Auslandstierschutz, Neues wichtiges Urteil

  • ....
    Zudem muss auch noch darauf geachtet werden, daß auch Vereine unter die Kleinunternehmerregelung gehören (Umsatz bis 17.500 € p.J.). Schutzgebühren sind zu versteuern und zwar mit 19 % - bei Vereinen sollte die Vermittlung von Tieren zum Zweckbetrieb gehören - was die Satzung ausdrücklich aussagen sollte. Dann sind sie mit 7% zu versteuern. Ist dies nicht der Fall, fällt die Schutzgebühr mit 19% Umstzsteuer zu buche!

    Und wer ein bischen eine Ahnung hat, wie hoch die Auslagen für die Tiere (Impfung, Wurmkur, EU-Pass, Chip.... auch schon im Ausland sind, ganz zu schweigen von den Transportkosten der weiß, daß da nichts mehr für die anderen Hunde übrigt bleibt (die Schutzgebühr hat eigentlich den Sinn, das für einen Restobulus der übrig bleibt, ein Überleben der anderen Hunde mit gesichert sein soll).

    Es ist so, daß Privatpersonen/Vereine mit Hundehändlern auf eine Stufe gestellt werden
    ...

    Sicher?

    a) Viele TS-Vereine haben (zu Recht!) die Gemeinnützigkeit. Ich weiß zumindest, dass die von der Erbschaftssteuer z. B. komplett befreit sind, meine auch, dass dies ebenso für die "Umsatzsteuer" gilt.

    b) Können Einnahmen gegen Ausgaben ja sicher gegen-gerechnet werden. Also sollte eigentlich am Ende nur der "Gewinn" versteuert werden?

    c) Kleinunternehmer zahlen keine Mehrwertsteuer (weder 7 noch 19 %)! Sie dürfen sie im Gegenzug natürlich auch nicht bei Ihren Ausgaben anrechnen.

    d) Viele größer TSV müssten locker über die ca. 17.500 Jahres UMSATZ kommen. Rechne nur mal ca. 250 bis 400 Euro je Hund ... bei 400 (bei Welpen/Kleinhunden keine Seltenheit) bist Du schon bei 44 Hunden je Jahr drüber ...

    e) Sehe ich viele "Tierschutzvereine" auch tatsächlich als HundeVERKÄUFER. Wie soll der Staat das auseinanderrechnen? Wieviele Vereine "retten" ausschließlich Welpen im Ausland bzw. trächtige Hündinnen, die sie dann hier auf PS verteilen, denen nix zahlen und am Ende Mutter + Welpen teuer verkaufen, ohne auch nur einen Euro im Herkunftsland zu investieren.

    Gleiches gilt in meinen Augen auch für das "Auslösen" von Hunden. Damit unterstütze ich doch nur die "Produktion" vor Ort ! So ändert sich dort niemals etwas und die deutschen TH platzen mittlerweile aus allen Nähten von den "lieben-verträglichen-sozialen-netten-süßen-dankbar-geretteten".

    Wer will das unterscheiden?

    Ganz davon abgesehen, wer will das auch kontrollieren?

    Rätselnde Grüße


  • Guter Ansatz, Zeus1,

    ich bezweifle jedoch, hier in diesem Forum Antworten zu finden.

    Ich denke prinzipiell, wenn irgendwas getan wird, was nicht mit den Regeln und Gesetzen übereinstimmt, das ist dann kein Tierschutz, sondern Hundehandel.

    Ich denke da an:

    -Spenden auf Privatkonten

    - Deutsche Spendenquittungen von ausländischen Vereine

    - Transport von Hunden "privat" ohne Traces-Papiere

    - Verbringen von Hunden aus dem Ausland ausgestattet mit DEUTSCHEN EU-Pässen

    - und dann wäre da noch das Thema: Tollwutimpfung, die angeblich gültig ist, obwohl die Hunde nicht gechippt werden z.Bsp. beim Eingang in die Tötung oder ganz beliebt, die kleinen, süßen Welpen, die unter dem Mindestalter nach Deutschland kommen.

    Natürlich denkt jeder, der die Gesetze nicht einhält, er müsste trotzdem alles retten, damit er morgens noch halbwegs in den Spiegel gucken kann.


    Ich persönlich finde die Gesetze gut. Mittlerweile bezeichne ich Tierschutz auch meine Möglichkeit, meine Hunde vor den Tierschützern zu schützen, die Welpen oder andere Tiere ungeimpft oder ohne ausreichenden Impfschutz oder Welpen, denen schonmal ne fremde Mutter zugeordnet wird, nach Deutschland bringen.

    Traurige Grüße

    Ungarnhunde

    Tut mir leid, geht nicht anders..... Meine Beiträge unterliegen dem Urheberrecht. Zitieren außerhalb des Forums, Kopieren, Übersetzen und vorallem Weiterleiten auch nur von Auszügen ist nicht erlaubt.

  • Äh.... es gibt keinen Unterschied im Sachkundenachweis nach §11 TSchG, ob ich ihn jetzt für ein Tierheim oder als Händler brauche. Das TSchG sagt sazu folgendes:

    Gruß
    die Jean