Tiere wie Kunstgegenstände versteigern?

  • Zitat

    Recklinghausen. Die Kreisverwaltung Recklinghausen lässt im Tierheim Recklinghausen 36 Foxterrier versteigern. Tiere wie Kunstgegenstände versteigern? „Das macht keiner von uns gerne, aber wir haben keine andere Möglichkeit“, betont Dr. Siegfried Gerwert, Leiter des Veterinäramtes.


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    Der Westen.de

  • Na klasse, da geht der Amts-Vet ja mit gutem Beispiel vorraus, damit Tiere auch ja weiterhin als Ware angesehen werden :evil:

    Und wer überprüft da bitteschön, ob die Tiere auch wirklich in vernünftige Hände kommen? Was ist, wenn irgend welche Vermehrer billig Hunde einkaufen um damit weiterzuzüchten? :evil:

    Die armen Pflegestellen, die sich vielleicht wirklich gut um die Hunde gekümmert haben und jetzt zusehen müssen, daß die Hunde wer weiß wohin verscherbelt werden :(

    "Wer in den Abgrund von Qual, welche die Menschen über die Tiere bringen, hineingeblickt hat, der sieht kein Licht mehr;

    es liegt wie ein Schatten über allem, und er kann sich nicht mehr unbefangen freuen. "

    Albert Schweitzer

  • Geiz ist geil... Wetten, dass die Hunde zu einem Spottpreis verhökert werden.

    Ich hoffe nicht das der schlechte Züchter noch den Erlös aus der Auktion erhält.

    Man überlege... 36 Welpen auf einen Schlag befreit bei nur einem Züchter befreit :wand:

  • erschreckend;

    das Tierheim scheint gemeinnützig zu sein; die Tierheimleiterin stellt die Tiere bei der Auktion vor;

    eine Tierschutzeinrichtung als Erfüllungsgehilfe der Amtsvets?

  • eine Tierschutzeinrichtung als Erfüllungsgehilfe der Amtsvets?


    Ich finde es ja gar nicht mal so schlecht, wenn Tierheim und Amtsvet an einem Strang ziehen, aber das schlägt für mich weit über das Ziel hinaus.

  • Mit Tierschutz hat das wirklich nichts mehr zu tun

    "Wer in den Abgrund von Qual, welche die Menschen über die Tiere bringen, hineingeblickt hat, der sieht kein Licht mehr;

    es liegt wie ein Schatten über allem, und er kann sich nicht mehr unbefangen freuen. "

    Albert Schweitzer

  • erschreckend;

    das Tierheim scheint gemeinnützig zu sein; die Tierheimleiterin stellt die Tiere bei der Auktion vor;

    eine Tierschutzeinrichtung als Erfüllungsgehilfe der Amtsvets?


    Ohne genaueres zu wissen, aber ich vermute: Die Hunde sind von der Kreisverwaltung beschlagnahmt und im Tierheim untergebracht worden. Die Kosten der Unterbringung hat die Kreisverwaltung getragen. Das Tierheim ist nicht Eigentümer der Tiere geworden.

    Wenn die Tierheimleitung nun versucht durch Vorstellung der Hunde und ihrer Ansprüche die Ersteigerung der Hunde durch ungeeignete Halter zu minimieren, finde ich es gut. Denn verhindern können sie wahrscheinlich die Versteigerung nicht.

    Ich möchte auch nicht wissen, wie es ihnen geht, wenn sie halbes Jahr um die Hunde gekümmert haben und nun keine Einflussnahme auf eine gute Vermittlung haben.

    Ich habe Urlaub an dem Tag. Ich habe schon überlegt, mir die Versteigerung anzusehen. Aber ich weiß nicht, ob ich das nervlich durchhalten würde.

    LG Barbara

    LG Barbara

  • Ich habe Urlaub an dem Tag. Ich habe schon überlegt, mir die Versteigerung anzusehen. Aber ich weiß nicht, ob ich das nervlich durchhalten würde.

