- Offizieller Beitrag
So... nun ist es gerichtlich bestätigt... Pflegestellen von Tierschutzorgas müssen ihre Hunde versteuern... das wird manche Orgas vor riesige Probleme stellen...
Siehe hier: Mannheim: Tierliebe befreit nicht von der Hundesteuer!
So... nun ist es gerichtlich bestätigt... Pflegestellen von Tierschutzorgas müssen ihre Hunde versteuern... das wird manche Orgas vor riesige Probleme stellen...
Siehe hier: Mannheim: Tierliebe befreit nicht von der Hundesteuer!
na toll... wieder mal was richtig sinnvolles...
Ja... das füllt die Stadtsäckel... weil sie mit den Steuern ja soviel für die Hunde tun...
...in dem Bericht stand, dass die Pflegestelle für die Hunde auch die Versicherung bezahlen musste und daher für die Schäden ihrer Pfleglinge aufzukommen habe. Aus diesem Grund müsse sie auch Hundesteuer bezahlen. Was ist aber, wenn die Hunde über den Verein versichert sind, wie bei meinen?
Weiß das irgendwer? Oder habe ich mal wieder was falsch verstanden?
Bin doch auch blond...
Zitat...Pflegestellen von Tierschutzorgas müssen ihre Hunde versteuern...
Das ist doch wieder sone Nummer ohne Kopp und ohne A...
Wie soll das den praktisch aussehen ????????
Pflegling kommt - anmelden - Abbuchung für ein Jahr.
Nach 4 Wochen - Pflegling vermittelt - abmelden - Rückbuchung der Differenz.
Neuer Pflegling kommt - anmelden - Abbuchung für ein Jahr.
Nach 2 Wochen - Pflegling vermittelt - .... u.s.w.
Was ein bürokratischer Aufwand. Bis das Geld abgebucht ist, ist der Hund in vielen Fällen doch schon wieder weg ! Ob da jemand drüber nachgedacht hat ??
Naja, wenn ich den Artikel richtig lese, dann hatte sie die beiden Hunde für vier Jahre... (nein, nicht jeweils zwei verschiedene Hunde über einen Zeitraum von vier Jahren, sondern die zwei namentlich genannten Hunde von 2000 - 2004).
Ich denke, man könnte das umgehen, wenn man eine Art festes monatliches "Pflegegeld" vom Eigentümer = Verein = steuerbefreitem Hundeeigentümer für jeden Hund bekommen würde. Oder so etwas zumndest pro forma per Vertrag geregelt wäre, da man eben keine kosten der Hunde übernimmt.
Eine Pension, die Hunde für drei Jahre in Kost und Logis nimmt, muss ja auch nicht Steuern für ihre vierbeinigen Kunden zahlen....
Ob man das Pflegegeld dann wieder an den Verein spendet, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.... :heilig:
Daraus würde sich aber dann vermutlich das nächste "Problem" ergeben... damit wäre die Pflegestelle nämlich bezahlt... und damit gewerblich... und damit §11 Tierschutzgesetz unterworfen... und bumm kommt das VetAmt und macht dir den "Laden" dicht!
Was mich interessieren würde... es wird in dem Urteil ausdrücklich auf Tierschutzorgas ohne Tierheim bezug genommen. Wenn man also ein Tierheim hat... dann gilt das nicht?
Ich denke die Sache lässt noch ein paar Fragen offen...
Zitates wird in dem Urteil ausdrücklich auf Tierschutzorgas ohne Tierheim bezug genommen
Vor einiger Zeit gab es einen Fall hier in NRW, da hatte jemand der in XXX wohnt einen Hund zur Pflege aus einem TH in YYY.
Die Stadt wo das TH sich befindet wollte keine Hundesteuer, logisch ! Aber die Stadt wo sich die PS befindet will nun Steuern sehen !
Das geht jetzt aber mit diesem Fall nicht konform
Ich bin verwirrt
Das ist eine schlimme Nachricht für die Heime.
Eigentlich sollte man ja nur für Hunde bezahlen müssen, die auch Eigentum sind.
Dass der Staat daran verdienen will, dass man Hunden hilft, ist wirklich eine Ohrfeige für die Heime.
Kann man da nichts machen, villeicht eine Petition...?
Heidi... es geht dabei eigentlich nicht um die Tierheime, sondern "nur" um die Pflegestellen.
