§11 - totale Verwirrung...erbitte Aufklärung

  • Hallihallo zusammen,

    ich spiele seit einiger Zeit mit dem Gedanken, mir mittelfristig ein zweites Standbein durch die Tages/Urlaubsbetreuung von Hunden zu schaffen. Momentan ist es so, daß ich von Nachbarn und Bekannten immer mal wieder die Hunde "übergeholfen" bekomme und sich das bei uns langsam herumspricht. Mittlerweile rufen mich mir nicht bekannte Leute an und fragen nach einer Urlaubs- oder Tagesbetreuung.

    Soweit, sogut. Da das langsam eine gewissen Eigendynamik entwickelt möchte ich das Ganze natürlich auch korrekt aufziehen. Seit zwei Wochen googele ich mich durch's Netz um an Infos über den §11 TierSchG und die damit verbundene Erlaubnis bzw. den Sachkundenachweis zu kommen. Aber je mehr ich lese, desto verwirrter bin ich, da es scheinbar regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Mehrere Mails mit unserem zuständigen Vet-Amt haben meine Verwirrtheit nur gesteigert...die sprechen glaube ich eine andere Sprache als ich oder haben nur vorgefertigte Textbausteine. ?(


    Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Ich möchte gerne den Sachkundenachweis nach §11 erhalten, als jemand der fremde Tiere (Hunde) betreut.
    Betreuungsort soll unser EFH in Berlin sein.


    Nun habe ich dazu folgende Fragen:


    - Ab welchem Zeitpunkt benötige ich die Erlaubnis bzw. den Sachkundenachweis nach §11? Ist das von der Anzahl der zu beaufsichtigenden Hunde abhängig oder müsste ich ihn theoretisch schon für Nachbars Pinscher haben, den hier betreue?

    - Muss ich abgesehen von der Schulung und Prüfung weitere Kriterien erfüllen?

    - Betrifft die Schulung tatsächlich auch andere Tierarten (Reptilien z.B.??) oder kann ich eine Schulung & Prüfung nur für Hunde ablegen - und dementsprechend auch nur einen Nachweis für Hunde bekommen?

    - Kann ich den Sachkundenachweis auch erhalten bevor ich ein zugehöriges Gewerbe anmelde oder ist beides miteinander verbunden?

    - Was wird mich eine solche Schulung und Prüfung kosten?

    - Gibt es eurer Erfahrung nach weitere Dinge, die ich in meine Überlegungen und Planungen einbeziehen sollte?


    Vielen Dank schon mal vorab!

    "Il faut avoir l'esprit dur et le cœur tendre"
    Jacques Maritain

  • Da der 11er nunmal der 11er ist, egal wofür du ihn konkret brauchst, sind zumindest hier Bedingungen daran geknüpft, die du in einem " normalen Haus " + in einem Wohngebiet kaum erfüllen kannst bzw. hier bekommst du ihn im Wongebiet erst gar nicht, egal wie optimal die Bedingungen wären.

    Ich würde mit dem Vetamt nicht mailen, sondern anrufen. Schildere was du vor hast, wie und wo genau, in welchem Umfang...ob du dafür einen 11er brauchst und ob du ihn unter den geschilderten Bedingungen überhaupt bekommen würdest.

    Der 11er ist tatsächlich sehr verwirrend und liegt noch dazu zumindest teilweise im Ermessen des Amtsvet. Es nützt dir also nichts, wenn du am Ende weisst wie es in meinem aktuellen Landkreis gehandhabt wird, wenn euer Amtsvet das evtl. ganz anders beurteilt.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Zitat

    Original von phinchen

    - Gibt es eurer Erfahrung nach weitere Dinge, die ich in meine Überlegungen und Planungen einbeziehen sollte?

    Ganz spontan fällt mir das Thema "Versicherung" ein.....aber dazu kann Coco bestimmt was sagen.....

  • Zitat

    Original von Lao Ma
    Ich würde mit dem Vetamt nicht mailen, sondern anrufen. Schildere was du vor hast, wie und wo genau, in welchem Umfang...ob du dafür einen 11er brauchst und ob du ihn unter den geschilderten Bedingungen überhaupt bekommen würdest.

