Verschärfte Einreisebedingungen für das Verbringen bzw. Einfuhr von Heimtieren

  • Sollte es eine Einfuhr-Steuer geben, hätte sie auch vorher schon existiert ... es wird ja auch keine Zoll-Gebühr erhoben.

    Die Änderungen beziehen sich ja lediglich auf die gesetzlichen Regelungen für den Transport und die Zuordnung in gewerblich oder privat.
    Es ändert sich ja nichts in den steuerlichen Regelungen.

  • Zitat

    Original von marzipanferkelchen
    Sollte es eine Einfuhr-Steuer geben, hätte sie auch vorher schon existiert ... es wird ja auch keine Zoll-Gebühr erhoben.

    Die Änderungen beziehen sich ja lediglich auf die gesetzlichen Regelungen für den Transport und die Zuordnung in gewerblich oder privat.
    Es ändert sich ja nichts in den steuerlichen Regelungen.

    Doch. Da regelt sich Einiges neu! Denn ab nu scheint jeder TSV gewerblich. Und auch die Einführ wird als solche gewertet. Und dies war bislang nicht so. Daher ist dies ein enormer Rückschritt für den Auslandstierschuttz.

  • Ich war bis jetzt immer davon ausgegangen, dass jeder Verein in dem Geld bewegt wird auch eine Steuer-Erklärung machen muss.
    Da die meisten ja keinen Gewinn erwirtschaften fällt auch keine grossartige Steuerlast an.

    Jeder TSV, der Tiere "kauft" und "veräussert" ist somit schon automatisch gewerblich.

  • Zitat

    Original von marzipanferkelchen
    Ich war bis jetzt immer davon ausgegangen, dass jeder Verein in dem Geld bewegt wird auch eine Steuer-Erklärung machen muss.
    Da die meisten ja keinen Gewinn erwirtschaften fällt auch keine grossartige Steuerlast an.

    Jeder TSV, der Tiere "kauft" und "veräussert" ist somit schon automatisch gewerblich.

    Genau darin liegt der Knackpunkt. Jeder Verein muss Steuern zahlen auf die erwirtschafteten Gewinne. Dies war bislang Fakt.

    Nun soll man aber als gemeinnütziger Verein, der steuerbegünstigt ist, Steuern auf die Einfuhr bezahlen? Was macht das fürn Sinn? Dies ist ne Doppelbesteuerung und rechtlich nicht okay.
    Zudem die Abwertung von einem gemein nützlichen Verein mit Steuervorteilen zu einem allgemeinen Tierhändler. Damit setzt man Tierschutzvereine die im Ausland helfen auf eine Stufe, die nicht passt. Es ist eine weitere Demütigung unseres Einsatzes im Ausland.

  • Hier ist das nochmal offiziell zusamengefasst,

    Zitat

    Original von Martin
    Ganz wichtig ist hierbei das Wort "gewerblich"... Deine eigenen Tiere (die auch bei dir verbleiben) sind keine "Handelsware"!


    Da würde ich mich nicht drauf verlassen.
    Ich lese das so, dass die Vorschrift der Gesundheitsbescheinigung auch für eigene Tiere gilt(falls >5) (siehe Artikel 3, Vorschrift 998/2003).
    Wie soll man auch nachweisen, dass man die Tiere ins Ausland bringt, um mit ihnen dort Urlaub zu machen.

    LG
    Dominic

  • Zitat

    Original von Fox
    Nun soll man aber als gemeinnütziger Verein, der steuerbegünstigt ist, Steuern auf die Einfuhr bezahlen?


    Ich weiß wirklich nicht, woher Du diesen Gedanken hast. Die jetzt festgelegte Unterteilung - bis 5 Heimtiere = privat, mehr als 5 Heimtiere = gewerblich - ändert doch an den steuerlichen Regelungen nichts. Eine EU-Verordnung hat keine Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht. Außerdem gibt es in der EU keine "Einfuhrsteuern" im Binnenmarkt....

  • Zitat

    Original von marzipanferkelchen
    was ist denn daran unbekannt???

    Jeija hats doch schon erklärt:
    du versteuerst deine Einnahmen von der Vermittlung und kannst deine Ausgaben im Ausland gegenrechnen als Steuerminderung.

    Da greift doch die Kleinunternehmerregelung,oder? Also Umsatzsteuerpflichtig, wenn man jährlich netto mehr als 17.000 € Schutzgebühren einnimmt.