Wobei ich jetzt auf der Webseite der "Sueddeutschen.de" folgendes dazu gelesen habe:
Zitat
Chancenlos blieb auch der Einwand, sie habe mit Aufnahme der Tiere die Stadt bei ihrer Pflicht unterstützt, sich um herrenlose Tiere zu kümmern. Allein die Stadt entscheide, wie sie einer solchen Gefahr vorbeugen wolle, betonten die Richter. Die Klägerin könne der Kommune kein bestimmtes Verhalten aufdrängen. Ein Eilfall habe nicht bestanden, da weder «Blümchen» noch «Ela» in der Stadt herumgestreunt seien. Laut Gericht hatte die Frau die Hunde aus Taiwan mit nach Deutschland gebracht.
Quelle: Artikel auf Sueddeutsche.de
Wenn ich das in Verbindung mit der Information, daß die Hunde bereits vier Jahre bei ihr leben, bringe... sorry... dann fällt selbst mir es schwer an eine "Pflegestelle" zu glauben.
Dann sieht das leider eher so aus, als wollte die Frau einfach nur die Hundesteuer sparen.
Ich verurteile sie deswegen nicht, weil ich selbst mit der Begründung der Hundesteuer so meine eigene Meinung habe. Aber den Tierschutzverein vorzuschieben um Hundesteuer zu sparen.... nicht gut für den Verein.
Auch finde ich die Argumentation etwas befremdlich... sie habe die Stadt unterstützt in ihrer Pflicht sich um herrenlose Hunde zu kümmern... Mannheim muss sich um "herrenlose Hunde" kümmern, die die Frau selbst aus Taiwan mitgebracht hat?
Ich denke die Frau hat mit ihrer Aktion den echten Pflegestellen einen Bärendienst erwiesen... nun gibt es ein Urteil auf das sich jeder AmtsVet berufen kann...
Gut das wir die Hundeschule haben und das alles Hunde sind die therapiert werden müssen *gg*
Sonst würden wir arm.. bei uns wollen die ab dem 3. Hund 180€ pro Hund
OMG das ist wieder so nen Fass ohne Boden, das ist doch sowas von Hirnverbrannt Die haben doch mehr Kosten als das was es bringt....Versichern OK aber Versteuern für die kurze zeit Ich hatte Freddy auch versichert, aber eine PS versteuern sehe ich nicht ein...
liebe Grüße
Santo
In der Schweiz wird wenigstens für die Hundesteuer was getan, wenn ich da nur an die ganzen Robby-Dog Ständer denke.
liebe Grüße
Santo
ZitatOriginal von PS Sabine
Gut das wir die Hundeschule haben und das alles Hunde sind die therapiert werden müssen *gg*
Sonst würden wir arm.. bei uns wollen die ab dem 3. Hund 180€ pro Hund
Sabine...echt jetzt?????? Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich oder könnt ich mich darauf auch in RLP berufen? Meine Gemeinde will nämlich von jeher für die Pflegies Steuern sehen! Gerne auch per PN!
Lg, Tanja
Ich gehe nicht davon aus, daß eine Gemeinde bei wirklichen Kurzzeit-Pflegis darauf besteht... aber 2 Hunde für vier Jahre... da sollte einfach ein Exempel statuiert werden... und der ehrliche Rest, die wirklichen Pflegis, leidet ab sofort darunter...
Unsere Gemeinde leider schon, Martin...Mit der Begründung, dass die Steuer da gezahlt werden muss wo der Hund sich aufhält.Befreit sind lediglich Welpen bis 6 Monate.Ich habs gedreht und gewendet, nix zu machen.
Gut, 4 Jahre...nuja, wers glaubt! Aber gut ein Jahr war schon manch ein Pflegie bei mir bis er vermittelt wurde. Ist halt die Frage WO genau soll ne Gemeinde da die Grenze ziehen? Überleg mal was denen für ein Geld durch die Lappen ginge, wenn sie Pflegehunde auch nur ein halbes Jahr befreien würden.
Lg, Tanja
Also bei mir hatte ich damals bei Merlin nachgefragt. Ich wurde eingetragen als PS beim Ortnungsamt und muss für Pfleglis nix bezahlen.
Das wird wohl auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt...deshalb kam ich ja überhaupt auf die Idee, dass Pflegies steuerbefreit sein könnten.
Lg, Tanja
Aus einem anderen Tierschutzforum habe ich die Info, daß wohl viele Gemeinden Tierschutzhunde bzw Pflegis ein Jahr von der Hundesteuer befreien.
Ich denke, die klagende Dame hat mit ihrer vier Jahre anhaltenden "Pflegestelle" (für eigenimportierte Hunde aus Taiwan) wohl einfach nur den Bogen überspannt...
Unsere Stadt haben wir dazu überreden können, daß sie Hunde aus dem Tierheim grundsätzlich für das erste Jahr von der Hundesteuer befreien... allerdings in Form einer Rückvergütung.