    Ich wollte zuerst anrufen, habe es aber irgendwann bleiben lassen. Ich bin nie durchgekommen.
    In meinen Mails habe ich darauf ingewiesen daß es sich um ein EFH handelt, darauf gab es keinen Kommentar, weder positiv noch negativ.

    Abgesehen vom §11 brauche ich ja auch eine Gewerbeanmeldung, und für die (Amt für Stadtentwicklung) ist es auch wieder wichtig wie und wo ich wohne. Hier bekomme ich morgen eine Rückmeldung, ob ich überhaupt ein derartiges Gewerbe anmelden dürfte. Dem Vetamt schien das erst mal relativ egal zu sein. ?(

    "Il faut avoir l'esprit dur et le cœur tendre"
    Jacques Maritain

    Einmal editiert, zuletzt von phinchen (7. Juni 2011 um 13:29)

  • Zitat

    Original von *Julchen*

    Ganz spontan fällt mir das Thema "Versicherung" ein.....aber dazu kann Coco bestimmt was sagen.....

    Ja, darüber haben wir auch schon nachgedacht. Mein Mann ist Unternehmensberater und kennt sich ein bissel aus. Es gibt wohl je nachdem welche Art von Unternehmen ich anmelde verschiedene Möglichkeiten der Versichung...aber so weit bin ich ja noch lange nicht. :(

    "Il faut avoir l'esprit dur et le cœur tendre"
    Jacques Maritain

  • Hallo,


    Zitat


    - Ab welchem Zeitpunkt benötige ich die Erlaubnis bzw. den Sachkundenachweis nach §11? Ist das von der Anzahl der zu beaufsichtigenden Hunde abhängig oder müsste ich ihn theoretisch schon für Nachbars Pinscher haben, den hier betreue?


    Ab dem Moment, ab dem Du es gewerblich betreibst, ist ein §11er-Schein nötig.

    Zitat


    - Muss ich abgesehen von der Schulung und Prüfung weitere Kriterien erfüllen?


    Die Räumlichkeiten müssen zur Tierhaltung bzw. Betreuung geeignet sein.
    So kann es passieren, dass Du, wenn Du eigene Hunde hast bzw. mehrere Hunde gleichzeitig betreuen möchtest, zum Beispiel über eine Quarantänemöglichkeit für kranke Tiere verfügen musst.

    Zitat


    - Betrifft die Schulung tatsächlich auch andere Tierarten (Reptilien z.B.??) oder kann ich eine Schulung & Prüfung nur für Hunde ablegen - und dementsprechend auch nur einen Nachweis für Hunde bekommen?


    Geprüft wird immer auf die Tierart, die betreut werden soll.
    Es gibt jedoch 11er-Kurse, z.B. vom Tierschutzbund, die gleich alles mit abdecken, da diese Kurse primär von Tierheimmitarbeitern bzw. Tierschutzvereinsleuten besucht werden.
    Diese Kurse sind hilfreich, aber keine Pflicht.
    Wichtig ist immer die Kenntnis rund um den Hund:
    Verhalten, Krankheiten, Ernährung, Seuchen- und Hygienevorschriften, Welpenaufzucht, etc.

    Zitat


    - Kann ich den Sachkundenachweis auch erhalten bevor ich ein zugehöriges Gewerbe anmelde oder ist beides miteinander verbunden?


    Eigentlich darfst Du ohne 11er-Schein überhaupt kein Gewerbe führen. Hast Du den Schein, obliegt es aber Dir, wann genau Du das Gewerbe anmelden möchtest.

    Zitat


    - Was wird mich eine solche Schulung und Prüfung kosten?


    Nichts. Die "Prüfung" ist in der Regel nichts weiter als eine persönliche Befragung durch den zuständigen Amtsvet, der Dich in einem Vieraugengespräch auf Herz und Nieren rund um Hunde prüft.
    Übrigens machen sie dies auch, wenn Du einen 11er-Kurs belegt hast.

    Parallel dazu machen Sie bei Dir Ortsbegehung, um sich von der Tauglichkeit Deiner Räumlichkeiten zum Pensionsbetrieb zu versichern.

