Hallo,
ich habe ein Problem mit einen EU-Heimtierausweis eines Hundes aus Ungarn.
Dieser hatte vorher einen einfachen ungarischen Impfausweis. Die Daten wurden vom Tierarzt in Ungarn handschriftlich übertragen und durch Stempel und Unterschrift bestätigt.
Jetzt habe ich das Problem, dass die Besitzerin sagt, dass die Impfungen ( nicht Tollwut sondern die Kombiimpfung) nicht gültig ist, weil die Aufkleberchen fehlen. Die Hundeschule hätte ihr das gesagt. Jetzt kommt auch noch der Tierarzt und verweist hierauf:
ZitatAlles anzeigen
Rechtlicher Hintergrund: § 22 IfSG</ACRONYM>: Impfausweis
- Der impfende Arzt hat jede Schutzimpfung unverzüglich in einen Impfausweis nach Absatz 2 einzutragen oder, falls der Impfausweis nicht vorgelegt wird, eine Impfbescheinigung auszustellen. Der impfende Arzt hat den Inhalt der Impfbescheinigung auf Verlangen in den Impfausweis einzutragen. Im Falle seiner Verhinderung hat das Gesundheitsamt die Eintragung nach Satz 2 vorzunehmen.
- Der Impfausweis oder die Impfbescheinigung muss über jede Schutzimpfung enthalten:
1. Datum der Schutzimpfung
2. Bezeichnung und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffes
3. Name der Krankheit, gegen die geimpft wird
4. Name und Anschrift des impfenden Arztes sowie
5. Unterschrift des impfenden Arztes oder Bestätigung der Eintragung des Gesundheitsamtes
Der ehemalige einfache Impfausweis existiert nicht mehr, da der Hund ja dann einen EU-Pass hattezur Einreise nach Deutschland.
Transport erfolgte über TRACES, der Amtsvet hat die Eintragungen vor Ausreise überprüft.
Und nun wollen die die Aufkleberchen, nur dann wäre die Impfung gültig oder den alten Ausweis.
Weiß jemand Rat?
Liebe Grüße
Ungarnhunde