ZitatOriginal von thomas
Auch in reinen Wohngebieten darf man selbstverständlich ein Gewerbe anmelden - es muß sich dabei aber um ein sog. "nicht-störendes" Gewerbe handeln. Ärzte, Büros, etc. fallen da z.B. drunter - eine Hundetagesbetreuung könnte u.U. auch noch dazugezählt werden, wenn es nicht zuviele Hunde werden.
In diesem Fall ging es um die Betreuung EINES Hundes und wurde im Wohngebiet abgelehnt. Ich möchte nur darauf hinweisen, vor eventuell größeren Investitionen sowas abzuklären.
ZitatOriginal von phinchen
Unabhängig von allen Gesas in der Welt möchte ich es dennoch nicht drauf ankommen lassen ohne amtliche Erlaubnis fremde Hunde zu betreuen...
Die Frage sei aber erlaubt: WER will den 11-er je sehen? Nutzt er irgendwas?
Eine richtig gute Haftpflicht, die Betreuungshunde einschließt halte ich für deutlich wichtiger.
Dieser § 11 ist NICHT die Voraussetzung. Man sollte viel mehr an hundlichen und gesetzlichen Dingen können und einhalten, als in dieser - echt lächerlichen - Überprüfung verlangt wird.
ps.: Den 11-er habe ich auch. Die Fragen hierzu waren lächerlich, der entsprechend angebotene Kaffee schien wichtiger.