    Zitat


    - Gibt es eurer Erfahrung nach weitere Dinge, die ich in meine Überlegungen und Planungen einbeziehen sollte?


    Bitte setze Dich nochmal intensiv mit dem Amtsvet in Verbindung, lade ihn/sie eventuell zu einem Besuchstermin bei Dir daheim ein.
    So lassen sich im Vorfeld alle Fragen rund um das Gebäude, Vorschriften, Änderungswünsche des AVs sowie sonstige Regelungen rund um den Pensionsbetrieb klären.

    Auch solltest Du Dich mit einem Steuerberater und Versicherungsleuten zusammensetzen. Beitriebshaftpflicht ist unerlässlich!

    Wenn Du das alles hast, solltest Du einen absolut wasserdichten Pensionsvertrag entwerfen, der alle Betreuungs- und Haftungsfragen klärt.

    Und dann viel Spass beim Hunde bespassen... ;)

    Ach ja, fast vergessen:
    wenn Unterbringung im Privathaushalt: bedenke, dass selbst an sich stubenreine Hunde in fremden Häusern bei mehreren Hunden ab und an dazu neigen, mal das Beinchen zu heben oder wo hinzupieseln, wo sie sonst niemals nie nicht dranmarkieren würden.....
    Kleiner, aber meiner Meinung nach wischdischer Hinweis... ;)

  • Schulungen für den §11 kannst Du ihn Berlin z.B. hier erhalten und anschließend direkt die Prüfung ablegen: http://kleintierpraxis-schneider.com/schulungen/

    Es ist möglich, nur den Anteil für Hudne und Katzen zu machen, Vögel, Reptilien etc. kann man weglassen. Wenn Du die Hunde bei ihren Besitzern abholen und sie auch zurückbringen willst, ist aber die Transportgenehmigung für Wirbeltiere auf jedne Fall notwendig (gehört mit zum §11).

    Die IHK Potsdam bietet ebenfalls entsprechende Kurse an - die Ergebnisse werden meines Wissen bundesweit anerkannt. Ansonsten kann man die Prüfung auch direkt beim zuständigen Amtsveterinär machen.

    Bevor Du loslegst, schau mal im Bebauungsplan für Dein Wohngebiet nach, welches Gewerbe dort zugelassen ist. In reinen Wohngebieten ist z.B. nur "nicht-störendes" Gewerbe zugelassen, da könnte es sein, das eine Hundebetreuung da schon nicht mehr dazu zählt. Dann reicht ein Anruf von einem Nachbarn und Dir wird die Tätigkeit an dieser Stelle verboten.....

    • Offizieller Beitrag

    Das Thema §11 ist in der Tat ziemlich verwirrend, was vor allem an der verschiedenen Auslegung der einzelnen VetÄmter liegt.

    Du kannst den §11 aber auf jeden Fall für einzelne Gattungen (z.B. Hunde) ablegen und musst nicht noch eine Fortbildung für Hamster belegen.

    Genau zum Thema §11 mit Fokus auf Hunde gibt es z.B. die Seminare bzw. das Buch von Martin Krause:
    http://www.tierfachkraft.de/

    Auch ganz interessant ist dieses Buch:
    Praxishandbuch für Hundetrainer
    Auch wenn es nicht direkt den Betrieb einer Pension betrifft, ist es doch ganz informativ zur Thematik.

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
    **Forenfremdes Zitieren, Kopieren u.Weiterverbreiten ohne Erlaubnis des Verfassers ist nicht gestattet!**

  • Zitat

    Original von thomas
    Schulungen für den §11 kannst Du ihn Berlin z.B. hier erhalten und anschließend direkt die Prüfung ablegen: http://kleintierpraxis-schneider.com/schulungen/

    Es ist möglich, nur den Anteil für Hudne und Katzen zu machen, Vögel, Reptilien etc. kann man weglassen. Wenn Du die Hunde bei ihren Besitzern abholen und sie auch zurückbringen willst, ist aber die Transportgenehmigung für Wirbeltiere auf jedne Fall notwendig (gehört mit zum §11).