    Wobei mich schon mal interessieren würde wie das dann schlussendlich abläuft bzw. wer da so aufläuft um einen Hund zu bekommen.
    Falls du dich also irgendwie durchringen könntest, würde mich der Bericht interessieren.

    ich kann aber durchaus verstehen, wenn nicht!

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • sorry, bin absolut gegen Tierversteigerungen, egal welche Gründe jetzt dort angeführt werden.
    Es sind lebende Tiere, und wer das höchste Gebot abgibt, kriegt einen Hund "zugeschlagen", egal ob geeignet oder nicht..
    ich glaubs ja nicht

    Oder ein " Züchter " bietet auf alle Tiere und kriegt Rabatt.........

    Warum nicht ein Tag der offenen Tür und auf die Foxis aufmerksam machen, warum VERSTEIGERN?

  • Ich hoffe das wurde falsch kommuniziert.
    und ich hoffe dass da VK und NKs gemacht werden trotz "Versteigerung".
    Ich finde dieses Wort "Versteigerung" im Zusammenhang mit Lebewesen allgemein ziemlich daneben und schlimm
    ist sowas in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz überhaupt legal ?

  • ist sowas in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz überhaupt legal ?

    Hast du den Artikel gar nicht gelesen?

    Zitat

    Im Gesetz werden Hunde jedoch wie Sachgegenstände angesehen. Durch eine Versteigerung werde ein „Marktpreis“ erzielt, deshalb sei im Gesetz dieses Vorgehen grundsätzlich vorgesehen.

    "Wer in den Abgrund von Qual, welche die Menschen über die Tiere bringen, hineingeblickt hat, der sieht kein Licht mehr;

    es liegt wie ein Schatten über allem, und er kann sich nicht mehr unbefangen freuen. "

    Albert Schweitzer

  • In meinen Augen berechigt dies ja nicht unbedingt dass Lebewesen "versteigert" werden dürfen , denn da ist ja auch noch nebenbei anscheinend ein Tierschutzgesetz vorhanden
    das eigentlich davor schützen sollte.....
    Deswegen die Frage.
    Bei uns sind Tiere keine Waren, sondern Lebewesen, deswegen habe ich gedacht dass wenn schon "Ware"
    wenigstens das Tierschutzgesetz das"versteigern" evt zum Wohle der Tiere abdeckt und verbietet.
    Oh klar doch sicherlich habe ich den Artikel gelesen ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich hoffe nicht das der schlechte Züchter noch den Erlös aus der Auktion erhält.

    Erhält er aber... zumindest indirekt. Das Amt deckt einen Teil der Kosten, die durch die Beschlagnahmung entstanden sind über den Erlös. Somit sind die Schulden des Züchters beim Amt verringert. Also werden die Hunde mehr oder minder für den Züchter versteigert. Er wird davon zwar keinen Cent sehen, aber weniger an das Amt für die Beschlagnahme und Unterbringung zahlen müssen. :augenrollen:

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
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  • Bei uns sind Tiere keine Waren, sondern Lebewesen


    genau! und selbst wenn das Gesetz Versteigerungen nicht verbietet, so zwingt es auch niemanden dazu.

    Der AmtsVet wurde in der Zeitung zitiert: "Das macht keiner von uns gerne, aber wir haben keine andere Möglichkeit“... Verstehe ich nicht! Selbstverständlich gibt es andere Möglichkeiten.

  • Stellungnahme des Tierheims:

    https://www.facebook.com/pages/Tierheim…3315278?fref=ts

    Zitat

    Sowohl das Veterinäramt als auch der Tierheim & Tierschutz Recklinghausen e. V. hätten lieber den Weg über eine normale Vermittlung der Hunde an geeignete Menschen gewählt, jedoch ist dies auf Grund des aktuellen Verfahrensstandes ausgeschlossen. Gerne hätten wir für alle Foxterrier, genau so wie ja auch für unsere anderen vierbeinigen Bewohner, in Ruhe ein Zuhause gesucht, in dem auf die speziellen Bedürfnisse jedes einzelnen Tieres ausführlich eingegangen wird, und in dem es liebevolle Menschen gibt, die sich um sie kümmern.

