• Offizieller Beitrag

    Die Einrichtung und Unterhaltung von sogenannten "Pflegestellen" im Tierschutz ist aktuell ein brisantes Thema.

    Wichtig und Interessant für Pflegestellen bzw. Interessenten für eine Pflegestelle sind u.a. folgende Informationen und Vorschriften:

    §11 Tierschutzgesetz
    Darin festgehalten sind die Vorschriften, die u.a. auf eine Pflegestelle (also das Unterbringen und Betreuen von Tieren für andere) anzuwenden sind.
    Diese Regelungen sind von den zuständigen Behörden regional recht unterschiedlich interpretiert. Es gibt Regionen, die Pflegestellen mit Tierheimen gleichsetzen und entsprechend hohe Anforderungen an Ausstattung und Personen stellen. Oder es gibt auch Regionen, die die Tierschützer in gewissen Rahmen gewähren lassen. Dies hängt meist von den entscheidungsbefugten Personen ab.

    Eine umfangreiche und informative Ausarbeitung zu dem Thema ist auch im Zergportal zu finden: §11 <> Genehmigung (Danke an Yvonne für den Link)

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
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    • Offizieller Beitrag

    Was mir persönlich noch ein dringendes Anliegen ist:

    Wenn man sich als Pflegestelle zur Verfügung stellt, dann sollte man im Vorfeld (also noch bevor das Tier überhaupt für die Reise fertig gemacht wird) Gedanken darüber machen, was bei bestimmten Eventualitäten passiert:
    * Was passiert, wenn sich das Pflegetier nicht mit den vermutlich bereits vorhandenen Tieren (oder evtl. auch Kindern) versteht?

    * Gibt es die Möglichkeit, daß das Tier für eine vertretbare Zeit separiert wird?

    * Bin ich mir im Klaren darüber, daß das Tier unter Umständen mehrere Monate oder gar länger bei mir bleibt?

    * Bin ich mir im Klaren, daß das Tier evtl. keine menschliche Zuwendung oder Umgebung gewohnt ist? Ein Tier, welches bisher auf der Strasse oder in einer Tierverwahrung auf sich alleine gestellt war, kann/wird großen Stress mit der Umstellung haben.

    * Wer kommt für Schäden auf, die von dem Pflegetier verursacht werden?

    * Wer kommt für Futter, evtl. Hundesteuer oder Versicherung auf?

    * Sehr wichtig: Was wenn das Tier krank wird oder bereits ist? Wer und bis zu welcher Höhe trägt die Tierarztkosten?

    * Wer ist mein Ansprechpartner oder Entscheider, wenn es um das Tier geht?

    * Wer ist für dringende Entscheidungen schnell und kompetent erreichbar (OP-Kosten, Euthanasie nach Unfall)?

    * Wie wird die Weitergabe des Tieres gehandhabt? Habe ich Mitspracherecht? Oder bin ich alleine verantwortlich für den Endplatz?

    * Kann ich das Tier auch selbst übernehmen? Zu welchen Bedingungen?

    * Für bestimmte Hunderassen und deren Mischlinge: Darf ich diesen Hund in meinem Wohnort halten? Muss ich bestimmte Auflagen (z.B. Haltungsgenehmigung für "Kampfhunde") in meinem Bundesland erfüllen?

    * Bekomme ich alle nötigen Papiere ausgehändigt, die ich brauche (Pflegevertrag, Impfpass, Quittung für Schutzgebühr, evtl. Wesenstest...). Stimmen die Angaben, soweit nachprüfbar) mit dem Tier und zwischen den Papieren überein (Rassebeschreibung, Chipnummer).

    * Sind diese Punkte irgendwo schriftlich nachvollziehbar? Ideallerweise wird das alles vorab im Pflegestellenvertrag abgehandelt.

    Sollte man jedoch schon beim Lesen des Pflegestellenvertrags ein ungutes Gefühl haben, dann sollte man sich die Sache nochmals gründlich überlegen.

    Wenn es hinterher im Streit endet, dann ist dem Tierschutz und damit womöglich niemandem (auch dem Tier) nicht geholfen.

    Diese Liste ist je nach persönlicher Einstellung noch erweiterbar. Leider gibt es bisher zu diesem Thema wenig verwertbares Material.
    Eine Pflegestelle sollte sich zumindest im Vorfeld darüber im Klaren sein, daß es eine große Verantwortung und auch Aufgabe ist, ein "fremdes" Tier auch dauerhaft zu beherbergen. Für das Tier, aber auch für sich selbst.

