§11 - totale Verwirrung...erbitte Aufklärung

  • Zitat

    Original von thomas


    Auch in reinen Wohngebieten darf man selbstverständlich ein Gewerbe anmelden - es muß sich dabei aber um ein sog. "nicht-störendes" Gewerbe handeln. Ärzte, Büros, etc. fallen da z.B. drunter - eine Hundetagesbetreuung könnte u.U. auch noch dazugezählt werden, wenn es nicht zuviele Hunde werden.

    In diesem Fall ging es um die Betreuung EINES Hundes und wurde im Wohngebiet abgelehnt. Ich möchte nur darauf hinweisen, vor eventuell größeren Investitionen sowas abzuklären.

    Zitat

    Original von phinchen

    Unabhängig von allen Gesas in der Welt möchte ich es dennoch nicht drauf ankommen lassen ohne amtliche Erlaubnis fremde Hunde zu betreuen...

    Die Frage sei aber erlaubt: WER will den 11-er je sehen? Nutzt er irgendwas?
    Eine richtig gute Haftpflicht, die Betreuungshunde einschließt halte ich für deutlich wichtiger.

    Dieser § 11 ist NICHT die Voraussetzung. Man sollte viel mehr an hundlichen und gesetzlichen Dingen können und einhalten, als in dieser - echt lächerlichen - Überprüfung verlangt wird.

    ps.: Den 11-er habe ich auch. Die Fragen hierzu waren lächerlich, der entsprechend angebotene Kaffee schien wichtiger.

  • hm
    also,, ich glaub, dass die Geschichte mit dem §11 er nicht deine grösste Sorge sein könnte.

    Jetzt mal völlig unwissentlich wie das in verschiedenen Gemeinden gehandhabt wird,,,,..
    In einem reinen Wohngebiet darfst du noch nicht mal nen Kaugummiautomaten an deine Hauswand hängen(lassen)
    Gewerbe anmelden,, klar, kein Problem.
    wenn du damit einen Job machst den du am PC oder Telefon ausübst.
    Wenn aber schon Kundschaft an deinem Haus anläuft, dann kann das schon anders aussehen.
    Und Nachbarn die das heute noch prima finden,, dir heute selber noch deine Hunde bringen,,,. die können das morgen schon alles ganz anders sehen,,. bzw ausziehen und neue Nachbarn da sein.

    KANN
    muss aber aber nicht so sein


    Gruss
    Gekko

    Diskutiere nie mit einem Irren – er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich mit seiner Erfahrung.

  • Kurz OT :

    @Zeus

    Zitat

    Darf ich fragen, was ein "Dienstleistungsgewerbe" ist?

    Ein Hausmeister-Dienstleistungsservice mit Reparaturen rund um Haus und Garten ... also ein Gewerbe-Zweig, der nicht einmal von zu Hause ausgeübt wird, sondern eben bei den Kunden selbst.
    Das sah man dann Kritisch, da im Aussenbereich solche Gewerbe nicht zulässig zu sein scheinen - nur etwas, was eben mit Land, Forst,Tieren etc. zu tun hat ...

    Meintest Du etwas "horizontales" ? :D :D :D

    wende Dein Gesicht stets der Sonne zu und alle Schatten fallen hinter Dich !


  • Zitat

    Original von Gekko
    In einem reinen Wohngebiet darfst du noch nicht mal nen Kaugummiautomaten an deine Hauswand hängen(lassen)


    Das ist aber eher in der Gestaltungs-/Werbesatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt und hat weniger was mit dem Gewerbe im Wohngebiet zu tun, wenn ich mich recht entsinne :D

  • schon richtig
    das war auch mehr als Einleitung aufs Folgende gedacht

    Weil ich die Wohnsituation ja nun mal nicht genau kenne.


    Gruss
    Gekko

    Diskutiere nie mit einem Irren – er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich mit seiner Erfahrung.