Handschriftlicher Eintrag im Impfausweis

  • Hallo,

    ich habe ein Problem mit einen EU-Heimtierausweis eines Hundes aus Ungarn.

    Dieser hatte vorher einen einfachen ungarischen Impfausweis. Die Daten wurden vom Tierarzt in Ungarn handschriftlich übertragen und durch Stempel und Unterschrift bestätigt.

    Jetzt habe ich das Problem, dass die Besitzerin sagt, dass die Impfungen ( nicht Tollwut sondern die Kombiimpfung) nicht gültig ist, weil die Aufkleberchen fehlen. Die Hundeschule hätte ihr das gesagt. Jetzt kommt auch noch der Tierarzt und verweist hierauf:


    Der ehemalige einfache Impfausweis existiert nicht mehr, da der Hund ja dann einen EU-Pass hattezur Einreise nach Deutschland.

    Transport erfolgte über TRACES, der Amtsvet hat die Eintragungen vor Ausreise überprüft. 


    Und nun wollen die die Aufkleberchen, nur dann wäre die Impfung gültig oder den alten Ausweis. 


    Weiß jemand Rat? 

    Liebe Grüße 

    Ungarnhunde 


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  • ach Göttchen..ne andere Hundeschule vielleicht?

    Würd doch mein Hundchen nicht nochmal impfen lasen.. vielleicht geht es ja mit ein paar Einzelstunden?

    Ein Hund ist immer das Spiegelbild seines Menschen.
    © Oliver Jobes, (*1966), Erziehungs- und Verhaltensberater

  • Naja, das Problem, die Frau lässt nicht locker.....will das Dingens mit dem Bildchen, dass nicht mehr da ist. War ja jetzt auch beim Tierarzt sich erkundigen.

    Sagt vielleicht noch, Hund aus dem Tierschutz und dann kommt er mit ungültiger Impfung, obwohl in Schutzgebühr enthalten.

    Ich krieg ne Krise, war wirklich schon soweit, der Frau zu empfehlen, ganz gerne den Hund ein drittes Mal zu impfen.


    Liebe Grüße

    Ungarnhunde

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  • Puh...also ich kenne es auch so das bei übertragenen Impfungen der ursprüngliche Impfausweis beim neuen liegt damit man das Kleberchen noch hat. :ka:

    Nützt jetzt natürlich keinem was.

    Aber die Hundeschule hätte mich auch von hinten gesehen. :rolleyes:

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Theoretisch hätte der TA beim Umtragen in den neuen Ausweis die Chargennummer, Impfhersteller und Impfmittel (zb.SHPPI) handschriftlich miteintragen müssen und dann anstempeln müssen.

    Da aber zur Ausreise NUR die TW Impfung vorgeschrieben ist, hat das wohl niemanden interessiert - auch den Amtsvet nicht - nachvollziehbar.

    Die Hundeschule würde mich auch von hinten sehen !

    wende Dein Gesicht stets der Sonne zu und alle Schatten fallen hinter Dich !


  • Der Tierarzt in Ungarn hat das Datum übertragen und dann handschriftlich den Eintrag gemacht.

    biocin DHPT-L


    mit seinem Stempel und Unterschrift.


    Ich denke mal, die Chargennummer fehlt.


    Aber meine Frage, ist das jetzt soooo wichtig, wenn ich weiß, der Hund wurde in Ungarn doppelt geimpft, dass ich auf die Aufkleberchen bestehen muss. Ich meine, das ist ja kein Stickeralbum.

    Gilt der Hund deswegen als ungeimpft?


    Liebe Grüße

    Ungarnhunde

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  • Ja nee...geimpft ist geimpft würde ich meinen....also mir würde das reichen.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Nein, der Hund ist geimpft - das kann auch keine Hundeschule in Frage stellen oder anzweifeln.

    War sie denn mit dem Ausweis mal bei ihrem TA ? Wenn dieser fair ist und nicht zu den Über-Impfern gehört, dann wird er das der Hundeschule auch bestätigen.
    Nur wegen einem Aufkleber den Hund nochmals zu impfen ist lächerlich und medizinisch auch nicht vertretbar - oder ist die Impfung schon länger her ?

    wende Dein Gesicht stets der Sonne zu und alle Schatten fallen hinter Dich !


  • Die erste Impfung war am 26.03.2012, die Auffrischung am 05.04.2012.

    Ich weiß nicht, ob sie mit dem Ausweis beim Tierarzt war, sie hat sich beim Tierarzt erkundigt, ob die Impfung gültig ist und kam dann mit dem Auszug aus dem Impfgesetz.


    Liebe Grüße

    Ungarnhunde

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  • Also wenn es abgestempelt ist und mit ner Unterschrift dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Wir hatten in der Praxis schon Ausweise, da hat man genau gesehen, dass haben Leute einfach so eingetragen.....da muss man dann halt aufpassen und
    eventuell nochmal impfen, damit man es dann auch bestätigen kann.
    Ansonsten würde sich der hier ansässige Tierarzt strafbar wegen Urkundenfälschung machen.

  • Vielleicht machst Du sie einfach auch mal drauf aufmerksam, daß Ihr als Verein die Hunde nicht mit der Kombi-Impfung versehen müsst, denn es besteht keine Impfpflicht für Hunde - ausser Tollwut für die Einfuhr in ein Schengenland/EU Land. Es sei denn, ihr habt das in Euren Vermittlungsbedingungen so vereinbart.
    Wenn sie sich leider nicht von dem Unsinn, das Tier nun erneut einer Impfung zu unterziehen abbringen lässt, dann wirst Du sie nicht daran hindern können.
    Ich hoffe, sie hat keine Kinder, die sie auch alle Wochen mal wieder impfen lässt, weil ein Stickerchen fehlt ....

    http://www.pon-faber-hof.de/impfungen2.htm

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  • Kann man nicht eine Titerbestimmung machen als Nachweis, dass der Hund geimpft ist? Frage ist halt, was das kostet - aber so spart man sich dann die Doppelt- & Dreifachimpfe.

    Das wäre eine Möglichkeit - aber scheinbar ist die Dame nicht so einsichtig ..... hört sich zumindest so an ... ?(

    Eine Titerbestimmung per labor (VetmedLab) kommt um die 50€ + die Behandlung/Blutabnahme beim TA ca 15€ ...
    dann wird der TA aber ggf sagen "wenn der titer dann nicht ausreicht, muss eh geimpft werden, dann kostet es eben zusätzlich...."

    Hier ist auch nochmal eine recht informative Seite zu den Impfrisiken :

    http://www.deutsche-pinscher-von-calpunia.de/___I_M_P_F_U_N…_n_g______.html

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  • Wie blöd bin ich denn? Ich fall doch tatsächlich auf so Paragraphen rein. Das ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG).

    Was für ne Pappnase bezieht das auf Eintragungen in einen Ausweis für Hunde. ?(


    Ich hab mich nochmal schlau gemacht. Also die sonstigen Impfungen im EU-Pass dürfen bei Nachtrag lt. Bundestierärztekammer handschriftlich übertragen werden. Den gelben Ausweis benötigt man dann nicht mehr

    http://www.bundestier%c3%a4rztekammer.de/fachliches/tie…6f9bb7930c4bc4c


    Vielen Dank für Eure Hinweise.


    Liebe Grüße

    Ungarnhunde

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