  • Sicher nicht so ganz unwichtig:


    http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/0fc3eb1f4…ilungen_9d.html

    Zitat

    Pressemitteilung
    Pressemitteilung Nr. 70/2008 BVerwG 7 C 9.08 23.10.2008

    Organisation von Pflegestellen für Tiere in Privatwohnungen nicht erlaubnispflichtig
    Ein Verein bedarf keiner Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter von Tierfreunden - auf Kosten und nach Vorgaben des Vereins - vorübergehend in deren Wohnungen betreuen lässt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

    Einem Tierschutzverein wurde diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde mit der Begründung untersagt, er betreibe eine einem Tierheim ähnliche Einrichtung ohne die dafür nach dem Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis. Seine Klage war vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht dagegen hat dem Verein Recht gegeben und den Untersagungsbescheid der Behörde aufgehoben.

    Eine Einrichtung ist nur dann einem Tierheim ähnlich - und deshalb erlaubnisbedürftig -, wenn die Gründe, die für die Erlaubnispflicht eines Tierheims sprechen, bei der "ähnlichen Einrichtung" in gleicher Weise bestehen. Auf die von dem Kläger organisierte vorübergehende Unterbringung der Tiere in verschiedenen Pflegestellen trifft das nicht zu. In einem Tierheim werden viele Tiere an einem Ort zur gleichen Zeit gehalten. Daraus ergeben sich einerseits besondere Anforderungen an eine dem Tierschutzrecht entsprechende artgerechte Unterbringung der Tiere und an die Fachkenntnisse des Leiters. Andererseits rechtfertigen diese Besonderheiten auch das Erfordernis einer vorherigen behördlichen Prüfung und Erlaubnis.

    BVerwG 7 C 9.08 - Urteil vom 23. Oktober 2008

  • hmm, und was bedeutet das jetzt? Der Verein braucht den 11er, die PS aber nicht? Die PS braucht aber trotzdem eine behördliche Genehmigung???? ?(

    Liebe Grüße

    Usch mit Romeo,Elli und Lunes

    • Offizieller Beitrag

    Der Verein braucht den 11er, wenn er ein "Tierheim" betreibt.

    Die behördliche Genehmigung brauchst du nicht wegen eines einzelnen Pflegis... aber wenn sie sich ansammeln schon.

    Das liegt aber weitestgehend sowieso im Ermessen des AmtsVets...

    Auf jeden Fall macht sich nun ein TSV nicht grundsätzlich eines Rechtsverstosses strafbar, weil er mit Pflegestellen arbeitet, die keinen Sachkundenachweis haben.

    • Offizieller Beitrag

    Zu dem Urteil gibt es hier einen sehr kritischen und beachtenswerten Kommentar: http://www.tierschutz-schattenseiten.com/index.php/komm…-pflegestellen-

    Man mag nicht mit allem übereinstimmen, was der Verfasser da schreibt, aber es gibt einige Punkte darin, die einen zumindest nachdenklich stimmen sollten.

  • Es ist zwar schon etwas älter, aber.......

    Zitat

    Tierschutz Schattenseiten wird sich, im Interesse der Tiere, nach Kräften für eine Änderung des Tierschutzgesetzes einsetzen, welche zur Folge haben soll, das Pflegestellen grundsätzlich den Status einer Tierheimähnlichen Einrichtung haben und diese ausschließlich nur mit einem Qualifikationsnachweis betrieben werden dürfen.

    Die Mindestqualifikation sollte der eines Tierpflegers mit abgeschlossener Berufsausbildung zumindest gleichzusetzen sein.

    Na da werden sich aber die Hunde freuen! :hmm:
    Wie viele Pflegestellen bleiben dann noch?

  • Zitat

    Original von sanny8
    Es ist zwar schon etwas älter, aber.......


    Na da werden sich aber die Hunde freuen! :hmm:
    Wie viele Pflegestellen bleiben dann noch?

    Du hättest dazuschreiben sollen, daß das die Reaktion von Tierschutz Schattenseiten auf ein Urteil des Bundeverwaltungsgerichts vom Oktober 2008 war, in dem festgehalten wurde, daß §11 Tierschutzgesetz für „private Pflegestellen" nicht bindend ist.

    Ganz grundsätzlich kann ich die Bedenken gegen "ungeprüfte professionelle Groß-Pflegestellen" verstehen. Und ich teile die Ansicht, daß jemand, der mehr als fünf Hunde länger als sechs Monate in einem Haushalt hält, einen Sachkundenachweis ablegen sollte.

  • Zitat

    Du hättest dazuschreiben sollen, daß das die Reaktion von Tierschutz Schattenseiten auf ein Urteil des Bundeverwaltungsgerichts vom Oktober 2008 war, in dem festgehalten wurde, daß §11 Tierschutzgesetz für „private Pflegestellen" nicht bindend ist.


    Ups, ja sorry, da hast Du natürlich Recht! :zack:

    Zitat

    einen Sachkundenachweis


    Ja, für Großpflegestellen etc unbedingt.
    Aber in dem Umfang, wie dort von Tierschutz-Schattenseiten verlangt wird, bedeutet das das Ende der bisherigen und so wichtigen (Klein-)Pflegestellen!

    Das hilft nicht, das schadet den Tieren!

