Besteuerung der Vermittlung von Auslandstieren

    • Offizieller Beitrag

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
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  • Im Link der Beschluss: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=112466

    Bei genauem Durchlesen ergibt sich, das der Verein doch mit Pflegestellen und Tierheimen zusammen arbeitet.

    Ich interpretiere den Beschluss so - dass ein gemeinnütziger Verein nicht mit einem Gewerbe - selbst theoretisch gesehen - in Konkurrenz treten darf.
    Also wären dann alle Tierschutzvereine, die Tiere vermitteln nicht mehr als gemeinnützig anzuerkennen, ebenfalls müsste man Orgas wie dem DRK, dem ASB etc. die Gemeinnützigkeit aberkennen und sie voll besteuern, die treten theoretisch immerhin mit gewerblichen Rettungsdiensten, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen in Konkurrenz.

    Na - das finde ich aber spannend.......... ?(

    Diskriminierung von Hunden aufgrund ihrer Rasse, Grösse oder Herkunft- pfui Deibel !
    Man schmeisst ein Leben nicht weg, nur weil es behindert ist !

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von hushpuppy
    Bei genauem Durchlesen ergibt sich, das der Verein doch mit Pflegestellen und Tierheimen zusammen arbeitet.

    Ich denke der Unterschied liegt darin, ob das Tierheim selbst betrieben wird oder man "nur" damit zusammen arbeitet.

    Im ersten Falle ist der Verein wohl mehr oder minder ein "Zwischenhändler" eingeordnet. Im zweiten Fall ist er der Betreiber einer gemeinnützigen Einrichtung.

    Doch selbst da wird von der Finanzbehörde noch ein Unterschied gemacht... siehe die Schliessung des Pro Animale Hofes in Hornberg.
    Da dort (offenbar) ausschliesslich Tiere aus dem Ausland vermittelt wurden, unterstellte man einen "gewerblichen Handel", da Tiere mit dem Ziel der Vermittlung im Inland aus dem Ausland beschafft wurden.

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  • ma ganz dumm gefragt,

    wenn doch immer behauptet wird, daß ein TS-Verein eh nur "rote Zahlen" schreibt, weil Kosten für Futter, Unterbringung, TA etc. höher sind als die Einnahmen durch SG... ja wo liegt denn dann das Problem????

    Ein Gewerbe, daß langfristig keinen Gewinn erzielt und auch nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, fällt ja steuerrechtlich dann wohl hierunter:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

    oder noch besser, man kann, falls berufstätig und "nebenher" noch einen gewerblichen Handel mit "Verlusten" betreibt, diesen dann von seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abziehen.

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    "Lasst uns nicht um Schutz vor Gefahren beten, sondern um Furchtlosigkeit, wenn sie uns begegnen"(Rabindranath Tagor)
    "Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht" (V. Havel)

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei:

    Zitat

    Zu beachten ist allerdings, dass der Begriff der Liebhaberei allein ertragsteuerliche Bedeutung hat. Umsatzsteuerlich ist der Begriff der Liebhaberei nicht relevant, da § 2 Abs. 1 UStG von der Einnahmeerzielungsabsicht spricht. Diese ist von der Gewinnerzielungsabsicht streng zu unterscheiden. Folglich kann auch bei dauerhaften Verlusten und/oder Vorsteuerüberhängen sowie der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aus persönlichen Gründen die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft erhalten bleiben.


    Heißt dann also nicht, dass die Umsatzsteuerpflicht enfällt. Und über 17.500 € jährlich Umsatz nach der Kleinunternehmerregelung kommt man evtl. auch recht schnell - je nach Höhe der Schutzgebühren und je nach Anzahl der vermittelten Tiere.

