- Offizieller Beitrag
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Im Frühjahr 2008 wird der Landtag in Nordrhein-Westfalen überprüfen, ob das Hundesgesetz die Menschen ausreichend schützt oder ob es ergänzt werden muss. Beschließt er zu dem bereits bestehenden Importverbot auch ein Zuchtverbot, sterben die "gefährlichen Hunde" zumindest in NRW langfristig aus.
Das finde ich jetzt sehr merkwürdig. Mir war doch so als gibt´s das schon.
Folgendes habe ich im LHG für NRW (vom 18.12.2002) gefunden:
Unter Paragraf 9:
Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung
Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 3 sind verboten. Die Halterin oder der Halter eines
gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 hat sicherzustellen, dass eine Verpaarung des Hundes mit anderen Hunden nicht erfolgt.
Die zuständige Behörde kann die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 anordnen, wenn gegen
Satz 1 oder Satz 2 verstoßen wird.
Hat der "Landtag" schon vergessen das dieser Punkt im Gesetz bereits festgelegt ist ????