  • Zitat

    Original von Maren
    Und ich teile die Ansicht, daß jemand, der mehr als fünf Hunde länger als sechs Monate in einem Haushalt hält, einen Sachkundenachweis ablegen sollte.

    Würde ich sogar! ;) Wenn der Staat sowas aber "zwingend" einführt müssten die Fragen a) einheitlich sein ( von Bundesland zu Bundesland) und b) müssten wir dann über den Schnäppchenpreis von 300 € für ein "Blatt Papier" auch nochmal reden.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Zitat

    Original von Lao Ma
    Würde ich sogar! ;) Wenn der Staat sowas aber "zwingend" einführt müssten die Fragen a) einheitlich sein ( von Bundesland zu Bundesland)

    Das ist unrealistisch, solange es Ländergesetze gibt ;) (alleine schon die Unterschiede in der Handhabung der sogenannten "Listenhunde!)

    Zitat

    und b) müssten wir dann über den Schnäppchenpreis von 300 € für ein "Blatt Papier" auch nochmal reden.


    Das in der Tat.
    Es sollte eine verbindliche schriftliche theoretische Prüfung geben, die z.B. einmal im Monat auf dem Rathaus jeder grösseren Gemeinde zu einer festgelegten Zeit abgelegt werden kann (wie eine Klassenarbeit früher in der Schule) - vergleichbar mit der standardisierten Autoführerscheinprüfung und jeweils ergänzt durch länderspezifische Fragen.
    Kosten - ebenfalls in Anlehnung an den Autoführerschein - ca 50 Euro.

    Und es sollte eine praktische Prüfung Zuhause (!) geben - Standardinhalte: Umgang mit den Tieren vor Ort, Fütterung, Gassigehen.
    Kosten maximal 100 Euro.

    DAS wäre meiner Meinung nach die vernünftigste und fairste Lösung.

  • Ok, dumm ausgedrückt.

    Wenn ich mein Wissen in RLP dann schon nachgewiesen hätte und würde nach NRW ziehen, so sollte der Test dort zumindest anerkannt werden und ich quasi nicht wieder als "Unwissender" da stehen.
    So hab ich es eigentlich gemeint...
    Hast aber Recht, klappt schon beim Sachkundenachweis für Listenhunde nicht. ;(

    Zu den Kosten: DAS würde ich mir sogar noch gefallen lassen.
    Aber für ein paar theoretische Fragen("die man eh locker beantworten kann" sprach´s) und ein Gespräch von ein paar Minuten ( Aussgae unseres Amtsvet) mal eben 300 € auf den Tisch legen -und dann haben die immernoch keine Ahnung wie ich das Wissen in die Parxis umsetze- das leuchtet mir nicht ein.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Zitat

    Original von Lao Ma
    Ok, dumm ausgedrückt.

    Wenn ich mein Wissen in RLP dann schon nachgewiesen hätte und würde nach NRW ziehen, so sollte der Test dort zumindest anerkannt werden und ich quasi nicht wieder als "Unwissender" da stehen.
    So hab ich es eigentlich gemeint...
    Hast aber Recht, klappt schon beim Sachkundenachweis für Listenhunde nicht. ;(


    Mit meiner Aufschlüsselung würde das gehen ;)
    Dann würde nämlich der Praxistest und die "Grundtheorie" als "Bestanden!" gelten und länderübergreifend akzeptabel werden und man müsste nur noch einen kleinen "länderspezifischen Nachtest" ablegen.
    Und das könnte man dann unkompliziert z.B. für 25 Euronen im Rahmen der fest angesetzten Prüfungsstunden auf jedem Rathaus einer grösseren Gemeinde ;)

  • 300,00 Euro sind doch auch total unverhältnissmäßig!

    Überlegt mal, wieviele Tierschützer/-Halter diesen Test machen würden und was da für ein astronomischer Gesamtbetrag zusammenkommt.

    Der dem Tierschutz dann dadurch "fehlt".... was man damit alles hätte kastrieren, operieren, füttern könnten.... uuuuaaah!

  • DAS ist auch der Betrag bei uns...in anderen Gemeinden sieht das schon wieder ganz anders aus. Nicht mal DAS ist vernünftig geregelt. :rolleyes:

    Aber vom Grundsatz her, ist das auch mein Hintergedanke...diese 300 € fehlen mir schonmal wieder um den nächsten Pflegehund zu versorgen.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


    • Offizieller Beitrag

    Beim Deutschen Tierschutzbund kann man eine Woche Vorbereitung und Prüfung buchen. Kostet glaube ich so 500 Euro.

    Bei aktiontier gibt es sowas ähnliches in drei Tagen mit Prüfung. Da ist der Preis unbekannt. Angeschlossene TH können da aber ihre Leute kostenlos hinschicken.

    Nur wird halt diese Prüfung nicht überall anerkannt.

    Animal Learn ist dazu übergegangen für ihre Workshops und Seminare Bestätigungen auszustellen... wer weiss wozu man die mal gebrauchen kann.