ich WILL jetzt einfach nur glauben,d ass das gestellt ist
Gruss
Gekko
die Verkäufer ja... die auf ihren Vorteil bedachten Kunden.. nein.
ich WILL jetzt einfach nur glauben,d ass das gestellt ist
Gruss
Gekko
die Verkäufer ja... die auf ihren Vorteil bedachten Kunden.. nein.
Nein Gekko, Reality vom Feinsten..
Wuppertaler Wochenmarkt
ja,, ähm,, aber
Vor so ner Veröffentlichung müssten die Beteiligten doch ihr Einverständnist zur Veröffentlichung geben
Das es so ne Einstellung gibt ist ja man die eine Sache,,,. aber das so öffentlich zugeben,,,,,,,
Ich kann,,. oder evt WILL das einfach nicht glauben
Gruss
Gekko
ZitatVor so ner Veröffentlichung müssten die Beteiligten doch ihr Einverständnist zur Veröffentlichung geben
ist das so?
@ Gekko, Ja und Nein.. die Käufer sind keine Personen, die öffentlich bekannt sind. Bei Promis sieht es da anders aus.
Mehr Infos zur Aktion guckst Du HIER
Jaja,, der Sinn und Zweck der Aktion iss mir schon klar
aber wenn ich die Aufnahme so sehe,,,. also
da kommt mir gleich der GEdanke des -Recht am eigenen Bild- in den Sinn.
Bei Promis ist das natürlich nochmal anders,, dennoch denk ich,, dass das hier zumindest grenzwertig ist
und bei der (guten) Qualität der Aufnahme verstärkt sich da bei mir nochmal der Gedanke.(der gestellten Aktion)
Ich stell mir halt nur vor, dass die Leuts sich da nu selber im net sehen,,, und das sicher nicht wirklich lustig finden werden
Ich bin kein Rechtsexperte,,. kann ja jetzt auch nur rumgooglen
aber wenn ich mir nu vorstelle,,. ich hätt da auch nur im Hintergrund gestanden,,, mit erstaunt weit aufgerissenen Augen und runterhängender Kinnlade,,,...
dett hätt ich nich haben wollen,, nöööö
aber,..öff
ich möcht damit die Aktion ansich nu wirklich nicht schlechtreden
So oder so
ob real oder mit Schauspielern;
gut gemacht isses allemal
Gruss
Gekko
ist das so?
Ja, das ist so
grundsätzlich,,,,,,,,
...
ABER
Wenn du auf ne Demo oder nen Konzert gehst und da werden Bilder gemacht und veröffentlicht wirst du nie ne Chance haben dich da raus löschen zu lassen.
Dann hast du dich wissentlich in eine solche Situation gebracht
Wenn es aber an deiner Haustür klingelt, du öffnest und jemand eine Nahaufnahme deines Gesichts macht, kannst du die Veröffentlichung verbieten
und wenn mich nicht Alles täuscht sogar das Bild ansich.
(leg mich jetzt bitte nich auf die korrekte Formulierung fest)
Zwischen diesen beiden Situationen gibt es ja nu auch noch schwimmigeres
Ich für mich,,. mit meinen Null-Rechtskenntnissen, würd diese Marktsituation aber dann doch schon recht persönlich ansehen.
ich weiss es nicht
kommt mir nur merkwürden vor
Gruss
gekko
Ein Bericht über das was hinter der Aktion steckt.
@ Gekko, Ja und Nein.. die Käufer sind keine Personen, die öffentlich bekannt sind. Bei Promis sieht es da anders aus.
Mehr Infos zur Aktion guckst Du HIER
Nein. Laut Datenschutz:
ZitatAbbilder von Personen (das können Fotos, Zeichnungen, Grafiken sein, kurz alles, was das Erscheinungsbild eines Menschen identifizierend darstellt) dürfen nicht ohne Weiteres der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
ZitatWann dürfen Bilder von Personen veröffentlicht werden?
1. Einwilligung. Die Einwilligung der abgebildeten Person muss sich gerade auf den geplanten Verwendungszweck beziehen. Eine Einwilligung liegt z.B. dann nicht vor, wenn ein Journalist einen Gastwirt mit dem Versprechen, einen positiven Artikel über sein Lokal zu veröffentlichen zur Zustimmung bewegt, dann aber anschliessend einen bösen Veriss über die Gaststätte schreibt.2. Honorierung des Abgebildeten Von einer Einwilligung ist in der Regel auch dann auszugehen, wenn die abgebildete Person hierfür ein Honorar erhält (Beispiel: Fotomodelle). Auch hier kommt es aber darauf an, dass sich die Veröffentlichung im Rahmen der getroffenen Absprachen bewegt für die die Vergütung gezahlt wird.
3. Absolute Personen der Zeitgeschichte Hierbei handelt es sich um herausragende Persönlichkeiten, die auf Grund ihrer Stellung ständig im Licht der Öffentlichkeit stehen. Beispiele hierfür sind Politiker, Stars aus den Bereichen Sport, Showbusiness, Film, etc. Grenzen der Veröffentlichungsbefugnis bestehen aber auch hier. So ist ein Mißbrauch solcher Fotos zu Werbezwecken nicht durch das KunstUrhG gedeckt. Das öffentliche Informationsinteresse endet auch im geschützten persönlichen Lebensbereich der Betroffenen.
4. Relative Personen der Zeitgeschichte Manchmal geraten Menschen in Zusammenhang mit einem herausragenden Ereignis in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Beispielsweise bei einer spektakulären Rettungsaktion. Eine Abbildung dieser Personen ist aber immer nur im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ereignis statthaft. Bei einer lange danach liegenden späteren Verwendung ist wieder die Einwilligung der Personen einzuholen.
5. Menschen als "Beiwerk" einer Landschaft oder Stadtansicht
LG
Dagmar
Heute Abend auf RTL2 um 20:04 ein Beitrag über die Agraprofit Aktion.