Verschärfte Einreisebedingungen für das Verbringen bzw. Einfuhr von Heimtieren

  • Diese neue Verordnung tritt ab heute in Kraft

    http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==613

    *Quelle Zergportal

    Ich hab mich jetzt fast 2 Stunden durch die Verordnungen gekämpft, aber schlauer bin ich jetzt immer noch nicht. ?( ?( ?( ?( ?(

    Vielleicht weiss ja einer von euch was sich ändert, bzw was anders gemacht werden muss.

    Gruß von einer ratlosen alex

    "Was nutzt es, wenn wir alle in einem Boot sitzen,
    jedoch jeder in eine andere Richtung rudert."

  • Sinngemäß heißt das wohl, das bei Transporten mit mehr als fünf Hunden/Katzen oder Frettchen ab sofort die bisher nur für den gewerblichen Transport geltenden Regelungen angewendet werden müssen: entsprechende gesetzliche Anforderungen an das Transportfahrzeug, die Transporteure und Meldepflichten....

  • so würde ich es normalerweise auch interpretieren, aber von Kroatien aus gab es schon immer ein 5 Hunde Limit (wobei sich immer noch alle zuständigen Stellen streiten ob pro Person, oder pro Auto)


    Können die ihre Texte nicht einfach so verfassen, das normal Menschen sie auch verstehen X(

    "Was nutzt es, wenn wir alle in einem Boot sitzen,
    jedoch jeder in eine andere Richtung rudert."

    • Offizieller Beitrag

    Würden sie sie so verfassen, dass man sie auf Anhieb kapiert, dann wären die Leute vermutlich bald arbeitslos... :haemisch:

    Wobei ich ihnen dann zu einer Karriere als Handbuchschreiber für elektrische Geräte raten würde.

    Aber zurück zum ernsten Teil des Themas: Für mich krankt dieses Schriftstück wieder daran, dass zwar viel geschrieben aber wenig definitiv ausgesagt wurde.

    Es wird ständig mit den Begriffen "Verbringung zu Handelszwecken" und "Verbringung zu anderen als Handelszwecken" gearbeitet.

    Was aber nun sind "andere Zwecke"? Laborzuführungen? Transporte von Tierschutzvereinen? Transporte von "Privatleuten"?

    Die Verfasser selbst wechseln da auch zwischen den Begrifflichkeiten "nicht gewerbliche" und "nicht kommerzielle" Verbringung...

    Wann "handelt" nun ein Tierschutzverein oder eine Privatinitiative /-person... und wann nicht?

    In Absatz ( 8 ) steht dann: "... die Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit"... also der zuständigen Leute für Schlachtiertransporte... :gruebel:

    Ein Transport mit 200 Schweinen wird also ebenso beurteilt wie einer mit 6 Hunden... :denk:

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
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  • Da bin ich ja froh das ich nicht der einzige bin, der damit so seine Anlaufschwierigkeiten hat :D

    Für uns ist die Geschichte grad natürlich enorm wichtig, in einer Woche startet die Kastraaktion, und auf der Rückfahrt, werden mit Sicherheit einige Hundis an Bord sein.

    Nicht das wir dann eine böse Überraschung erleben.

    Weiss einer vielleicht einen Ansprechpartner, für solche Sachen?

    Vetamt hab ich versucht, haben selber keine Ahnung,
    dachte jetzt schon dran mal den Zoll anzurufen.

    Martin wenig gesagt stimmt wohl, wobei die Verweise auf die anderen Richtlinien leider auch keine Erleuchtung bringen, weil noch viel verwirrender geschrieben und nirgends ein Hinweis, was von diesen Richtlinien jetzt explizit geändert wurde(sind ja alle schon älter 2005 etc)

    LG Alex

    "Was nutzt es, wenn wir alle in einem Boot sitzen,
    jedoch jeder in eine andere Richtung rudert."

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab mich jetzt einfach mal mit dem VetAmt in Verbindung gesetzt und nachgefragt.

    Einfache Kernaussage dieser Verordnung:

    Sie wurde erlassen um eine messbare Grenze für "gewerbliche Transporte von Heimtieren" festzulegen.

