Agrarprofit

  • ja,, ähm,, aber

    Vor so ner Veröffentlichung müssten die Beteiligten doch ihr Einverständnist zur Veröffentlichung geben

    Das es so ne Einstellung gibt ist ja man die eine Sache,,,. aber das so öffentlich zugeben,,,,,,,

    Ich kann,,. oder evt WILL das einfach nicht glauben


    Gruss
    Gekko

    Diskutiere nie mit einem Irren – er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich mit seiner Erfahrung.

  • Zitat

    Vor so ner Veröffentlichung müssten die Beteiligten doch ihr Einverständnist zur Veröffentlichung geben

    ist das so?

    Ein Hund ist immer das Spiegelbild seines Menschen.
    © Oliver Jobes, (*1966), Erziehungs- und Verhaltensberater

  • @ Gekko, Ja und Nein.. die Käufer sind keine Personen, die öffentlich bekannt sind. Bei Promis sieht es da anders aus.

    Mehr Infos zur Aktion guckst Du HIER

  • Jaja,, der Sinn und Zweck der Aktion iss mir schon klar

    aber wenn ich die Aufnahme so sehe,,,. also
    da kommt mir gleich der GEdanke des -Recht am eigenen Bild- in den Sinn.

    Bei Promis ist das natürlich nochmal anders,, dennoch denk ich,, dass das hier zumindest grenzwertig ist
    und bei der (guten) Qualität der Aufnahme verstärkt sich da bei mir nochmal der Gedanke.(der gestellten Aktion)

    Ich stell mir halt nur vor, dass die Leuts sich da nu selber im net sehen,,, und das sicher nicht wirklich lustig finden werden
    Ich bin kein Rechtsexperte,,. kann ja jetzt auch nur rumgooglen
    aber wenn ich mir nu vorstelle,,. ich hätt da auch nur im Hintergrund gestanden,,, mit erstaunt weit aufgerissenen Augen und runterhängender Kinnlade,,,...
    dett hätt ich nich haben wollen,, nöööö

    aber,..öff
    ich möcht damit die Aktion ansich nu wirklich nicht schlechtreden
    So oder so
    ob real oder mit Schauspielern;
    gut gemacht isses allemal


    Gruss
    Gekko

    Diskutiere nie mit einem Irren – er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich mit seiner Erfahrung.

  • ist das so?

    Ja, das ist so
    grundsätzlich,,,,,,,,

    ...
    ABER
    Wenn du auf ne Demo oder nen Konzert gehst und da werden Bilder gemacht und veröffentlicht wirst du nie ne Chance haben dich da raus löschen zu lassen.
    Dann hast du dich wissentlich in eine solche Situation gebracht

    Wenn es aber an deiner Haustür klingelt, du öffnest und jemand eine Nahaufnahme deines Gesichts macht, kannst du die Veröffentlichung verbieten
    und wenn mich nicht Alles täuscht sogar das Bild ansich.
    (leg mich jetzt bitte nich auf die korrekte Formulierung fest)

    Zwischen diesen beiden Situationen gibt es ja nu auch noch schwimmigeres
    Ich für mich,,. mit meinen Null-Rechtskenntnissen, würd diese Marktsituation aber dann doch schon recht persönlich ansehen.

    ich weiss es nicht
    kommt mir nur merkwürden vor


    Gruss
    gekko

    Diskutiere nie mit einem Irren – er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich mit seiner Erfahrung.

  • @ Gekko, Ja und Nein.. die Käufer sind keine Personen, die öffentlich bekannt sind. Bei Promis sieht es da anders aus.

    Mehr Infos zur Aktion guckst Du HIER

    Nein. Laut Datenschutz:

    Zitat

    Abbilder von Personen (das können Fotos, Zeichnungen, Grafiken sein, kurz alles, was das Erscheinungsbild eines Menschen identifizierend darstellt) dürfen nicht ohne Weiteres der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

    Zitat

    Wann dürfen Bilder von Personen veröffentlicht werden?
    1. Einwilligung. Die Einwilligung der abgebildeten Person muss sich gerade auf den geplanten Verwendungszweck beziehen. Eine Einwilligung liegt z.B. dann nicht vor, wenn ein Journalist einen Gastwirt mit dem Versprechen, einen positiven Artikel über sein Lokal zu veröffentlichen zur Zustimmung bewegt, dann aber anschliessend einen bösen Veriss über die Gaststätte schreibt.

    2. Honorierung des Abgebildeten Von einer Einwilligung ist in der Regel auch dann auszugehen, wenn die abgebildete Person hierfür ein Honorar erhält (Beispiel: Fotomodelle). Auch hier kommt es aber darauf an, dass sich die Veröffentlichung im Rahmen der getroffenen Absprachen bewegt für die die Vergütung gezahlt wird.

    3. Absolute Personen der Zeitgeschichte Hierbei handelt es sich um herausragende Persönlichkeiten, die auf Grund ihrer Stellung ständig im Licht der Öffentlichkeit stehen. Beispiele hierfür sind Politiker, Stars aus den Bereichen Sport, Showbusiness, Film, etc. Grenzen der Veröffentlichungsbefugnis bestehen aber auch hier. So ist ein Mißbrauch solcher Fotos zu Werbezwecken nicht durch das KunstUrhG gedeckt. Das öffentliche Informationsinteresse endet auch im geschützten persönlichen Lebensbereich der Betroffenen.

    4. Relative Personen der Zeitgeschichte Manchmal geraten Menschen in Zusammenhang mit einem herausragenden Ereignis in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Beispielsweise bei einer spektakulären Rettungsaktion. Eine Abbildung dieser Personen ist aber immer nur im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ereignis statthaft. Bei einer lange danach liegenden späteren Verwendung ist wieder die Einwilligung der Personen einzuholen.

    5. Menschen als "Beiwerk" einer Landschaft oder Stadtansicht

    LG
    Dagmar



    "Es gibt Zeiten, in denen man die Stille der Tiere braucht,
    um sich von den Menschen zu erholen."