Verschärfte Einreisebedingungen für das Verbringen bzw. Einfuhr von Heimtieren

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von HfD
    Da ist überall die Rede von "gewerblicher Verbringung", die ja nun ab dem 6. Hund gilt... So wie ich es raus lese, wird erst ab DA ein Pass inkl. Bestätigung erforderlich...

    Nein... der Pass wird sowieso immer gebraucht. Zwecks Seuchenschutz (insbesondere eben Tollwut).

    Sinn und Zweck der Verordnung ist, dass es keine Diskussion mehr geben kann, ob gewerbliche Vorschriften zu erfüllen sind oder nicht... ab dem 6ten ist das nun so... Punkt, Ende... da gibt es keinen "Tierschutzbonus" o.ä. ...

    Peppi: Dein Beitrag hat so garnichts mit dem Thema zu tun... wenn du dich über irgendwas oder irgendjemand beschweren willst, dann kläre das direkt.

    @Thomas: Korrekte Aktion! :top:

  • Danke Thomas!

    Zitat

    Original von Martin

    Nein... der Pass wird sowieso immer gebraucht. Zwecks Seuchenschutz (insbesondere eben Tollwut).

    Das ist bekannt.... Nun steht man aber vor folgender Situation: man hat die Tiere ca. 3 Wochen vor der Ausfuhr reserviert und auch kastrieren lassen. Man kommt ins TH und es gibt keine fertigen Pässe sondern nur eine Bescheinigung, wo die Impfaufkleber ( TW & 5fach), sowie die Chip-EAn eingeklebt sind. Ferner wurden die Daten des Hundes eingetragen, wann er aufgenommen wurde und bis wann er sich in Quarantäne befand. Im Grunde also genau die gleichen Angaben wie im Pass - bis auf das fehlen der o.g. Bestätigung, dass Hund gesund ist. Und genau das ist ja wichtig....

    Wie handelt man nun? Lässt man die Tiere einfach vor Ort, weil das TH nicht korrekt gearbeitet hat (als Begründung wurden Kostengründe genannt, die man ersparen wollte) oder nimmt man sie mit, auch auf die Gefahr hin, dass es an der Grenze Ärger geben könnte? Das ist eine enorme Zwickmühle... Zumal der TA nicht täglich im TH ist, schon gar nicht am WE....

    Was macht man in solcher Situation? Für die nächsten Hunde haben wir wieder ausdrücklich Pässe gefordert, mal schauen ob sie wirklich bereit liegen wenn wir die Hunde abholen...

    Wobei ich aber noch mal o.g. Beispiel aus Gorzow aufgreifen möchte, wo der TA beide Hunde als gesund und ausreisefähig attestiert hat und beide so schwer verletzt waren, dass wir sie nur noch in die Klinik zur Op bringen konnten... Die ganze Geschichte wurde damals ja nicht nur von uns zur Anzeige gebracht.
    Wie will man sicher gehen, dass der TA WIRKLICH untersucht hat? Ein Stempel ist schnell in einen Pass gesetzt....ein entsprechendes Datum ebenfalls.... Da muss man wohl auf Vertrauen setzen ...

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass klärst du am besten mit dem AmtsVet, der euch kontrolliert... hier wird dir darauf wohl kaum jemand eine Antwort geben können, die euch bei der Kontrolle den Hals rettet... :augenrollen:

    Mit wem ihr zusammen arbeitet und wer dabei korrekt arbeitet ist eure Sache... denn ihr haftet auch dafür... aber auch die Tiere, die, falls es verkehrt läuft, die Sache auch ausbaden müssen... und womöglich mit dem Leben bezahlen.

  • Zitat

    Original von Martin
    Natürlich könnt ihr das! Die Tiere leben ja nachweislich bei dir und sind nicht zum Zwecke der Weitergabe mit dir auf Reisen.

    Wegen der Gesundheitsbescheinigung hier ein Zitat:

    Hallo Martin,

    ich hatte das so verstanden:
    > 5 Heimtiere => alle 24 Stunden vor der Fahrt zum TA und Gesundheitszeugnis im EU-Heimtierausweis ausstellen lassen

    Herzliche Grüße
    Cornelia

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es deine EIGENEN (nicht zur Weitergabe gedachten) Tiere sind, wird kein AmtsVet da ein Aufhebens darum machen.