    Jeder Transport mit mehr als 5 Heimtieren ist nun als gewerblich anzusehen!
    Die Tiere müssen also den vorgeschriebenen Eintrag / Gesundheitsbescheinigung über die 24 Std. vorher vorgenommene Gesundheitsprüfung durch berechtigten Tierarzt im Ursprungsland im Pass / Begleitpapier haben.

    Davon unberührt ist der Nachweis des Gewerbes... egal ob Privatperson, Tierschutzverein oder Händler... in diesem Aspekt spielt auch das Finanzamt keine Rolle. Es geht rein um die tierseuchenrechtliche Behandlung.

    Auf meine Nachfrage nach der immer wiederkehrenden Diskussion, ob 5 Tiere pro Person oder 5 Tiere pro Transport, gab es das eindeutige Signal, dass im Zweifelsfall pro Transport gewertet wird. Und zwar vor dem Hintergrund der eigentlich dem Gesetz zugrunde liegenden Idee.

    Da die Tiere mitgeführt werden um weitergegeben zu werden, liegt kein privater Transport vor.

    Die Veterinärämter bekommen übrigens zu solchen Verordnungen auch Erläuterungen geschickt, was das eigentlich nun in der Praxis bedeuten soll. Also sind wir doch nicht ganz so doof wie vermutet... wenn selbst die Profis da "Spickzettel" bekommen.

  • Zitat

    Original von Martin
    Die Tiere müssen also den vorgeschriebenen Eintrag / Gesundheitsbescheinigung über die 24 Std. vorher vorgenommene Gesundheitsprüfung durch berechtigten Tierarzt im Ursprungsland im Pass / Begleitpapier haben.

    Aber das war doch schon immer so, oder irre ich da? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Das war eben einer der Punkte worüber gerne gestritten wurde... denn bei einem "privaten" Transport war dies nicht nötig.

    Jetzt gibt es diese eindeutige Grenze von 5 Tieren ( = gewerblich) und damit die Pflicht dazu.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ursprungsland im Pass / Begleitpapier haben

    Ist damit der Stempel auf der letzten Seite im Pass gemeint oder eine zusätzliche Bescheinigung?

    ?(

    Oberchaotin Doina


    "Mitten im Winter habe ich schließlich gelernt,
    daß es in mir einen unbesiegbaren Sommer gibt"
    (Camus)

    Das Chaos will anerkannt, will gelebt sein
    ehe es sich
    in eine neue Ordnung bringen lässt.

    Hermann Hesse

    Dieser Beitrag unterliegt dem Urheberrecht, forenfremdes zitieren, kopieren, weiterverbreiten ohne Erlaubnis des Verfassers ist nicht gestattet!

  • Im EU-Pass steht auf Seite 20 "The animal is in good health and able to withstand carriage to its destination"

    Das muss vom TA unterschrieben werden vor der Ausreise.

  • Vielen Dank Martin

    Mit so einer Aussage kann man etwas anfangen.

    Die Stempel und die dazugehörige Untersuchung haben unsere Hunde von Anfang an schon immer egal wieviele es waren.

    @safta da geht es um den Stempel auf der letzten Seite, wo der Tierarzt bestätigt, das das Tier reisetauglich und frei von ansteckenden Krankheiten ist.

    Aber da sieht man mal wieder auch von Vetamt zu Vetamt ist nicht alles gleich. Bei meinem Anruf wussten sie noch nicht mal wirklich wovon ich rede :rolleyes:

    Martin Danke nochmal, das du dir solche Mühe damit gemacht hast.

    LG Alex

    "Was nutzt es, wenn wir alle in einem Boot sitzen,
    jedoch jeder in eine andere Richtung rudert."

  • Zitat

    Original von HfD
    Im EU-Pass steht auf Seite 20 "The animal is in good health and able to withstand carriage to its destination"

    Das muss vom TA unterschrieben werden vor der Ausreise.

    Das hatten meine Auslandstiere schon immer.
    Ich war also auch der Meinung das war eh immer schon Pflicht. ;)

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


    • Offizieller Beitrag

    Ah Ok, das hatten wir ja eh..

