Kein Recht auf die Haltung von Hunden und Katzen - auch nicht in Eigentumswohnung

  • Kein Recht auf die Haltung von Hunden und Katzen - auch nicht in Eigentumswohnung

    Zitat

    Eine Eigentümerversammlung darf die Haltung von Hunden und Katzen in Wohnungen verbieten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden (Az.: 20 W 500/08).
    Nach Auffassung des Gerichts wird damit nicht unverhältnismäßig in das Recht von Wohnungseigentümern oder Mietern eingegriffen. Ein solcher Beschluss sei weder sittenwidrig noch greife er in den Kernbereich des Wohnungseigentums ein, fanden die Richter.

    Die Versammlung hatte die Neuanschaffung von Katzen und Hunden im Jahr 2005 per Hausordnung unwidersprochen verboten. Zwei Jahre später klagte eine Eigentümerin, die ihre Wohnung an eine Familie mit Hund vermieten wollte, gegen die Regelung. Sie sah darin eine nicht zulässige Einschränkung des Eigentumsrechts. Das OLG bestätigte diese Auffassung nicht. Der unangefochtene Mehrheitsbeschluss sei bindend für alle Wohnungseigentümer. Er sei weder sittenwidrig, noch greife er in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums ein. Die Richter ließen jedoch erkennen, dass möglicherweise Bedenken gegen ein generelles Tierhalteverbot bestehen könnten. Eine Beschränkung auf bestimmte Tierarten sei jedoch vertretbar.

    Quelle:
    http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-…cle4162601.html

    Gruß
    Ute

    Einmal editiert, zuletzt von Purraghlas (30. August 2011 um 23:32)

  • Hallöchen,

    wenn ich den Link anklicke kommt...

    Zitat

    Die von Ihnen gesuchte Seite konnte nicht gefunden werden. Sollten Sie aufgrund eines internen oder externen Links hierher geführt worden sein, verständigen Sie bitte den zuständigen Administrator. Den Administrator der Webseite http://www.Verlassene-Pfoten.de erreichen Sie unter der Mailadresse: martin(AT)verlassene-pfoten(Punkt)de Vielen Dank!

    ???

    LG
    Sabine

    Ein Hund ist immer das Spiegelbild seines Menschen.
    © Oliver Jobes, (*1966), Erziehungs- und Verhaltensberater

  • Das das in einer Eigentümerversammlung mehrheitlich bestimmt werden darf, ist aber nicht neu...daher würde ich mir niemals eine Eigentumswohnung kaufen.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Jetzt müßte der Link funktionieren.

    Ja, das mit der Bestimmung der Eigentümermehrheit ist bekannt.
    Aber daß gleich pauschal alle Hunde und Katzen verboten werden können, ist doch irgendwie ein starkes Stück. Das ist ja wohl mein Privatvergnügen.

  • Zitat

    Original von Purraghlas
    Das ist ja wohl mein Privatvergnügen.

    Eben nicht wenn sich andere gestört fühlen könnten oder es gar schon tun.

    Ich kenne einen Fall, da musste eine Frau nach Jahren ihre Eigentumswohnung verkaufen, weil sie laut Eigentümerversammlung plötzlich Hunde reduzieren oder ganz abgeben sollte ( weiss ich nicht mehr genau ) .

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Ich habe mal ein paar Wochen bei einer Hausverwaltung gearbeitet :rolleyes:

    Du darfst als Wohnungseigentümer nicht mal den Balkon individuell gestalten, wenn es die Gemeinschaft stört. Bzw. die Hausverwaltung griff immer schon ein bevor es die Gemeinschaft stören konnte. Katzennetze waren nicht gewünscht. Wenn von einem Fliegennetz eines Klofensterst in der 6. Etage eine Ecke runter hing, wurden schon Briefe verschickt.

    Das war vermutlich auch der Grund, warum ich in das "Team" nicht hinein passte.

    .Liebe Grüße, Marion

    [font='Lucida Sans, Monaco, Geneva, sans-serif'][b][i][color=#660066]"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast."
    Antoine de Saint-Exupéry

  • Zitat

    Original von Lao Ma
    Das das in einer Eigentümerversammlung mehrheitlich bestimmt werden darf, ist aber nicht neu...daher würde ich mir niemals eine Eigentumswohnung kaufen.

