Hallo,
ich habe heute mit meiner TÄ telefoniert, die gerade auf einer Fortbildung für u.a. LM war. Sie berichtete mir, dass dort gesagt worden ist, dass es in der Vergangenheit mehrere Urteile gegeben haben soll, auf deren Grundlage Tierschutzvereine zu einer Nachbesserung in Form der Übernahme von Tierarztkosten verurteilt worden seien, bei Hunden bei denen im Nachgang Leishmaniose ausgebrochen ist. Darüber hinaus wurde noch gesagt, dass dies dazu führe, dass sich Vereine auf Rumänien konzentrieren würden, weshalb es in Rumänien nunmehr die Straßenhunde rahr würden und man dort beginnen würde, gezielt Nachschub zu produzieren.
Rumänien mal unkommentiert dahingestellt: Da das für mich alles sehr suspekt klang, habe ich im Internet recherchiert, aber keinerlei Urteile gefunden, die mit oben genannter Aussage gleichlautend waren oder auch nur den Sachverhalt beschrieben. Zu finden waren lediglich Nachbesserungsklagen und -urteile aus Hundekauf (Züchter) oder eben abgewiesene Ansprüche im Falle von Tierschutzhunden, bei denen es aber auch nicht um Leishmaniose ging, sondern um andere Mängel.
Ich selbst kann mir aufgrund meiner zwar beschränkten, aber doch ansatzweise vorhandenen Rechtskenntnisse nicht vorstellen, dass o.g. den Tatsachen entspricht, da viele Dinge gegen eine solche Entscheidung sprechen würden, wie z.B. ein Schutzvertrag ist kein Kaufvertrag, also fänden die Regelungen des BGB diesbezüglich keine Anwendung. Eine Nachbesserung muss die Behebung des Mangels zur Folge haben, was bei LM ausgeschlossen ist, als unzumutbar gelten Kosten der Nachbesserung, wenn sie den Wert der Sache übersteigen und schlussendlich die Tatsache, dass viele (leider nicht alle) Vereine umfangreich aufklären und dies auch schriftlich bestätigen lassen, womit der Käufer (der keiner ist) wiederum wissentlich eine mit möglichen Mängeln behaftete Sache erstanden hat, was wiederum eine Nachbesserungspflicht der Vereine ausschließen würde.
Nun gibt es aber nichts, was es nicht gibt. Deshalb die Frage, ob hier jemand vielleicht ein solches Urteil kennt oder benennen kann oder ggf. Zugang zu den gängigen Rechtsportalen hat und dort recherchieren könnte, denn sollte o.g. doch ein fundiertes Urteil zugrunde liegen...
Es wäre schön, wenn hier jemand weiterhelfen könnte.
LG Dorit