    .Liebe Grüße, Marion

    [font='Lucida Sans, Monaco, Geneva, sans-serif'][b][i][color=#660066]"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast."
    Antoine de Saint-Exupéry

    2 Mal editiert, zuletzt von Lieselotte (24. September 2011 um 13:18)

  • Mich würde mal interessieren, ob nun jeder Verein/Orga ein Gewerbe anmelden muss? Die mir bekannten Vereine führen bestimmt keine Umsatzsteuer für die Schutzgebühren ab. Und geht die Kombination Verein und Kleinunternehmer? Das Thema ist im Moment sehr verwirrend und um alles ordentlich abzuwickeln sind manche FA leider überfragt :(

  • Zitat

    Original von Moselrain
    Mich würde mal interessieren, ob nun jeder Verein/Orga ein Gewerbe anmelden muss? Die mir bekannten Vereine führen bestimmt keine Umsatzsteuer für die Schutzgebühren ab. Und geht die Kombination Verein und Kleinunternehmer? Das Thema ist im Moment sehr verwirrend und um alles ordentlich abzuwickeln sind manche FA leider überfragt :(

    Das Thema Umsatzsteuer auf Vermittlungsgebühren ist ein alter Hut. Das wissen auch die meisten Vereine. Neu ist, dass es 19% statt 7% sein können- aufgrund des aktuellen Urteils, das aber nicht bindend ist. Und natürlich gilt auch die Kleinunternehmergrenze für Vereine.

    Beim Finanzamt sind in der Regel geschulte Beamte für die Vereine zuständig- sie sollten also nicht überfragt sein. Sie sind allerdings auch keine Auskunftsbüros. Verbindliche Auskünfte kosten Geld. Es ist nicht die Aufgabe der Finanzämter bei den Steuererklärungen zu helfen-
    sorry, das muss ein Verein schon selbst auf die Beine stellen wie jeder andere Unternehmer auch.

    LG Barbara

  • Zitat

    Original von krinja

    sorry, das muss ein Verein schon selbst auf die Beine stellen wie jeder andere Unternehmer auch.

    Meinst Du einen Steuerberater? Das FA wird doch wohl in der Lage sein Auskünfte geben zu können, wie die Buchhaltungsvoraussetzungen sind, ob Einnahmen-Überschuss-Rechnungen reichen oder nicht?

    Ich glaube ehrlich nicht dass das alle Vereine schon so richtig wissen, ich kenne viele, die holen immer noch regelmässig Hunde und wissen immer noch nicht was TRACES ist :( und machen in dieser Richtung immer weiter! Könnte Dir bekannte Namen sagen :(

    Einmal editiert, zuletzt von Moselrain (6. Oktober 2011 um 21:00)

  • Zitat

    Original von Moselrain
    Das FA wird doch wohl in der Lage sein Auskünfte geben zu können, wie die Buchhaltungsvoraussetzungen sind, ob Einnahmen-Überschuss-Rechnungen reichen oder nicht?

    Beratung und Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärungen gehört nicht zu den Aufgaben der Finanzämter! Entweder sucht sich ein Verein einen Steuerberater oder er informiert sich andererseits. Es gibt sogar Volkshochschulkurse zur Buchhaltung und zum Steuerrecht. Und es gibt reichlich Infos im Internet.

    https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenser…uern6teAusg.pdf

    Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich vorher erkundigen und informieren über seine Rechte und Pflichten. Das betrifft nicht nur das Steuerrecht. Warum bitte sollten Vereine das nicht?

    LG Barbara

  • Zitat

    Original von krinja

    Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich vorher erkundigen und informieren über seine Rechte und Pflichten. Das betrifft nicht nur das Steuerrecht. Warum bitte sollten Vereine das nicht?

    LG Barbara

    Genau so ist es. Es ist schon befremdlich, wenn Vereine Dinge tun, und nicht wissen, was sie da tun.
    Sei es eine deutche Spendenquittung von einem ausländischen Verein, nur weil er von Deutschen geleitet wird, sei es die Besteuerung des Vereines.
    Und am schlimmsten finde ich die Vereine, die immernoch nicht über TRACES abwickeln, sondern alles PRIVAT machen.

    Gruß SchwarzeWitwe

  • Zitat

    Und am schlimmsten finde ich die Vereine, die immernoch nicht über TRACES abwickeln, sondern alles PRIVAT machen.

    Ja die gibt es leider zu genüge, auch Vereine wo man es nicht denkt - und es gibt auch viele Privatpersonen die Hunde herüberholen und davon gar keine Ahnung haben. Und ebenso ist es mit der Gewerbetätigkeit für Vereine, viele wissen immer noch nicht, dass sie Gewerbetreibende sind :( so blöd sich das leider anhört :(