- Offizieller Beitrag
Quelle:
https://www.merkur.de/lokales/fuerst…os-9800329.html
ZitatAlles anzeigenWenn Schäferhundmischling Nikos in Panik geriet, biss er sein Frauchen schon mal. Trotzdem wollte ihn die 74-Jährigen nicht hergeben. Stattdessen engagierte sie einem Hundetrainer. Das kostete Nikos das Leben.
Fürstenfeldbruck – Es passierte beim Anti-Aggressionstraining. Nikos ist erstickt, als er Schlingen und Leinen um Schnauze und Hals hatte. Das Fürstenfeldbrucker Amtsgericht musste nun klären, ob es die Schuld des Hundetrainer war – oder ein tragischer Unfall.
Sechs Jahre alt war Nikos, als er vergangenen Sommer starb. Er stammte ursprünglich aus Griechenland. Zur 74-jährigen Fürstenfeldbruckerin kam er vor fünf Jahren. Sie übernahm ihn von Bekannten. Damals war Nikos acht Monate alt. Der Mischling war schwierig. Die behandelnde Tierärztin hatte seinem Frauchen geraten, ihn in andere Hände zu geben. Doch die Seniorin wollte ihren vierbeinigen Gefährten nicht verlieren.
Im Prozess gegen den Hundetrainer vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck trat die Veterinärin als Zeugin auf. Sie ließ anklingen, dass die 74-Jährige wohl auch nicht die geeignete Halterin für den problematischen Hund war. Das Tier sei schon immer ängstlich gewesen, zuletzt aber angstaggressiv.
Folgenschweres Unterwerfungsritual
Für die Methoden des Trainers aus Wolfratshausen hatte die Tierärztin allerdings auch nichts übrig. Der 52-Jährige war bereits der vierte Trainer, der es mit Nikos versuchte. Er ist auf Problemhunde spezialisiert. Wochenlang hatte er mit dem Mischling gearbeitet, dann kam es zu dem Unterwerfungsritual, in dessen Folge Nikos starb.
Der Trainer wollte Ende August in den Urlaub fahren. Vorher war er zu der 74-Jährigen Fürstenfeldbruckerin in die Wohnung gekommen, um mit dem Tier noch einmal zu üben. Dazu hatte er Nikos Schlingen um die Schnauze und den Hals gelegt und mit zwei Leinen verbunden. Der 52-Jährige spricht von Schlupfleinen, die ein Hund keinesfalls selbst zuziehen könne. Die Tierärztin nannte die Vorrichtung Würgeleinen. Ungefährlich seien diese nur, wenn man sie richtig anlege.
An jenem Tag im August zog der Hundetrainer mit dem Tier im Leinen-Korsett los. Eine Stunde waren die beiden unterwegs. Dann kehrten sie in die Wohnung des Frauchens zurück. Dort passierte es. Der 52-Jährige tippte Nikos mit dem Fuß an. Der Mischling rastete völlig aus – explodierte regelrecht. Der Trainer interpretierte das als Aggressionsanfall, er zog den Hund an den Leinen hoch.
Hundetrainer erzählt seine Version
Die Halterin musste die Szene hilflos mitansehen. In der Luft habe Nikos heftig mit den Beinen strampelte und einen schrecklichen, herzzerreißenden Schrei ausgestoßen. Dann habe er sich nicht mehr gerührt. Die Fürstenfeldbruckerin ist überzeugt, den Todeskampf des Tieres beobachtet zu haben. Als sie die Leinen vom Körper des leblosen Hundes entfernte, seien diese so eng um dessen Hals gelegen, dass sie die Seniorin sie fast nicht aufbekommen hätte.Der Hundetrainer schildert die Situation so: Nikos habe wegen des Leinenzugs die Vorderbeine in der Luft gehabt. Zusätzlich habe der Mischling sich selbst für zwei oder drei Sekunden die Hinterbeine weggezogen. Das Tier habe noch gelebt, als er die Wohnung verließ.
Veurteilung hätte berufliche Existenz gefährdet
Für die Staatsanwaltschaft stand fest, dass das Tier soviel Druck auf Kehlkopf und Luftröhre bekam, dass er letztlich erstickte. Dafür, dass er bei oder infolge des Leinenzuges starb, spricht noch ein Detail, das der Hundeführer nicht – die Hundehalterin aber sehr wohl erwähnte. Neben der Hundeleiche habe sie Kot gefunden. Das wäre ein Indiz für den Erstickungstod. Denn in so einer Situation entleeren Hunde kurz vor dem Ableben automatisch ihren Darm.
„Den Kot haben Sie uns bewusst verschwiegen“, hielt die Staatsanwältin dem Hundetrainer vor. Eine Verurteilung wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz wollte sie dem Mann allerdings trotzdem ersparen. Der 52-Jährige muss 2800 Euro an die Fürstenfeldbrucker Caritas zahlen, dann wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Dabei wurde berücksichtigt, dass eine Verurteilung den Hundetrainer in seiner beruflichen Existenz gefährdet hätte.