Gesetzeslage bei der Vermittlung von Auslandshunden über deutsche Pflegestellen mit ausländischem Vertrag?

  • Ihr Lieben,

    kann mir jemand sagen, wie die Gesetzesgrundlage ist, wenn eine deutsche Pflegestelle Hunde aus dem Ausland kommen lässt und diese dann mit dem Vertrag des im Ausland befindlichen Vereins vermittelt? Wie sieht es da mit Sachkundenachwei §11, Genehmigung Abs. 5 etc. aus?

    Nach meinem Empfinden muss die Pflegestelle dann doch auch alle Genehmigungen haben, weil sie den Verein hier in Deutschland vertritt, egal ob es jetzt ein eigener Vertrag oder eben ein Vertrag des Vereins ist, oder nicht?

    Die Jean

  • Uijuijui,,,,,,,datt is schwierig, ich weiss nur, dass man eigentlich bei Übernahme eines Hundes zur Weitervermittlung Genehmigungen haben muss auch den 11er ,,,,,,,,,,

    Liebe Grüße.... Bibi Sonnenschein

  • Hey...
    Da ich ja ne Zeit lang für verschiedene Vereine gearbeitet habe, habe ich da ein bisserl (nicht alles per Paragraph) was dazu zu fügen.
    Ich hatte einen Hund im Visier dem ich helfen wollte - da ich bei meinem Vet-Amt gemeldet und bekannt bin, spreche ich ab und an mit der AT.
    Alles was aus dem Ausland kommt, und nicht von einem in Deutschland ansässigen Verein mit 11er eingeführt wird setzt ein Vorhandensein des 11er bei der Pflegestelle voraus.
    Sollte vom ausländischen Verein ein Vertretungsbrrechtigter in der Nähe wohnen und den 11er besitzen und die Möglichkeit haben die PS zu betreuen braucht die PS keinen 11er.
    Also insofern hast Du Recht....Verein im Ausland-kein Vertretungsberechtigter mit 11er im Kontakt zur PS=PS benötigt eigenen 11er-falls nicht vorhanden=illegal.
    Am Besten ist es also einen deutschen Verein dazwischen zu schalten...dann ist man doch eher auf der sicheren Seite. Und die PS möchten sich mit ihrem VetAmt in Verbindung setzen um zu erfahren wie es dort gehandhabt wird bezüglich. der Auflagen.

    Ich lass mir alles zeigen im Voraus und melde meinen Pflegehund sogar selbst bei meinem Vet-Amt (denn der Verein meldet ja nur bei seinem Vetamt an) an damit ich keinen Ärger habe.
    Erlaubnisse nach Paragraph 11 können mit Auflagen versehen werden-bedeutet manche Amtsveterinäre fügen solche hinzu um die Einfuhr und den Handel im Auge zu behalten. Es gibt Amtsveterinäre (glaub Rtg.Siegburg war das) die verlangen trotz vorhandener Pflegestellenbetreuung einen 11er bei der PS) sogar bei Inlandsvereinen.
    Die Behörden haben da also einen Spielraum.
    Auch die Eigenschaft als "ab mehreren Tieren = tierheimähnliche Einrichtung" wird bei meinem Vet geprüft. Wenn ich richtig informiert bin beginnt dies bei 5 Tieren aufwärts.

    Manche nehmens nicht so genau...ich mittlerweile schon....da ich in ein zwei Fällen doch belogen bzw. auf unzureichendes Wissen gestoßen bin.

    LG Silvia