    Die IHK Potsdam bietet ebenfalls entsprechende Kurse an - die Ergebnisse werden meines Wissen bundesweit anerkannt. Ansonsten kann man die Prüfung auch direkt beim zuständigen Amtsveterinär machen.

    Bevor Du loslegst, schau mal im Bebauungsplan für Dein Wohngebiet nach, welches Gewerbe dort zugelassen ist. In reinen Wohngebieten ist z.B. nur "nicht-störendes" Gewerbe zugelassen, da könnte es sein, das eine Hundebetreuung da schon nicht mehr dazu zählt. Dann reicht ein Anruf von einem Nachbarn und Dir wird die Tätigkeit an dieser Stelle verboten.....

    Dr. Schneider wurde mir auch vom VetAmt empfohlen und ich habe ihn schon wegen Terminen angemailt, allerdings noch keine Antwort erhalten.

    Für die Gewerbeanmeldung bzw. besser gesagt Gewerbegenehmigung ist in Berlin das Amt für Stadtentwicklung zuständig. Dort habe ich schon vorgesprochen (und tatsächlich beim 2. Versuch jemanden als Telefon bekommen) und bekomme morgen Bescheid.


    Was mich schwer irritiert - in ganz Berlin sprießen Hundepensionen und -betreuungen wie Pilze aus dem Boden, meist in privaten Haushalten - die haben doch nie und nimmer alle § 11, geschweige denn die Erlaubnis vom Amt?!

    Martin, den Link zu dem Manuskript habe ich schon in einem alten Thread gefunden. Gibt es dazu mittlerweile ein Buch bzw. ist das Manuskript empfehlenswert?

    "Il faut avoir l'esprit dur et le cœur tendre"
    Jacques Maritain

  • Hallo Phinchen,

    Daniela hat ja schon alles beantwortet, was wir als Hundepensionsbetreiber alles benötigen - aber in so grossem Stil machst Du das ja nicht.

    GAANZ wichtig ist ein guter Pensionsvertrag - viele Versicherungen haften nämlich nicht, wenn ein Hund fremdbetreut wird ! Also eine Tierhalterhaftpflicht greift nicht unbedingt, wenn ein Gasthund etwas anstellt oder gar einen Unfall verursacht !
    Eine gute Versicherungsgesellschaft in Tierrechtsfragen ist die Uelz.... ;)
    Eine Betriebshaftpflicht dort richtet sich nach der Anzahl der Hunde, die Du betreust - ist also nicht so wahnsinnig teuer!

    Je nachdem , wieviele Hunde Du zeitgleich aufnimmst, wird das Vetamt Dein erster Ansprechpartner sein.
    Bis zu 2 zusätzliche Betreuungshunde zu Deinen eigenen werden hier auch in der Stadt oder in Wohngebieten geduldet - auch als geringfügige Einnahmequelle - solange Deine Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden und der Amtsvet Deine Räumlichkeiten für adäquat hält.
    Je nachdem, wieviele Zimmer Du auch hast, um Hunde zu separieren, hygienisch auch zu trennen bei Durchfall, Infektionen etc...

    Das Gewerbeamt interessiert das nicht sonderlich - Du meldest es an und musst selbst beim Finanzamt Deine Steuererklärung machen.

    Hilft Dir das ?

    wende Dein Gesicht stets der Sonne zu und alle Schatten fallen hinter Dich !


    Einmal editiert, zuletzt von Coco (7. Juni 2011 um 17:57)

  • Zitat

    Original von phinchen
    Was mich schwer irritiert - in ganz Berlin sprießen Hundepensionen und -betreuungen wie Pilze aus dem Boden, meist in privaten Haushalten - die haben doch nie und nimmer alle § 11, geschweige denn die Erlaubnis vom Amt?!


    Naja, wo kein Kläger, da kein Richter :rolleyes:
    Es wird sicherlich auch Etliche geben, die ihre Tätigkeit nicht anmelden oder versteuern. Sowas geht solange gut, bis mal ein Nachbar stinkig wird....

