ZitatAlles anzeigenVorwürfe im Internet und neuer Vorstand
"Ein steuerfinanziertes Tierheim ohne Betriebserlaubnis" - unter diesem Titel hat das Internetportal "charitywatch.de" gestern einen Artikel über das Tierheim des Vereins "Tiere in Not" in Bargten veröffentlicht. Die Publizistin Karin Burger, deren thematischer Schwerpunkt eigenen Angaben zufolge die Tierschutz-Kritik ist, bemängelt darin die finanzielle Unterstützung des Vereins durch die Stadt, obwohl es bis heute keine Betriebserlaubnis für das Tierheim gebe. Die Stadt weist den Vorwurf Burgers, den Verein in "unvergleichlich üppiger Weise mit Steuergeldern" auszustatten, zurück.
Die Autorin des Berichtes betreibt seit Juli 2010 die Internetseite "doggennetz.de". Dabei nimmt sie auf ihre "Erfahrungen aus 25 Jahren praktischer Tierschutzarbeit" sowie ihre " tiefen Einblicke in die Doggen-Schützer-Szene Bezug", wie sie mitteilt. In dem Artikel für charitywatch bezeichnet Burger den 2008 zwischen Stadt und Verein geschlossenen Vertrag als "spektakulär". Die Stadt hat sich darin - wie berichtet - verpflichtet, den Schuldendienst für ein Darlehen in Höhe von 134000 Euro zu übernehmen, das Tiere in Not 2008 zur Fertigstellung des Tierheimes benötigte. Dieser Schuldendienst kostet die Stadt zehn Jahre lang jährlich 18252 Euro. Weiter zahlt die Stadt eine Pauschale von jährlich 8400 Euro für die Fundtierbetreuung an den Verein. Mit dieser Förderung, so Burger, nehme Tiere in Not bundesweit einen "absoluten Spitzenplatz" ein. Weiter schreibt Burger, das städtische Ordnungsamt habe den Betrieb des Tierheimes im Oktober 2010 untersagt und die Betreiber weigerten sich, die Tiere impfen und tierärztlich untersuchen zu lassen.
Gäbe es das Tierheim in Bargten nicht, müsste sich die Stadt anderweitig um die Betreuung von Fundtieren kümmern, was wohl kaum günstiger wäre, nahm Dezernent Torsten Rohde gestern auf Nachfrage Stellung zu dem Bericht. Die Übernahme des Schuldendienstes sei ein Investitionszuschuss an den Verein, die Pauschale von 8400 Euro für die Fundtierbetreuung alles andere als üppig. Das Ordnungsamt der Stadt habe den Tierheimbetrieb zudem mitnichten untersagt: "Dafür sind wir gar nicht zuständig." Zuständige Behörde sei das Veterinäramt des Landkreises.
Auch das Veterinäramt hat den Tierheimbetrieb nicht untersagt, betont Landkreis-Sprecher Thorsten Klabunde. Das Amt habe nur die Versorgung von Katzen aus einer Erbschaft des Vereins im ehemaligen Wohnhaus der Erblasserin untersagt. Die Versorgung der Tiere im Tierheim selbst entspreche "absolut den Anforderungen", unterstreicht Klabunde, das Veterinäramt kontrolliere regelmäßig. Auch die Räumlichkeiten entsprächen den Anforderungen. "Es ist nichts bekannt, was dagegen spricht, dass Tiere dort betreut werden." Das teilte Klabunde auch Karin Burger mit.
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Quelle: Weser Kurier vom 02.04.2011