    ICH ebenfalls nicht ----
    denn es kann

    auch der ;) "Klügste nicht in Frieden leben - wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" !

    Da lobe ich mir doch meine :herzchen: tolle - und sehr tierliebe - Vermieterin

    Liebe Grüße
    Ursula

    "M e n s c h e n k e n n t n i s dämpft die Menschenliebe - T i e r k e n n t n i s erhöht die Tierliebe."
    (Dr. Bernhard Grzimek)

    Einmal editiert, zuletzt von falbkatze (31. August 2011 um 13:34)

  • Zitat

    Original von falbkatze

    ICH ebenfalls nicht ----
    denn es kann

    auch der ;) "Klügste nicht in Frieden leben - wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" !

    Da lobe ich mir doch meine :herzchen: tolle - und sehr tierliebe - Vermieterin

    Liebe Grüße
    Ursula


    Ich würde das NIE wieder tun. Die sogenannte Eigentümer"gemeinschaft" besteht aus zwei Lagern, die sich gegenseitig das Leben schwer machen.
    Individualität wird in die Tonne getreten, und Tiere ziehen immer den Kürzeren.

    Jetzt sind wir unsere eigene Gemeinschaft :)


    Liebe Grüße
    lagno

  • Was ich noch anfügen möchte:
    Noch im letzten Jahr war es generell erlaubt in einer Eigentumswohnung/Reihenhaus 3 Katzen zu halten. Das war die Beschränkung. Und Hunde soweit ist weiß 2.

    Verbieten - so hieß es noch im letzten Jahr - könne man Tierhaltung nicht. Ich weiß nur nicht mehr wo ich das Urteil verkramt habe...


    lagno

  • Zitat

    Original von Lao Ma
    Das das in einer Eigentümerversammlung mehrheitlich bestimmt werden darf, ist aber nicht neu...daher würde ich mir niemals eine Eigentumswohnung kaufen.

    noch nicht mal ein Reihenhaus....

    • Offizieller Beitrag

    Bitte beachtet, dass es sich dabei nur um EIN Urteil handelt. Dies muss nicht bezeichnend für alle Fälle sein. Es steht auch dabei "nach Auffassung des Gerichts..."... ein anderes Gericht kann anderer Auffassung sein.

    Ein generelles Tierhaltungsverbot ist in einem Mietvertrag z.B. unverhältnismäßig. Kleine Tiere wie Katzen oder kleine Hunde müssen deshalb nicht generell verboten sein. Es darf aber eben nicht zu einer "Beeinträchtigung" der weiteren Bewohner kommen.

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
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    • Offizieller Beitrag

    Es gibt mal wieder ein neues Urteil bezüglich Katzenhaltung in Mietwohnungen:

    Zitat

    Vermieter können Katzenhaltung nicht völlig verbieten


    Viele Vermieter verbieten grundsätzlich das Halten von Katzen. Doch das ist nicht erlaubt, wie ein Münchner Gericht jetzt festgestellt hat. Zwar müssen Mieter um Erlaubnis fragen, danach allerdings können Katzen in der Wohnung nur in Ausnahmefällen verboten werden. ...............


    ...............
    Diese Klage wies das Gericht zurück: Da die Katzen ausschließlich in der Wohnung blieben, würden sie niemanden belästigen. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass die Katzen nicht artgerecht gehalten würden. Reine Wohnungshaltung sei bei diesen Tieren durchaus üblich.

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urtei…ieten-1.1627287

    Liebe Grüße
    Jasmin

    Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede. (Louis Armstrong)

  • Ich habe meine Wohnung trotzdem gekauft. Wenn die Mehrheit sich gegen die Hundehaltung ausspricht (was wohl eher nicht passieren wird), dann verkaufe ich meine Wohnung schneller, als die bis drei zählen können. Mache wahrscheinlich noch Gewinn damit. :P

    Aber irgendwie typisch Deutschland, das Ganze.

    Liebe Grüße von Kerstin
    "Jeder schließt von sich auf andere und berücksichtigt nicht, dass es auch anständige Menschen gibt." (Heinrich Zille)