Prozess am 13.11.2008 in Würzburg: Tierfreunde klagen gegen die Jagd !

  • Diese Info (s.u.) erreichte mich heute.
    Hat aus Würzburg jemand Zeit, diese Leute durch Anwesenheit zu unterstützen und dann über den Ausgang zu berichten?

    LG Fridolina

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    Prozess am Donnerstag, dem 13.11.2008, 10.30 Uhr (Saal 1) vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg: Zwei Tierschützer klagen gegen die Jagd auf ihren Grundstücken !

    Tierfreunde, die die beiden Jagdgegner moralisch unterstützen wollen, treffen sich um 8.30 Uhr vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg, Burkharder Straße 26 (Nähe Alte Mainbrücke) !!!

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    PRESSEMITTEILUNG


    Verstößt auch deutsches Jagdrecht gegen Menschenrechte?

    Mit dieser Frage hat sich am 13.11.2008 ab 10.30 (Sitzungssaal 1) das Verwaltungsgericht Würzburg zu beschäftigen. Vorausgegangen sind zwei Anträge unterfränkischer Tierfreunde auf Ausgliederung ihrer Grundstücke aus den jeweiligen Jagdrevieren: Die Tierfreunde können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass auf ihren Privatgrundstücken Tiere von Jägern getötet werden dürfen. Involviert ist auch der 2. Vorsitzende des "Arbeitskreises für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.". Von den Jagdbehörden wurden die Anträge abgelehnt, so dass nach erfolgter Klageerhebung nun die Würzburger Richter zu entscheiden haben.

    "Jagd ist doch immer eine Form von Krieg", sagte bereits Wolfgang von Goethe. Und die Tierschützer pflichten ihm bei: "Alle 6 Sekunden stirbt ein Tier durch Jägerhand! Jährlich beläuft sich die Zahl der getöteten Tiere auf etwa 5 Millionen, Haustiere nicht mitgezählt", so Roland Dunkel, 2. Vorsitzender des Arbeitskreises und einer der Kläger. "Unermessliche Qualen von angeschossenen Tieren, auch von Tieren, die ihren Todeskampf in Fallen auszutragen haben, werden hierbei wie selbstverständlich unter das beschönigende Deckmäntelchen der Hege und Pflege gekehrt."

    Die Kläger lehnen das Töten von Tieren aus ethischen Gründen prinzipiell ab. Für sie sind Tiere keine gefühl- und seelenlosen Wesen. Ethik gegenüber den Menschen und Rohheit gegenüber den Tieren sind zwei Verhaltensweisen, welche die Kläger nicht miteinander vereinbaren können. Schon die bloße Vorstellung, dass auf ihrem eigenen Grund und Boden friedlebende Tiere leidenschaftlichen Hobbyjägern zum Opfer fallen, löst in ihnen mehr als nur Unbehagen aus. Außerdem vertreten die Kläger die Auffassung, dass die Hobbyjagd im 21. Jahrhundert, eingebettet in Jagdgesetz, das auf Reichsjägermeister Göring zurückgeht, nichts mehr verloren hat. Darüber hinaus beweisen jagdfreie Gebiete eindrucksvoll, dass die Natur durchaus im Stande ist, sich selbst zu regulieren.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Juli 2007 höchstrichterlich in einem ähnlich gelagerten luxemburgischen Fall bereits zugunsten der Klägerin entschieden: "Es kann Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden, die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen zu dulden." - so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

    Gleichermaßen verhält sich die Sachlage in Deutschland - und justizielle Redlichkeit sollte man auch in Deutschland voraussetzen. Pikanterweise frönen jedoch zwei der drei mit der anstehenden Entscheidungsfindung befassten Würzburger Verwaltungsrichter selbst der Jagd. Ein eingebrachter Befangenheitsantrag der Klagesteller wurde abgelehnt. Auf das Urteil des Gerichts darf man gespannt sein.

    Frankenbrunn, den 08.11.2008

    Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
    Roland Dunkel
    Linnenstraße 5 A
    97723 Oberthulba, Frankenbrunn
    Tel.: 09736 751552
    Internet: http://www.arbeitskreis-tierschutz.de
    http://www.zwangsbejagung-ade.de

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