• Hallo zusammen,

    hat bei euch jemand gesicherte Erkenntnisse, was es mit dem § 11 auf sich hat? Also, welche Bedingungen bzw. Konsequenzen hat das für den Tierschutzverein und welche für die Pflegestellen?

    Liebe Grüße

    Usch mit Romeo,Elli und Lunes

    • Offizieller Beitrag

    Umpf.... das ist ein sehr umfangreiches Thema, welches uns hier gerade auch sehr beschäftigt.

    Was genau willst du denn wissen?

    Hier erstmal der §11 im Wortlaut:

    Link zu Tierschutzgesetz §11

    Was den Tierschutz bzw. Pflegestellen betrifft, da wirst du diesen Ausschnitt meinen:

    Die Auslegung dieses Paragraphen ist von Region zu Region verschieden. So gibt es Amtsveterinäre, die sich kaum für Pflegestellen interessieren... oder andere, die sich seeehr dafür interessieren.

    Bei uns soll es eine Vorgabe des zuständigen Ministeriums geben, die auch die Rettung von Tieren aus dem Ausland mit dem gewerbsmäßigen Tierhandel gleichstellt.

    So sieht das Ministerium die "gezielte Beschaffung von Tieren im Ausland zum Zweck der Veräußerung/Vermittlung im Inland" als einen gewerbsmäßigen Tierhandel an. Egal ob damit "Gewinn" gemacht wird oder eben nicht.

    Die persönlichen Vorraussetzungen nach §11 hat grundsätzlich jemand, der eine abgeschlossene Ausbildung als (Heimtier-)Pfleger oder Tierärztin vorweisen kann.

    Es gibt für "ungelernte" theoretisch die Möglichkeit die Sachkunde z.B. in einem Kurs der Deutschen Tierschutzbunds oder von "aktion tier" zu machen. Allerdings sind diese "Sachkundenachweise" keine Garantie, daß man auch von der regionalen Behörde das OK bekommt.

    Unser Veterinäramt steht diesen "Crashkursen" z.B. sehr skeptisch gegenüber und vertritt die Ansicht, daß ein mehrtägiger Schnellkurs keine 3 jährige Ausbildung ersetzten kann. Somit wären diese Kurse hier mehr oder minder nutzlos.

    Schlimmer sieht das noch bei Tierschutzvereinen aus, die kein eigenes Tierheim und somit keine ausgebildeten Fachkräfte haben.

    Hier ist hart gesagt alles "illegal"... wenn man der Ansicht unserer AmtsVet folgt.

    Wer ein Tier für andere hält, muss dementsprechend diesen Sachkundenachweis bzw. die Erlaubnis der Behörde haben.

    Vor Gericht streitet sich da gerade ein Tierschutzverein im Raum Düsseldorf rum... denen der dortige Amtsvet die Unterhaltung von Pflegestellen außerhalb des Tierheims untersagte.

    Aktuell ist auch hier ein aufsehenerregender Fall... die Schließung der Tierherberge Pro Animale in Hornberg. Die in der Presse veröffentlichten Vorwürfe waren u.a. Tierhandel und keine Fachkräfte.

    Was davon zutrifft, wird wohl ein Gericht entscheiden... aber die Tierherberge mit meist über 100 Hunde und nochmal sovielen Katzen ist definitiv geschlossen.

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
    **Forenfremdes Zitieren, Kopieren u.Weiterverbreiten ohne Erlaubnis des Verfassers ist nicht gestattet!**

  • *g*

    Es "streiten" mittlerweile immer mehr Vereine ;)

    All die behördlichen Verfügungen etc. (bis hin dazu, dass fast JEDE Fahrkette ja schon illegal läuft, weil sich keiner an die Transportverordnung hält *grmpf*) von § 11 bis Auflagen wie eine PS zum Bsp. geflieste Quarantäne-Räume nachweisen soll, waren NIE NIE NIE im Leben geschrieben für die heutige Zeit.

    Die stammen ALLE aus dem "gewerblichen" Bereich. Von Züchtern über Händler, bis zu Schlachter usw.

    Und da sich PRIVAT jeder Depp *zig Hunde halten kann/darf, finde ich es echt abartig, was manche Pflegestellen zur Zeit wegen EINEM Pflegling so durchmachen müssen ;(

    Das Thema wird immer höher kochen, es wird einen Riesen-Knall geben und ich hoffe sehr, dass die irgendwann raffen, dass sie den TierQUÄLERN hinterher sein sollten und nicht - wie momentan - den Tierschützern!

    Theoretisch muss übrigens jede Pension, jeder Züchter usw. genau diese § 11 Genehmigung haben! Laut Tierschutzbund gibt es übrigens KEINE Garantie, dass nach einem (300 Euro teuren!) Kurs bei denen auch die Überprüfung durch den Amtsvet "positiv" ausfällt, weil es KEINE festgelegten Fragenkataloge o. ä. gibt!

    Richtig viel zum Nachlesen:

    http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm

    • Offizieller Beitrag

    Guter Link... kannte ich noch nicht.

    Ich bin dafür, daß wir mal so eine Art "Stoffsammlung" (Linksammlung) zu solchen wichtigen Themen machen, die immer wieder aufkommen. Da hätte man dann mal alles wichtige im Zugriff...

  • Zitat

    Original von Martin
    Guter Link... kannte ich noch nicht.

    Ich bin dafür, daß wir mal so eine Art "Stoffsammlung" (Linksammlung) zu solchen wichtigen Themen machen, die immer wieder aufkommen. Da hätte man dann mal alles wichtige im Zugriff...


    Spitzen-Idee!!!! :D

  • danke euch.

    Mich würde interessieren, wie andere Orgas das handhaben, die auch mit PS in D arbeiten. Das ist doch so gar nicht machbar

    Liebe Grüße

    Usch mit Romeo,Elli und Lunes

    • Offizieller Beitrag

    Yep... wenn man den Buchstaben des Gesetzes folgt, dann ist es wirklich nicht machbar.

    Unser Tierschutzverein hat aus diesem Grund derzeit keine externen Pflegestellen.

    Für andere Vereine kann ich da nicht sprechen...

  • Zitat

    Original von Usch
    danke euch.

    Mich würde interessieren, wie andere Orgas das handhaben, die auch mit PS in D arbeiten. Das ist doch so gar nicht machbar

    "Wo kein Kläger, da kein Richter"....so handhaben die das wohl zur Zeit!

    Wie willst du es auch anders machen ohne ganz auf PS zu verzichten? Das kann ja keine Orga bezahlen jeder PS nen §11 zu finanzieren... Und von den PS zu verlangen, dass sie den mal eben selbst bezahlen ist wohl auch recht kritisch! :rolleyes: ;(

    Lg, Tanja

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


    • Offizieller Beitrag

    Zumal dieser Sachkundenachweis nach §11 auch keine Garantie dafür ist, daß dieser auch vom örtlichen AmtsVet akzeptiert wird.

    Wie andersowo bereits erwähnt... unser AmtsVet steht auf dem Standpunkt, daß ein mehrtägiger Crashkurs keine mehrjährige Lehre ersetzen kann.

    Und da es keine konkreten Vorgaben für die Freigabe für den AmtVet gibt, könnte er theoretisch das "Prüfungsgespräch" auch entsprechend steuern... somit hängt es letztendlich doch nur vom Wohlwollen der zuständigen Amtspersonen ab...

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
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