  • Coco, mein Plan geht derzeit zu bis zu 4 Pensionshunden zeitgleich. Mehr könnte ich gar nicht adäquat im Alleingang versorgen.

    Zum Thema Versicherungen muss ich mich nochmal separat schlau machen, aber danke schon mal für den Tipp mit der Uelz...

    Thomas, halte mich für naiv, aber all diese Pensionen sind wunderbar mit Kontaktdaten und Fotos vom Wohnungsinneren im WWW zu finden - erstaunlich daß sich da auch die Ämter nicht mal auf die Suche begeben...

    Vermutlich haben die zu viel anderes zu tun... 8)

    "Il faut avoir l'esprit dur et le cœur tendre"
    Jacques Maritain

  • Die Ämter sind leider meist durch Vets jahrelang besetzt, die nicht wirklich die Zeit und Motivation haben, private Haushalte mit Betreuungshunden zu kontrollieren, wenn keine Anzeigen vorliegen.

    Als unsere A-Vet neu war, hat sie im Rundumschlag ALLES kontrolliert und einige solcher Stellen dicht gemacht - zurecht. Unser vorheriger - dann pensionierter - Amtsvet sah das alles nicht so eng.

    Die meisten Amtvets sind auch eher im landwirtschaftlichen Bereich unterwegs - da muss man auch sehr intensiv und aufgrund des Lebensmittelgewinnung immer präsent sein.

    Zu Haustier-Überprüfungen gehen sie eigentlich NUR aufgrund von mehrfachen Negativ-Meldungen ...

    Aber dennoch finde ich es aus reinem Pflichtbewusstsein besser, Du kontaktierst Deinen Amtsvet mit Deinem Vorhaben - das fruchtet meist sehr gut - ich war einfach persönlich da - denn auch ein Eindruck, wie Du Dich dort vorstellst ist sehr wichtig.

    Ich habe damals eine Mappe erstellt, wie unsere Anlage rein baulich geplant war, welche Ausbildungen ich in Hundesachen so besitze und wieviele Hunde wir wie betreuen - nach Fertigstellung war sie dann unangemeldet hier und hatte noch einen Verbesserungsvorschlag, den ich innerhalb von 6 Wochen umsetzen musste - nach 2 Wochen hatte ich das jedoch erledigt und sie war vollends zufrieden und erteilte die Betriebserlaubnis - wir haben ein gutes Verhältnis und ich weiss, daß sie zufrieden ist mit dem, was wir machen.

    wende Dein Gesicht stets der Sonne zu und alle Schatten fallen hinter Dich !


  • Zitat

    Original von Coco
    Das Gewerbeamt interessiert das nicht sonderlich -


    Leider völlig verkehrt.

    Es gibt reine Wohngebiete, in denen Du im eigenen Haus GAR KEIN Gewerbe anmelden darfst.

    Und ich kenne persönlich genug Pensionen, die alle keinen 11-er haben, hat nie irgendwen interessiert.

    Die Überprüfung nach den gesetzlichen Mindestvorgaben für Hunde-Unterbringung hat mit dem 11-er nichts zu schaffen. Da geht es um Mindestgrößen, Wischbarkeit etc.

    Nebenbei: Gesa K hatte nie einen 11-er und war mehr als in der Öffentlichkeit und mehr als "unter Beobachtung", auch NACH ihrer 1. Verurteilung wegen Tierquäler im Frühjahr 2010 wollte NIEMAND einen 11-er von ihr.
    Heute - nach der 2. Verurteilung - betreut sie WIEDER *zig eigene + Fremd-Hunde und auch heute sieht das Wiesbadener Vet-Amt keine Gründe von ihr einen 11-er zu verlangen.

    Nach m.E. wird der 11-er völlig zu hoch bewertet und das HabenMüssen eher von TS sich selbst auferlegt.

  • Zitat

    Original von Zeus1
    Nach m.E. wird der 11-er völlig zu hoch bewertet und das HabenMüssen eher von TS sich selbst auferlegt.

    Unabhängig von allen Gesas in der Welt möchte ich es dennoch nicht drauf ankommen lassen ohne amtliche Erlaubnis fremde Hunde zu betreuen...

