- Offizieller Beitrag
Hier in Baden-Württemberg gibt es die 20/40 Regelung beispielsweise nicht....und ich bezweifle, dass der Rotti hier auf eine Liste kommt!
Hier in Baden-Württemberg gibt es die 20/40 Regelung beispielsweise nicht....und ich bezweifle, dass der Rotti hier auf eine Liste kommt!
in einer Gemeinde hier um die Ecke steht er schon drauf. Damit wird für ihn die erhöhte Hundesteuer fällig.
Und wir sind eindeutig BW.
Das kann eigentlich nicht sein. Es handelt sich hier schließlich um eine Landesverordnung. Und die besagt, dass der Rotti in BW nicht auf der Liste steht
LG
Dagmar
Listen hin oder her!
Dass der kleine Junge ums Leben kam, ist doch wohl auf das vollständige Versagen SÄMTLICHER ERWACHSENER, ob nun Privatpersonen oder Ämter, SEINES UMFELDES zurückzuführen!
erhöhtte Hundesteuer ist Sache der Gemeinde nicht des Landes. Bei uns kostet ein Pibull soviel Steuer wie ein Chihuahua. Dafür ist der Bullmastiff, der in Rheinland-Pfalz nicht gelistet ist(da gibts nicht mal eine Liste 2) in der Nachbargemeinde in der Steuer auf 600 Euro gesetzt. Da gabs sogar Prozesse aber das ist Sache der Gemeinde. Wenn ein Kaff 20 Euro für nen Dackel und 50 für einen Schäfi nimmt, kann keiner was dagegen machen(nur beim nächsten Mal vielleicht anders wählen).
Bei den meisten Beissvorfällen sind selten die Hunde dran Schuld, sie passieren, weil die Halter nicht kompetent genug sind.
Die 20/40er Regelung gibts doch nur in NRW. Der Vorfall passierte in Sachsen-Anhalt, da gabs bis vor kurzem noch gar keine Hunde-Verordnung. Dort darf eben jeder Depp mit Rotti , Staff und Co rumlaufen. So Scheisse die Hundeverordnungen auch sein mögen, bei manchen Leuten(dem gewissen"Klientel".... ) bin ich froh, daß wir in fast allen Bundesländern Hundeverordnungen haben, wenn sie auch stark variieren,aber sonst würde noch viel mehr passieren( und nicht nur mit "krasses Pitbull" wie man hier sieht...)
...und wieder was dzu gelernt...ich wußte nicht, dass die 20/40 Regelung nur für NRW gilt. Dann nehme ich meinen unqualifizierten Kommentar zurück.
Das kann eigentlich nicht sein. Es handelt sich hier schließlich um eine Landesverordnung. Und die besagt, dass der Rotti in BW nicht auf der Liste steht
LG
Dagmar
ute hat das ja schon ausgeführt.
Hier bei uns kosten alle Hunde gleich... egal ob Liste oder nicht.
Aber dort hat man den Rottweiler eben auf 600 Euro hochgestuft... und ihn somit mit den Listenhunden gleichgesetzt.
Ob das in deinen Augen sein kann oder nicht, vielleicht magst du ja dem zuständigen Gemeinderat deine Meinung mal mitteilen.
Das ist es doch Susan. Die Listen bringen Null und nichts. Steht der Pitti drauf, hol man nen Rotti, steht der Rotti drauf, holt man nen Presa Canario oder auch beliebt nen Kangal oder Kaukasen(kann man auch schön scharf machen ....)
Daher wäre ich dafür, daß man als Hundehalter eine Art Hundeführerschein machen sollte. Der Hundeführerschein verhindert auch nicht alles aber manchem kann sicher vorgebeugt werden.
@ vicilotta: Ich meine, da hat mal jemand bei Koblenz mit einem in RLP eigentlich nicht gelisteten Hund, für den man auch erhöhte Steuern wollte, geklagt und gewonnen.
Hier in Niedersachsen gab es gerade erst einen Fall, wo die Halterin eines Staffs gegen erhöhte Kampfhundesteuer in ihrer Gemeinde geklagt hatte, da in Niedersachsen keine Rasselisten existieren.
Das ist aber Sache der Gemeinde und damit sind die Steuern berechtigt.
In Göttingen zahlst du nur nach einem Vorfall erhöhte Steuern, so wie ich für Rina.
Für den Jungen tut es mir unendlich leid. Mein Mitgefühl gehört seinen Eltern!
Auch für den Rotti tut es mir leid.
Bei uns im Umkreis bezahlt man keine höheren Steuern für "Listenhunde" - zumindest noch nicht. Ich persönlich finde es auch absolut unsinnig. Das einzige, was vielleicht bewirkt wird, ist, dass man sich die Tiere nicht mehr leisten kann und sie jahrelang im TH sitzen bis sie sterben. Und "aussterben" werden sie dadurch auch nicht... Oder geht man nach solchen Vorfällen zu den Eltern/Ehepartnern/Kindern etc. und sagt "Tja, das tut uns unendlich leid für ihr Familienmitglied. Aber vielleicht tröstet es Sie, dass für den Hund ein höherer Steuersatz berechnet wurde..."?