ZitatAlles anzeigen08. Juli 2008
Von diesem Dienstag an wird der Besuch beim Tierarzt in Deutschland teurer. Eine geänderte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) tritt in Kraft. Damit gelten ab sofort um zwölf Prozent höhere Gebühren für tierärztliche Leistungen. Abgeschafft wird zudem der Abschlag von zehn Prozent, der bisher in den neuen Bundesländern galt. Der Bundesrat hatte der Novellierung der GOT schon im Juni zugestimmt.Nach der neuen Regelung kostet beispielsweise die Kastration einer Katze 51,54 Euro, die einer Hündin 143,16 Euro. Für die Operation eines komplizierten Beinbruchs werden bei beiden Tierarten 343,59 Euro fällig. Dazu kommen aber noch Kosten für Voruntersuchung, Narkose, Medikamente, Verbrauchsmaterial und Nachsorge.
AnzeigeZwei- bis dreifacher Satz möglich
Außerdem dürfen Tierärzte von diesem einfachen Satz abweichen und den zwei- oder dreifachen Satz verlangen - etwa in einem besonders schwierigen Fall. Praxen können sich auch entscheiden, grundsätzlich für alle Leistungen einen höheren Satz abzurechnen. Ebenso seien Unterschreitungen des einfachen Satzes in Einzelfällen möglich, zum Beispiel aus Tierschutz- oder sozialen Gründen, sagt Eberhardt Rösener, Geschäftsführer der Bundestierärztekammer, die ursprünglich eine Erhöhung um 28 Prozent gefordert hatte.
In der Branche ist die Unterschreitung ohne Grund, die wettbewerbsrechtlich verboten ist, ein verbreitetes Problem. Die letzte Erhebung des Statistischen Bundesamts zur Kostenstruktur in Tierarztpraxen erbrachte, dass mehr als 20 Prozent der Praxen im Jahr einen Reinertrag von lediglich 22.000 Euro erwirtschaften. "Die Unterschreitung der GOT ist vielfach nicht belegbar, und auch der Tierhalter hat natürlich kein Interesse, sie zu thematisieren", sagt Heiko Färber vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte. Immer mehr Praxen träten jedoch mittlerweile in einen Qualitäts- statt in einen Preiswettbewerb ein.
Kritik vom Bauernverband
Die Gebührenerhöhung betrifft auch die medizinische Versorgung von landwirtschaftlichen Nutztieren. Der Bauernverband hatte die neue GOT deshalb schon vor dem Inkrafttreten kritisiert und auf die schwierige wirtschaftliche Lage der Landwirte hingewiesen. Allerdings ist in der GOT festgelegt, dass für landwirtschaftliche Nutztiere nur der einfache Satz abgerechnet werden darf. Im Rahmen von Betreuungsverträgen darf er sogar unterschritten werden.
Quelle: FAZ