ZitatAlles anzeigenHessische Jäger töten 1.833 Katzen und 31 Hunde
In den Jagdjahren 2008/2009 und 2009/2010 haben hessische Jäger insgesamt 1.833 Katzen und 31 Hunde getötet. Dies gab das Hessische Umweltministerium in der Antwort auf eine Landtagsanfrage (Drucksache 18/2699) der Abgeordneten Ursula Hammann (Bündnis 90/Die Grünen) bekannt.
„Hierbei handelt es sich jedoch nur um die offiziellen Zahlen", sagt Mike Ruckelshaus, Leiter der Landesgeschäftsstelle Hessen des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt). „Getreu dem alten Jägermotto ‚schießen, schaufeln, schweigen' ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegt."
Hunde und Katzen gelten nicht als jagdbare Tiere im Sinne des hessischen Jagdrechtes, dürfen aber im Rahmen des so genannten Jagdschutzes getötet werden. „Diese gesetzlichen Regelungen zum Haustierabschuss sind unverhältnismäßig, und gehen weit über das hinaus, was zum Schutz von Wildtieren notwendig ist", erklärt Mike Ruckelshaus.
„So dürfen Katzen, je nach Jahreszeit, außerhalb einer willkürlich festgelegten Schutzzone von 500 bzw. 300 Metern bis zur nächsten Ansiedlung, erschossen werden. Hunde dürfen getötet werden, wenn sie im Jagdbezirk ‚außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen', obwohl die Hessische Hundeverordnung bereits jetzt drastische Sanktionen gegen wildernde Hunde und deren Halter vorsieht."
„Hinsichtlich des Stellenwertes, den Haustiere für ihre Besitzer einnehmen, hat sich in den vergangenen Jahren ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der sich auch in der Jagdgesetzgebung niederschlagen muss," betont Mike Ruckelshaus und fordert ein ausnahmsloses Verbot des Haustierabschusses.
Vor dem Hintergrund der 2012 anstehenden Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes verweist der Tierschützer auf andere Bundesländer, die schon heute dem gewandelten Verhältnis des Menschen zum Mitgeschöpf Tier und dem Staatsziel Tierschutz Rechnung tragen. So hat sich z. B. die Saarländische Landesregierung aus CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Belange des Tierschutzes bei der Jagdgesetzgebung zu berücksichtigen und den Abschuss von Hunden und Katzen zu verbieten. „Nur in Hessen scheinen einige jagdpolitische Fundamentalisten noch immer hartnäckig an feudalherrschaftlichen Privilegien für die lodengrüne Minderheit festzuhalten", kritisiert Mike Ruckelshaus.
Quelle: Rhein-Main News vom 18.01.2011
Wenn man die offiziellen Zahlen aus Hessen mit denen aus NRW vergleicht (NRW 2008/2009: 11.835 Katzen, 128 Hunde, Quelle: Jäger töten 11 835 Katzen in NRW), dann scheint es tatsächlich eine sehr hohe Dunkelziffer zu geben.