Hallo ihr Lieben,
nachdem sich ja 2014 das Tierschutzgesetz im Bereich Verbringung nach Deutschland von Tieren zu Vermittlungszwecken verschärft hat, hab ich zwei Fragen dazu:
Wie ist die gesetzliche Regelung für Vereine bzw. Privatpersonen, die im Ausland sitzen und ihre Hunde nicht über einen deutschen Verein vermitteln, sondern direkt in Endstellen?
Braucht der Verein zwingend einen TRACESnummer, wenn er weniger als 6 Hunde transportiert? Sonst irgendwelche Genehmigungen?
Und wie ist die gesetzliche Regelung für ausländische Vereine, die in Deutschland Pflegestellen unterhalten?
Müssen hier die Pflegestellen Sachkundenachweis und die Genehmigungennach §11 TSchG haben? TRACES-Nummer?
Fragen über Fragen.
Die Jean