Ihr Lieben,
kann mir jemand sagen, wie die Gesetzesgrundlage ist, wenn eine deutsche Pflegestelle Hunde aus dem Ausland kommen lässt und diese dann mit dem Vertrag des im Ausland befindlichen Vereins vermittelt? Wie sieht es da mit Sachkundenachwei §11, Genehmigung Abs. 5 etc. aus?
Nach meinem Empfinden muss die Pflegestelle dann doch auch alle Genehmigungen haben, weil sie den Verein hier in Deutschland vertritt, egal ob es jetzt ein eigener Vertrag oder eben ein Vertrag des Vereins ist, oder nicht?
Die Jean