So ein Quatsch. Wieso denn das? Warum können die Tiere denn nicht ganz normal vermittelt werden? Der AmtsVet hat die gesetzliche Möglichkeit, die Tiere dem TSV zu übereignen, damit dieser die Tiere "verwertet", also ganz normal vermittelt.
Nein, eben nicht. Die Übereignung an das Tierheim ist eine Verwertung. Diese Form der Verwertung ist nur zulässig, wenn eine Versteigerung keinen Erlös bringen würde. Weil es aber Rassehunde sind, ist mit Erlös zu rechnen.
LG Barbara