ZitatAlles anzeigenMax schaut zurecht sehr betrübt drein, denn er wurde im Wald angebunden und ausgesetzt.
Zum einen hoffen wir nun, ganz schnell eine neue Familie für den lieben und zutraulichen kleinen Kerl zu finden.
Zum anderen hoffen wir aber auch auf Hinweise zum ehemaligen Besitzer. Es ist eine Belohnung von 300,00 EUR ausgesetzt.
Es wurde Anzeige gegen Unbekannt erstattet, denn das Aussetzen von Tieren ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Die Belohnung von 300,00 EUR gibt es für sachdienliche Hinweise, die zur Überführung desjenigen führen, der das Tier ausgesetzt hat bzw. dieses möglicherweise veranlasst hat.
Das Tierschutzgesetz verbietet das Aussetzen von Tieren ausdrücklich:
Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.
Bei Verstößen droht eine mögliche Geldbuße von bis zu 25.000 €.
Tierhalter sind verpflichtet, sich um ihre Tiere zu kümmern, dazu gehört auch die Suche nach einem neuen Zuhause, wenn man das Tier nicht mehr selber halten kann/will. Egal, ob man sich ein Auto, ein Tier oder ein Kind anschafft: man muss seine Entscheidung vorher mit allen Konsequenzen bedenken und kann nicht andere in die Pflicht nehmen und lästig gewordene Tiere quasi wie beim Sperrmüll entsorgen.
Tierheime sind dann natürlich i.d.R. bemüht zu helfen, doch es sind nur Privatleute, die ein Tierheim mit ihrem Geld am Leben erhalten. Meist bekommen Tierheime, so wie wir, keinerlei staatliche Unterstützung. D.h. alle Kosten müssen aus Spenden gedeckt werden und da kommt man schnell an seine Grenzen.
Trotzdem übernehmen wir oftmals auch Abgabetiere, besonders bei Notfällen wie z.B. Tod, dauerhafter Erkrankung, Einweisung ins Alten-/Pflegeheim, etc. Doch die Kosten für Futter, Tierarzt, Gebäude und Mitarbeiter gehen schnell in die Tausende.
Gar nicht selten kommt es vor, dass der Enkel zwar Omas Sparbuch und Haus mit Freuden erbt, aber vom Tierheim verlangt, Omas Tier kostenlos aufzunehmen. Das geht natürlich gar nicht.
Ansprechpartner ist das Tierheim Verlorenwasser, Herr Wolfgang Aland, Telefon: 033847 / 41890.
Tierheim Verlorenwasser, Verlorenwasser 1b, 14806 Belzig OT Werbig (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg).
Spendenkonto: 35 27 00 34 00, BLZ: 160 500 00, Mittelbrandenburgische Sparkasse
Öffnungszeiten: Mittwoch, Samstag und Sonntag - jeweils von 11.00 bis 16.00 Uhr.