- Offizieller Beitrag
Die Einrichtung und Unterhaltung von sogenannten "Pflegestellen" im Tierschutz ist aktuell ein brisantes Thema.
Wichtig und Interessant für Pflegestellen bzw. Interessenten für eine Pflegestelle sind u.a. folgende Informationen und Vorschriften:
§11 Tierschutzgesetz
Darin festgehalten sind die Vorschriften, die u.a. auf eine Pflegestelle (also das Unterbringen und Betreuen von Tieren für andere) anzuwenden sind.
Diese Regelungen sind von den zuständigen Behörden regional recht unterschiedlich interpretiert. Es gibt Regionen, die Pflegestellen mit Tierheimen gleichsetzen und entsprechend hohe Anforderungen an Ausstattung und Personen stellen. Oder es gibt auch Regionen, die die Tierschützer in gewissen Rahmen gewähren lassen. Dies hängt meist von den entscheidungsbefugten Personen ab.
Eine umfangreiche und informative Ausarbeitung zu dem Thema ist auch im Zergportal zu finden: §11 <> Genehmigung (Danke an Yvonne für den Link)