    Für eine normale Vermittlung sind aber leider die gesetzlichen Bestimmungen hier nicht gegeben. Die Versteigerung der Foxterrier durch den Kreis Recklinghausen geschieht auf Grundlage des § 16 a Nr. 3 Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 45 Polizeigesetz NRW (POlG NRW), hier der § 45 PolG NRW.
    Nach § 45 Absatz 1 Ziffer 2 PolG NRW ist die "Verwertung" sichergestellter Hunde dann zulässig, wenn die Verwahrung und Pflege mit unverhältnissmäßigen Kosten verbunden ist. Nach Absatz 3 ist diese "Verwertung" zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wäre laut Gesetz möglicherweise dann gegeben, wenn die Versteigerung von vornherein aussichtslos erscheinen würde. Dies ist wegen der Reinrassigkeit der Hunde (mit Papieren) hier jedoch nicht der Fall.

    Es tröstet uns der Gedanke, dass die neuen Halter der Hunde nach der Übernahme durch offizielle Stellen kontrolliert werden. Zudem ist es uns vor und während der Auktion möglich, Auskunft über die Hunde zu geben und so den Interessenten den richtigen Hund ans Herz zu legen.

    Wir hoffen und beten, dass möglichst alle Foxterrier ein schönes, neues Zuhause finden, in dem sie artgerecht gehalten, geliebt und geachtet werden.

  • Nach § 45 Absatz 1 Ziffer 2 PolG NRW ist die "Verwertung" sichergestellter Hunde dann zulässig, wenn die Verwahrung und Pflege mit unverhältnissmäßigen Kosten verbunden ist. Nach Absatz 3 ist diese "Verwertung" zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen.


    da steht, dass die "Verwertung" ... "zulässig" ist. - Man muss also nicht "verwerten" - man darf. Zwingend vorgeschrieben ist sie nicht - so lese ich das daraus. Zwingend vorgeschrieben ist nur, dass man öffentlich versteigern muss, wenn man verwerten möchte.

    Und das Märchen von VK/NK, wer glaubt denn das. Der TSV kann nicht, weil es ihn nichts mehr angeht und die Behörde, die nicht nach Alternativen zu einer Versteigerung sucht, wird schon gar nicht hingehen und kontrollieren. Reine Augenwischerei! Was ist, wenn ein Typ bei der Versteigerung auftaucht, der keinem gefällt aber der Höchstbietende ist? Darf dann der Auktionator den Zuschlag verweigern? Wohl kaum. Und dann fährt er mit den Tieren los und das Amt hinterher und kontrolliert?


  • da steht, dass die "Verwertung" ... "zulässig" ist. - Man muss also nicht "verwerten" - man darf. Zwingend vorgeschrieben ist sie nicht - so lese ich das daraus. Zwingend vorgeschrieben ist nur, dass man öffentlich versteigern muss, wenn man verwerten möchte.

    Was ist die Alternative zur Verwertung? Da bleibt dann nur die lebenslange Verwahrung und Pflege? Oder Tötung? Die ist nämlich auch zulässig, wenn eine Verwertung nicht möglich ist.

    LG Barbara

  • Was ist die Alternative zur Verwertung? Da bleibt dann nur die lebenslange Verwahrung und Pflege? Oder Tötung?


    So ein Quatsch. Wieso denn das? Warum können die Tiere denn nicht ganz normal vermittelt werden? Der AmtsVet hat die gesetzliche Möglichkeit, die Tiere dem TSV zu übereignen, damit dieser die Tiere "verwertet", also ganz normal vermittelt. Und wenn ein einzelnes Tierheim damit überfordert ist, müssen eben andere mit ran.

    Die Frage, um die es hier eigentlich geht, ist doch eine ganz andere: Die Versorgung der Tiere kostet. Das will keiner leisten. Und wenn man dann statt dafür bezahlen zu müssen auch noch dran verdienen kann, ist man das Problem (die Tiere) los und erzielt sogar noch Geld dafür, statt welches aufbringen zu müssen.

    Das mag nachvollziehbar sein, hat aber mit Tierschutz eben wenig zu tun.