Verein im Ausland - PS bzw. ES in Deutschland - rechtliches?

  • Hallo ihr Lieben,

    nachdem sich ja 2014 das Tierschutzgesetz im Bereich Verbringung nach Deutschland von Tieren zu Vermittlungszwecken verschärft hat, hab ich zwei Fragen dazu:

    Wie ist die gesetzliche Regelung für Vereine bzw. Privatpersonen, die im Ausland sitzen und ihre Hunde nicht über einen deutschen Verein vermitteln, sondern direkt in Endstellen?
    Braucht der Verein zwingend einen TRACESnummer, wenn er weniger als 6 Hunde transportiert? Sonst irgendwelche Genehmigungen?


    Und wie ist die gesetzliche Regelung für ausländische Vereine, die in Deutschland Pflegestellen unterhalten?
    Müssen hier die Pflegestellen Sachkundenachweis und die Genehmigungennach §11 TSchG haben? TRACES-Nummer?


    Fragen über Fragen.

    Die Jean

  • Jean, guckst Du hier:

    http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==883

    Somit ist es auch egal, wie viele Hunde der Verein transportiert. Wenn er sie weitervermittelt, dann "handelt" er mit ihnen. Dann tritt die EU-Verordnung in Kraft usw. usw.


    Zum Thema Pflegestellen kann ich nicht viel sagen. Da wir ein ungarischer Verein sind und in Ungarn keine entsprechende "Haftpflichtversicherung für Tierschutzvereine" angeboten wird, die eventuelle Schäden etc. abdeckt, die einer unserer Hunde in seiner deutschen Pflegestelle verursacht, kommen PSen in D für uns nicht in Frage.