    Oberchaotin Doina


    "Mitten im Winter habe ich schließlich gelernt,
    daß es in mir einen unbesiegbaren Sommer gibt"
    (Camus)

    Das Chaos will anerkannt, will gelebt sein
    ehe es sich
    in eine neue Ordnung bringen lässt.

    Hermann Hesse

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  • Zitat

    Die Tiere müssen also den vorgeschriebenen Eintrag / Gesundheitsbescheinigung über die 24 Std. vorher vorgenommene Gesundheitsprüfung durch berechtigten Tierarzt im Ursprungsland im Pass / Begleitpapier haben.

    Ich fürchte, das Problem wird bei den meisten die "vor 24 Std. vorgenommene Gesundheitsprüfung" sein, oder?

    LG
    Anke

  • Zitat

    Original von deichkrabbe
    Ich fürchte, das Problem wird bei den meisten die "vor 24 Std. vorgenommene Gesundheitsprüfung" sein, oder?


    Wieso? Das sollte doch wohl Standard sein, das ein TA vor dem Transport die Reisefähigkeit kontrolliert und bescheinigt.... unabhängig davon, wieviele Tiere man transportiert...

  • Nicht jede Tierschutzorga hat das Glück, mit kooperativen Tierärzten vor Ort zu arbeiten. In vielen Fällen kann von einer "Zusammen"arbeit leider nicht die Rede sein. Da kann so eine Gesundheitsprüfung auch schon mal ein paar Stunden länger her sein ...

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich könnt ihr das! Die Tiere leben ja nachweislich bei dir und sind nicht zum Zwecke der Weitergabe mit dir auf Reisen.

    Wegen der Gesundheitsbescheinigung hier ein Zitat:

    Zitat


    Bei dem gewerblichen Verbringen zwischen EU-Staaten gelten die Vorgaben der RL 92/65/EWG, die in Art. 10 auf die VO (EG) 998/2003 verweist.
    Dementsprechend gilt der Heimtierausweis (mit gültiger Tollwutimpfung) als Gesundheitsbescheinigung, in dem die, 24 Stunden vor der (gewerblichen) Verbringung durchzuführende, klinische Untersuchung durch einen ermächtigten Tierarzt zu bestätigen ist (Kapitel IX des Heimtierausweises).

  • Da ist überall die Rede von "gewerblicher Verbringung", die ja nun ab dem 6. Hund gilt... So wie ich es raus lese, wird erst ab DA ein Pass inkl. Bestätigung erforderlich...

    Zitat

    Dementsprechend gilt der Heimtierausweis (mit gültiger Tollwutimpfung) als Gesundheitsbescheinigung, in dem die, 24 Stunden vor der (gewerblichen) Verbringung durchzuführende, klinische Untersuchung durch einen ermächtigten Tierarzt zu bestätigen ist (Kapitel IX des Heimtierausweises).

    Könnte man nun auch so auslegen, dass bei 1 bis 4 Hunde ( da dann ja nicht gewerblich ) kein Pass notwendig ist, wo die klinische Untersuchung bestätigt wird, sondern ein Attest vom TA mit dem Nachweis der Impfungen, Chipnummer und Quarantänezeit ausreicht...

    Ich denke, dass ist alles noch sehr unklar formuliert und wird auch weiterhin für Probleme sorgen...

    Wir hatten mal den Fall, dass ein Tierarzt in Gorzow diese klinische Untersuchung als positiv bestätigt hat, obwohl die beiden Hunde sehr schwer verletzt waren und umgehend operiert werden mussten.... Vor Gericht hat er dann behauptet, er hätte das nie ausgefüllt - dummerweise (für ihn ) hatten wir Kopien von den Pässen gemacht...Also immer "trau schau wem"...
    Es ist doch oft so, dass die Tierheime ihre Hunde "loswerden" wollen / müssen und es dann nicht ganz sooo genau nehmen - leider... denn die Tierschutzvereine sind die, die den Ärger dann abbekommen!