, die diese Mails mit dem Bericht der Hundehalterin bekommen, die Story der armen Hundehalterin. Sie behauptet ja auch, sich immer an die Maulkorb- und Leinenpflicht gehalten zu haben, was aber nicht der Wahrheit entspricht, sie wurde von meiner Bekannten mit freilaufendem Hund und ohne Maulkorb gesehen, die dies meldete. Alle, die etwas gegen diese Hündin oder ihre Halterin sagen, sind in den Augen einiger Tierschützer Rotti-Hasser. Es ist unglaublich. Es gibt eine Petition, damit die Hündin der Halterin zurück gegeben wird. Es interessiert niemanden, dass wir Angst um unsere Hunde haben, sollte die Hündin zurück gegeben werden, da sich die Halterin ja nicht an ihre Auflagen hält. Der Vater dieser Hundehalterin hat in betrunkenem Zustand meine Bekannte mit dem Hund bedroht. Das sind in den Augen dieser Tierschützer alles Verläumdungen. Jetzt ist hier sogar eine Demo geplant.
Gestriger Zeitungsbericht:
ZitatAlles anzeigen"Greift impulsiv und heftig an"
Ein auffälliges Verhalten hat die eingezogene Rottweilerhündin bereits früher gezeigt, wie verschiedene Experten bestätigten.
Im Fall der eingezogenen Rottweilerhündin (wir berichteten) hat sich jüngst die Besitzerin des Tieres via Leserbrief von den "unflätigen, wirren und absurden Mails" von Tierschützern distanziert, andererseits ihre Sicht der Dinge dargelegt: Das Tier, so die Besitzerin "weise keine wahnsinnige Vorgeschichte" auf, die Rottweilerhündin habe "bisher weder Menschen angegiffen, noch Tiere jeglicher Rasse verletzt".
Diese Aussagen haben nun Widerspruch provoziert: "Der Hund hat schon Menschen und andere Hunde belästigt, dafür gibt es Zeugen", sagte A. C. Die Thayngerin ist Chefexpertin der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) und kennt sowohl die Rottweiler-Besitzerin als auch das Tier: Hund und Halterin besuchten während eines Jahres einen Kurs bei C. Und das nicht freiwillig: Im Zusammenhang mit der im Dezember 2009 erteilten Haltungsbewilligung gehörte der Kursbesuch zu einer von mehreren Auflagen, die an die Bewilligung geknüpft wurde. Vorgeschrieben war zudem eine Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum, wie aus Unterlagen hervorgeht, die den SN vorliegen.
Auch während des Kurses habe die Rottweilerhündin immer wieder aggressiv auf andere Hunde reagiert, und zwar derart dass Kursleiterin C. befürchtete, die Besitzerin könne das Tier nicht zurück halten: "Das Verhalten des Hundes hat mich erschreckt." Auch als ein anderer Hundehalter sich in der Nähe der Hündin aufhielt, reagierte das Tier mit Knurren und einer Vorwärtsbewegung: "Wenn Hunde Angst haben, gehen sie eher zurück, dieses Tier aber geht nach vorn", sagt C.Auch ohne Maulkorbunterwegs
Bestätigt werden die Beobachtungen einer anderen Hundehalterin-auch sie hat einen Hund, der auf der Rasseliste steht und die dafür nötige Prüfung zweimal abgelegt hat. Sie berichtete auch, dass der Maulkorb- und Leinenpflicht für das Tier nicht immer nachgelebt worden sei, wie sie selbst beobachtet und gemeldet habe.
Gemäss C. konnten während des Kursbesuches Fortschritte erziehlt werden, dennoch ist der Entzug nicht aus heiterem Himmel erfolgt: "Ich habe die Besitzerin mehrfach gewarnt, dass man ihr den Hund bei einem Vorfall wegnimmt", sagt C., die betont: "Ich will nicht, dass das Tier eingeschläfert wird, denn der Hund muss am Schluss ausbaden, was in den letzten vier Jahren an Ausbildung versäumt wurde." Wenn sich aber kein guter Platz für das Tier finden lasse, sei eine Einschläferung auch für sie die letzte Möglichkeit."Massive Belästigungen"
Während die Behörden sich zum laufenden Verfahren nicht äussern, zeichnet der Verfügungsentwurf über den Einzug des Hundes ein ähnliches Bild: Bereits vor dem Vorfall, der zum Einzug geführt hat, soll es zu "massiven Belästigungen von Mensch und Tier" gekommen sein. Nach dem Einzug sollen zudem verschiedene Personen zu den Geschehnissen befragt worden sein. Der Rottweiler wurde allerdings bereits am 8. September vorsorglich eingezogen. Drei Tage später wurde der Wesenstest durchgeführt, das Ergebnis der Experten, zu denen der Kantonstierarzt notabene nicht gehörte, war deutlich: Das Tier sei "unsicher, ängstlich und fühlt sich bedroht", wenn eine fremde Person den Individualabstand unterschreitet und "greift in solchen Situationen impulsiv und heftig an". Ausserdem zeige das Tier eine aggressive Selbstverteidigung, hat eine tiefe Reizschwelle - die Liste der Beobachtungen ist lang. Empfehlung der Experten an das Veterinäramt des Kantons: "Da es kaum möglich und nicht verantwortbar ist, einen Hund dieser Grösse, diesen Alters mit dieser Vorgeschichte neu zu platzieren, muss Euthanasie empfohlen werden."
Zu einem ähnlichen Resultat kam bereits der Präsident des Schweizerischen Rottweilerclubs, der die Hündin und deren Führung überprüft hatte: Das aggressive und schreckhafte Verhalten konstatierte auch dieser Experte und empfahl bereits damals eine Einschläferung, "wenn eine ganz klare Besserung nicht in ein paar Wochen ersichtlich wird". Bei der jüngsten Überprüfung im September haben die Fachleute sogar eine "erhebliche" Verstärkung des früheren Verhaltens festgestellt. Ob die empfohlene Einschläferung tatsächlich umgesetzt wird, muss sich erst noch weisen: Der Kantonstierarzt hat das Tier bisher erst eingezogen.
Die Besitzerin hat gegen den Einzug einen Rekurs eingereicht, der bereits Ende Oktober vom Regierungsrat abgelehnt wurde. Bevor dieser Entscheid rechtskräftig wird, läuft die Rekursfrist: Die Besitzerin kann ihre Rechte vor dem Obergericht geltend machen.
Quelle: Zeitungsbericht aus den Schaffhauser Nachrichten vom 09.11.2010
In einigen deutschen Foren wird regelrecht gegen die Behörden und den Kantonstierarzt hergezogen. Man findet in diesen Foren nur jene Berichte, die diese Hundehalterin verfasste. Ich habe mich in einem dieser Foren angemeldet und obigen Bericht geschrieben. Die drehen sich alles so zurecht, wie es ihnen passt. Nur die Rotti-Besitzerin sagt die Wahrheit, alles andere wäre eine Hetze gegen die Rasse.
Ich kenne Frau C. aus obigem Bericht. Ihr Lebensgefährte hat auch einen Rotti. Sie kann diese Situation wirklich beurteilen.
Es macht mich echt fertig, dass sich Leute ein Urteil anmassen, die diese Hündin nicht kennen. Und ich auch noch fast als "Kampfhundgegenerin" dargestellt werde, nur weil ich klar dagegen bin, dass diese Hündin zur Besitzerin zurück kommt. Dieser Hund gehört in professionelle Hände.
Cabal