    Ganz wichtig ist hierbei das Wort "gewerblich"... Deine eigenen Tiere (die auch bei dir verbleiben) sind keine "Handelsware"!

    Es geht bei dieser ganzen Konkretisierung der Verordnung einzig und alleine darum, dass die ausführenden Behörden eine messbare Grenze haben, ab der sie auf "gewerblich" und die damit verbundenen Vorgaben kontrollieren dürfen / müssen / sollen / können.

    Es geht nicht darum den privaten Tierhalter zu schikanieren, der mit seinen Tieren in Urlaub fährt (oder von dort zurück kommt), sondern darum den mehr als privaten (und somit nach Ansicht der Behörden eben "gewerblichen") Transport (Verbringung (EU), Einfuhr (Drittland)) besser unter Kontrolle zu bekommen.

    Kein AmtsVet wird dich vor den Kadi zerren, wenn du mit deinen in Deutschland gemeldeten 6 Hunden aus dem Urlaub zurück kommst. Du hast im Streitfall ja als Beweis z.B. die Steuermarken, Meldung auf dem Ordnungsamt, EU-Heimtierausweise mit deutschen Tierarztstempeln, Versicherungsnachweis u.ä..

    Diese Verordnung hat nicht mehr, aber auch nicht weniger zum Ziel die EU-weiten Vorgaben zu vereinheitlichen und so z.B. einem ungarischen "Tourist" mit einem Kofferraum voller Welpen nicht erst mühselig das Gewerbe nachweisen zu müssen, sondern direkt nach den gewerblichen Kriterien vorgehen zu können.

    Im Vordergrund einer Verordnung steht auch bei einem Richter immer der Sinn, der hinter dem Entwurf bzw. dem Gesetz vorgesehen war. Diese Grundidee ist der eigentliche Maßstab für seine Arbeit... und nicht das Winkeladvokatentum, dass manchmal daraus gemacht wird.

    Ich sehe diese Verordnung eigentlich positiv... denn sauber arbeitende Tierschutzorgas werden damit keinerlei Problem haben. Schließlich müssten sie doch bereits so arbeiten.

  • Zitat

    denn sauber arbeitende Tierschutzorgas werden damit keinerlei Problem haben. Schließlich müssten sie doch bereits so arbeiten

    So manche Tierschutzorga würde gerne so arbeiten können, aber solange es in Amtsveterinäre gibt, die die Hunde in den Canili nur sehr unwillig medizinisch behandeln (wenn überhaupt) und die auch ihre administrativen Tätigkeiten in Zeitlupe erledigen, und solange es Mitarbeiter in den Canili gibt, die sich einen Spaß daraus machen, die Hunde kurz vor einem Transport in den Zwingern umzusetzen, so dass die Helfer vor Ort sie nicht während der Öffnungszeit des Canile (oh ja, die wird dann eingehalten!) finden können, so lange werden die Tierschützer an diesen Orten ein Riesenproblem haben ...

    Grüße
    Anke

  • Zitat

    Original von deichkrabbe

    So manche Tierschutzorga würde gerne so arbeiten können, aber solange es in Amtsveterinäre gibt, die die Hunde in den Canili nur sehr unwillig medizinisch behandeln (wenn überhaupt) und die auch ihre administrativen Tätigkeiten in Zeitlupe erledigen, und solange es Mitarbeiter in den Canili gibt, die sich einen Spaß daraus machen, die Hunde kurz vor einem Transport in den Zwingern umzusetzen, so dass die Helfer vor Ort sie nicht während der Öffnungszeit des Canile (oh ja, die wird dann eingehalten!) finden können, so lange werden die Tierschützer an diesen Orten ein Riesenproblem haben ...

    Grüße
    Anke

    So habe jetzt extra in "Cacaos" Eu Ausweis geschaut, der ja auch aus Rieti ist. Auch hier ist die Bestätigung, das "Cacao" gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist, vom zuständigen TA bestätigt und abgestempel worden.