    "Il faut avoir l'esprit dur et le cœur tendre"
    Jacques Maritain

  • Zitat

    Original von Zeus1
    Es gibt reine Wohngebiete, in denen Du im eigenen Haus GAR KEIN Gewerbe anmelden darfst.


    Auch in reinen Wohngebieten darf man selbstverständlich ein Gewerbe anmelden - es muß sich dabei aber um ein sog. "nicht-störendes" Gewerbe handeln. Ärzte, Büros, etc. fallen da z.B. drunter - eine Hundetagesbetreuung könnte u.U. auch noch dazugezählt werden, wenn es nicht zuviele Hunde werden.

  • Uff, der nächste Schritt ist getan: Das Amt für Stadtentwicklung genehmigt in unserem Wohngebiet gewerbliche Kleinunternehmen, sofern keine Störung der Nachbarschaft vorauszusetzen ist. Da ich als Maximalanzahl 4 fremde Hunde angegeben habe würde ich das Gewerbe zumindest in diesem Punkt genehmigt bekommen.

    Dann geht's jetzt weiter mit §11 und danach nochmal Attacke auf das VetAmt für die Erlaubnis...

    "Il faut avoir l'esprit dur et le cœur tendre"
    Jacques Maritain

  • Zitat

    Original von phinchen
    Uff, der nächste Schritt ist getan: Das Amt für Stadtentwicklung genehmigt in unserem Wohngebiet gewerbliche Kleinunternehmen, sofern keine Störung der Nachbarschaft vorauszusetzen ist. Da ich als Maximalanzahl 4 fremde Hunde angegeben habe würde ich das Gewerbe zumindest in diesem Punkt genehmigt bekommen.

    Dann geht's jetzt weiter mit §11 und danach nochmal Attacke auf das VetAmt für die Erlaubnis...

    super - das ist nun eben ein Behördenmarathon - viele Kollegen dort müssen sich auch erstmal in die Materie einlesen. Lass Dir das wenn möglich bitte schriftlich geben - nicht daß im Falle einer nachbarschaftlichen Beschwerde ein neuer oder anderer Kollege das andres sieht ....
    Das wichtigste ist Dein Amtsvet :)

    @Zeus1 - bei uns hat das Gewerbeamt gesagt: anmelden können sie quasi alles - sie prüfen nicht, ob eine Genehmigung unsererseit vorliegt, das müssen wir selbst in die Hand nehmen - also selber zum Vetamt ... Bauamt, Wasserschutzbehörde ... ;)

    Unser Nachbar - auch Mühlenbesitzer hat kurz drauf ein Dienstleistungsgewerbe angemeldet - da kam dann das Stadtplanungsamt und hat dies im nachhinein nicht genehmigt, weil im Aussenbereich dies so nicht ohne weiteres erlaubt sei .... 8o ?(

    wende Dein Gesicht stets der Sonne zu und alle Schatten fallen hinter Dich !


    Einmal editiert, zuletzt von Coco (8. Juni 2011 um 15:41)

  • Zitat

    Original von Coco
    @Zeus1 - bei uns hat das Gewerbeamt gesagt: anmelden können sie quasi alles - sie prüfen nicht, ob eine Genehmigung unsererseit vorliegt, das müssen wir selbst in die Hand nehmen - also selber zum Vetamt ... Bauamt, Wasserschutzbehörde ... ;)

    Unser Nachbar - auch Mühlenbesitzer hat kurz drauf ein Dienstleistungsgewerbe angemeldet - da kam dann das Stadtplanungsamt und hat dies im nachhinein nicht genehmigt, weil im Aussenbereich dies so nicht ohne weiteres erlaubt sei .... 8o ?(


    In Frankfurt sagt das Gewerbeamt in reinen Wohngebieten sofort ab. Vielleicht sind die besser vernetzt mit dem Bauamt? Andersrum in Mischgebieten fragt das Gewerbeamt NICHT beim Vetamt ... Scheint die auch nicht brennend zu interessieren (siehe GK in WI).

    Darf ich fragen, was ein "Dienstleistungsgewerbe" ist?

    Freundliches Pfingsten