Das Bundesgericht hat das im Kanton Wallis geltende Verbot von zwölf gefährlichen Hunderassen abgesegnet. Faktisch dürfte dies auch anderen Kantonen die Einführung entsprechender Verbote erlauben.
Der Walliser Staatsrat hatte 2005 ein Verbot für 12 gefährliche Hunderassen erlassen. Es gilt für Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, die argentinische Dogge, Rottweiler und verschiedene Molosserarten sowie ihre Kreuzungen.
Wer bereits einen solchen Hund besass, musste ihn beim Veterinärdienst auf seine Gefährlichkeit testen lassen. Je nach Resultat muss der Hund eingeschläfert werden oder dem Besitzer wird eine Sonderbewilligung erteilt. In diesem Fall muss er das Tier sterilisieren lassen.
Das Bundesgericht hat zwei gegen diese Regelung erhobene Beschwerden in seiner Sitzung von Freitag nun abgewiesen. Mit gewissen Einschränkungen dürfte dies auch anderen Kantonen die Einführung entsprechender Verbote erlauben.
Wo führt das den noch hin ? zur ausrottung ????????????
Gruss Christian