    Ich denke, hier stellt sich für die Zukunft ein ganz anderes Prolem, nämlich das Problem, was den Transport angeht.

    Grüßle von

    Roswitha

    • Offizieller Beitrag

    Warum mit dem Transport? Es gelten die gleichen Bedingungen wie vorher... nur ist die Abgrenzung das es eben nicht "privat" ist nun deutlicher...

    Transporteure wie Dorn oder PeEx sind dann eben von vorneherein als gewerblich anzusehen... die Bestimmungen wurden nicht verschärft... sondern nur verdeutlicht!

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
    **Forenfremdes Zitieren, Kopieren u.Weiterverbreiten ohne Erlaubnis des Verfassers ist nicht gestattet!**

  • Zitat

    Original von Martin
    Warum mit dem Transport? Es gelten die gleichen Bedingungen wie vorher... nur ist die Abgrenzung das es eben nicht "privat" ist nun deutlicher...

    Und was heißt das für Tierschutztrapos? Sind nun alle gewerblich und müssen neben der Anmeldung steuerlich erfasst werden? So lese ich das zumindest daraus...

    Aber worauf zahlt man dann die Steuer? Auf den "Erwerb" im Ausland oder noch zusätzlich zur Vermittlungsgebühr hier in Deutschland? Mein Vet- Amt konnte da leider nicht helfen. Sie rieten prinzipiell vom Auslandstierschutz ab...

    Dass der "Nucleus", also der Tierarztstempel stimmen muss, dass gilt schon lange. Bei diversen Kontrollen wurde immer darauf geachtet. Aber dass nun jeder TSV, auch wenn er gemeinnützig ist, gewerblich handelt, ist neu. Denn genau dahingehend zielt leider diese Verordnung.

    Dass unseren Massen- und Todestransporteuren der Nacken gesteift wird, is sicherlich im Sinne der Tiere. Aber was machen die TSV, die ordentlich und mit Ankündigung "importieren"?

    Einmal editiert, zuletzt von Fox (27. Mai 2010 um 22:47)

  • Zitat

    Original von thomas
    Sinngemäß heißt das wohl, das bei Transporten mit mehr als fünf Hunden/Katzen oder Frettchen ab sofort die bisher nur für den gewerblichen Transport geltenden Regelungen angewendet werden müssen: entsprechende gesetzliche Anforderungen an das Transportfahrzeug, die Transporteure und Meldepflichten....

    Silvio, bis zu 5 darf man doch weiter "privat" transportieren.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Zitat

    Original von Lao Ma
    Silvio, bis zu 5 darf man doch weiter "privat" transportieren.

    Ja, habe ich ja verstanden. 5 Hunde passen auch locker in einen privaten PKW. Aber was ist mit einem Trapo von 20 Hunden aus den Tötungen? Is das bei nem Verein dann gewerblich?
    Handelt jeder Verein gewerblich, weil er Tiere aus dem Ausland in ein zu Hause bringt? Ist jede Vermittlung aus dem Ausland gewerblich? Für mich schliessen sich diese Fragen leider an.

    Unser Finanzamt weiß es aktuell selber nicht, wird mich aber hoffentlich benachrichtigen, wenn sie ne Antwort haben. ;)

  • Zitat

    Aber was ist mit einem Trapo von 20 Hunden aus den Tötungen? Is das bei nem Verein dann gewerblich?

    So wie ich das verstehe: Ja!

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Zitat

    Original von Martin
    Warum mit dem Transport? Es gelten die gleichen Bedingungen wie vorher... nur ist die Abgrenzung das es eben nicht "privat" ist nun deutlicher...

    Transporteure wie Dorn oder PeEx sind dann eben von vorneherein als gewerblich anzusehen... die Bestimmungen wurden nicht verschärft... sondern nur verdeutlicht!

    Eben und darum geht es ja. Nicht "privat", wenn mehr als 5 Hunde transportiert werden.

