Rottweilerhündin, 8 Monate, lieb

    • Offizieller Beitrag

    Heute kam die dringende Anfrage nach einem Pflegestelle oder besser noch einem Endplatz für "Fenja" rein.

    "Fenja" ist gerade mal 8 Monate alt und wird als "absolut süß und lieb" beschrieben.

    Sie sitzt in einem Tierheim in Bayern. Da Rottweiler in diesem Bundesland unter die Listenhunde / Kampfhunde zählen, hat sie im Tierheim kaum eine Chance auf Vermittlung.

    Wer eine Pflegestelle oder einen Endplatz anbieten kann, meldet sich bitte bei thomas(AT)verlassene-pfoten.de.

    Anbei einige Bilder von der armen Rottimaus.

    Bitte auch in die Verteiler aufnehmen, vielen Dank!

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
    **Forenfremdes Zitieren, Kopieren u.Weiterverbreiten ohne Erlaubnis des Verfassers ist nicht gestattet!**

    • Offizieller Beitrag

    Am wichtigsten wird wohl sein, daß sie erstmal aus Bayern und damit sozusagen von der Liste kommt...

    • Offizieller Beitrag

    Bekomme gerade die SMS, daß sie vermittelt ist. :top:

    • Offizieller Beitrag

    Also das wäre mir neu... und auch total daneben...

    Wenn es solch einen Beschluss gäbe, wären wir bestimmt schon alle auf den Barrikaden! :boxen:

    Auf der Webseite von Bayern ist zu Rottweilern einiges zu finden, aber davon ist da nichts zu lesen.

    Fragen zu Kampfhunden

    Verordnung zu Kampfhunden

    • Offizieller Beitrag

    Genau das meine ich ... DANKE Gekko !

    Auszug:

    • Offizieller Beitrag

    Das ist aber Hahnebüchen!

    Ich weiß ja, daß die Bayern einen an der Klatsche haben.... aber sowas!?

    Gut, das Landeshundegesetz von Bayern lässt den Gemeinden sehr viel eigenen Spielraum, aber das ein Hund nur bis zum ersten Lebensjahr Gassi gehen darf ...

    Das kann und darf nicht sein... ich werde mich da mal reinhängen...

  • na, dann häng du mal
    :D


    Ich hab auch mal gesucht,.
    Nüscht gefunden


    aber es ist auch irgendwie nicht soooo eindeutig formuliert
    hm??


    Gruss
    Gekko

    Diskutiere nie mit einem Irren – er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich mit seiner Erfahrung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab einfach das Tierheim angeschrieben und nach dem Hintergrund der Formulierung gefragt... mal sehen, was die antworten...

  • Zitat

    Ich weiß ja, daß die Bayern einen an der Klatsche haben.... aber sowas!?


    Kein Kommentar... :sauer2: :zunge1:

    Andrea und ihre vierpfotige Bande

    Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben.
    Oscar Wilde

    • Offizieller Beitrag

    Anwesende natürlich ausgeschlossen! ;)

    Aber was man als Nichtbayer so aus dem Land der CSU mitkriegt, ist meist wirklich etwas befremdlich... oder? :tongue:

  • Lieber Martin,
    sei froh, dass du es nur hören musst, ich lebe hier!
    Und allzuviel Veränderungen zum Positiven vom Nachfolger des "ÄÄÄhHHH- Ministerpräsidenten" kann ich mir auch nicht vorstellen!
    (politischer Exkurs Ende) :D

    Andrea und ihre vierpfotige Bande

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    Oscar Wilde

    • Offizieller Beitrag

    Die Antwort des Tierheims ist da:

    Zitat


    ...
    diese Regelung wird von der Stadt Kempten verlangt. Leider!
    ...

    Wie angenommen ist das also eine lokale Regelung der Gemeinde Kempten! Das kommt davon, daß die bayrerische Hundeverordnung so weit gefasst ist, das jeder Hinterhof-Gemeinderat über die eigene Regelung frei entscheiden kann... :sauer2:

    Wie die das aber mit der allgemein gültigen Tierschutz-Hundeverordnung §2 Abs. 1 in Einklang bringen, ist mir schleierhaft...

    Zitat


    § 2
    Allgemeine Anforderungen an das Halten
    (1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

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