    Grüßle von

    Roswitha

  • Wie verhält sich das, wenn ein Transport mit , nehmen wir mal an, 30 Hunden. staret. Die Hälfte davon geht an Tierschutzvereine und die andere Hälfte an Privatpersonen. Gilt dann der gesammte Transport als geweblich, oder nur die, die an die Tierschutzvereine gehen?

    Grüßle von

    Roswitha

  • Zitat

    Original von Lao Ma
    So wie ich das verstehe: Ja!

    Eben, so habe ich es ja auch verstanden. Was mir aber noch keine Stelle beantworten konnte, wie solch ein größerer Trapo nu auszusehen hat.

    Mal angenommen, ich habe 10 Hunde an Bord. Die Pässe sind okay und die Hunde transportfähig kerngesund. Ich melde diesen Transport vorab dem Vetamt in Deutschland. Der Trapo an sich ist konform mit den Gesetzen.
    In diesem fiktiven Fall habe ich als gemeinnütziger Verein Steuern zu zahlen für den Import. (bei Tieren aus Deutschland nicht)
    Worauf zahle ich Steuern? Auf den Erwerb im Ausland oder den "Wiederverkaufspreis" hier in Deutschland?
    Bezahle ich nun für die 5 "überzähligen" Hunde oder auf alle? Wieviel ist zu zahlen? 7 oder 19 %? Und auf was?

    Mir konnte dies heute weder Finanz-, Vet- noch Ordnungsamt beantworten...

  • Silvo,

    Du zahlst Steuern auf die Vermittlungsgebühr hier in DE gemäß Deinem Steuersatz, darfst aber die Kosten die Dir für die Ware Tier entstanden sind dann aufrechnen; ist quasi genau so bei wie Deiner Steuererklärung, da darfst Du ja auch ausserodentliche Aufwendungen erklären und die werden Deiner Steuerschuld mindernd angerechnet.


    Das Ganze gilt, wenn Du über 5 Deiner eigenen, steuerlich angemeldeten Hunde transportierst.

    Bei Gesetzen gibt es nur schwarz oder weiss; entweder - oder....

    Die gierigen Schlepper haben dazu geführt, dass das ab dato so gehandhabt werden muss.....So musste entschieden werden, weil ja keiner die Schlepper explizit benannt hat...und der Gesetzgeber hätte was gegen diese unternehmen können, zudem kamen aber aber auch noch andere Aspekte.


    ..Wie gesagt...es gibt jetzt nur noch schwartz und weiss....


    Ich denke, das ist auch jetzt gut so....


    Jeija

  • Zitat

    Original von Jeija
    Silvo,

    Du zahlst Steuern auf die Vermittlungsgebühr hier in DE gemäß Deinem Steuersatz, darfst aber die Kosten die Dir für die Ware Tier entstanden sind dann aufrechnen; ist quasi genau so bei wie Deiner Steuererklärung, da darfst Du ja auch ausserodentliche Aufwendungen erklären und die werden Deiner Steuerschuld mindernd angerechnet.

    Dies war aber schon immer so. Auch Tierschutzvereine zahlen Steuern. Dass wir meist nichtmal kostendeckend arbeiten, werden sicher viele bestätigen.
    Hier geht es aber um die "gewerbsmäßige Einfuhr".
    Ist jeder TSV gewerbsmäßig? Zielt jede Vermittlung auf Gewinn? Ich denke nicht.
    Zahlt man nun an jeder Grenze für die "vierbeinige Ware"? Wenn ja, was und worauf?

    Beispiel:
    Ich bringe Hundchen für 160 € aus Spanien mit. Zahle ich als TSV auf die 160 € Steuern oder auf die Vermittlungsgebühr? Was muss ich wo einreichen? Es gibt zu viele Unbekannte in dieser Rechnung..

  • Zitat

    Original von marzipanferkelchen
    was ist denn daran unbekannt???

    Jeija hats doch schon erklärt:
    du versteuerst deine Einnahmen von der Vermittlung und kannst deine Ausgaben im Ausland gegenrechnen als Steuerminderung.

    Jo, das war aber bislang auch so, wie auch geschrieben. Es geht um die Einfuhr von mehr wie 5 Hunden. Also eine Extra- Steuer? Oder als was muss man das verbuchen?