  • Der Import von Hunden hat nichts mit der Steuerpflicht in dem Moment zu tun...

    Jeder gemeinnützige Verein ist in D steuerpflichtig mit 7 % Steuern auf den Umsatz, wenn er über den Kleinunternehmersteuersatz von Euro 17500,-- kommt...dann werden Einnahmen (Schutzgebühren + Verkäufe z.B. ebay oder Tombola etc.) gegengerechnet mit den MwSt-pflichtigen Ausgaben (z.B. Tierarztrechnungen, Futterkostenrechnungen etc.)...Rechnungen ohne MwSt. (z.B. Kostenerstattung der Impfkosten etc. an das Tierheim, wo die Hunde herkommen oder Transporte ohne MwST-Rechnungen) fallen zwar als Ausgaben an, können aber nicht als Gegen-Steuer verrechnet werden, da keine MwST.-Rechnung vorliegt...

    Die Steuer hat nichts mit der neuen EU-Verordnung über 5 oder mehr Hunden zu tun...da gelten wohl nur die richtigen Papiere mit allem Pi-pa-po... :D

  • Hmm, also normalerweise kenn ich es nur so das jemand der gewerblich Waren einführt, diese anmelden und auch verzollen muss ?!

    Wobei wir hier wieder an die Hürden der Formulierungen stossen, weil zwar ellenlange Texte existieren, aber man eigentlich um diese zu verstehen, einen Anwalt braucht.

    Bin aber grad auf diese Meldung gestossen:

    29.05.2010.Zoll: Tierpflegerin schmuggelte Hunde im KofferraumWaldshut-Tiengen (aho) – Zollbeamte haben in Waldshut im PKW einer 39-jährigen Tierpflegerin einer acht Hundewelpen und zwei erwachsene Tiere entdeckt, wie das Hauptzollamt Singen am Freitag meldete. Die Frau kam aus der Schweiz und hatte zunächst bei der Kontrolle trotz eingehender Befragung angegeben, nichts dergleichen bei sich zu haben. Bei der Kontrolle fanden die Beamten jedoch im Kofferraum in einer Holzkiste einen ausgewachsenen Hund mit acht Welpen. Im Beifahrerfußraum saß ein weiterer ausgewachsener Hund. Bei den Tieren handelte es sich um sogenannte Aussie-Border-Schnauzer-Mix. Für fünf Welpen konnte die Frau keine eindeutigen Herkunftsnachweise vorlegen. Sie haben einen Wert von knapp 1750 Euro. Gegen die Frau wird ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eröffnet. Die Besitzerin hat nun mit einem Bußgeld zu rechnen, konnte aber die Fahrt mit ihren zehn Hunden fortsetzen

    Quelle: http://www.animal-health-online.de

    Die Meldung ist von heute also ganz aktuell.

    Ich glaube da kann wirklich nur jemand gezielt Auskunft geben, der sich in diesen rechtlichen / steuerrechtlichen Sachen auskennt.

    LG Alex

    "Was nutzt es, wenn wir alle in einem Boot sitzen,
    jedoch jeder in eine andere Richtung rudert."

  • Ob das wohl mit der Schweiz als nicht EU-Land zusammenhängt.

    Waren aus der Schweiz unterliegen in der EU dem Steuerrecht, ich denke die Einfuhr-Umsatzsteuer kommt hier zum tragen.

  • @Semmel

    ich weiss jetzt natürlich nicht ob für die Schweiz (die ja eh immer ihr eigenes süppchen kocht) andere Vorschriften gelten, aber mit nicht EU hat es nichts zu tun.

    Unsere Hunde kommen ja aus Kroatien, auch ein nicht EU Land und da mussten wir ja auch nichts verzollen.

    Die Frage ist eben jetzt wo automatisch alles über 5 Hunde gewerblich ist, diese dann auch verzollt werden müssen ?(

    LG Alex

    "Was nutzt es, wenn wir alle in einem Boot sitzen,
    jedoch jeder in eine andere Richtung rudert."

  • Also andersrum, von D in die Schweiz muss man auch auf Hunde Steuern zahlen.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Zitat

    Original von Urmel

    Unsere Hunde kommen ja aus Kroatien, auch ein nicht EU Land und da mussten wir ja auch nichts verzollen.

    LG Alex

    Wie habt ihr es denn bisher gehandhabt wenn ihr Hunde aus Kroatien in Deutschland eingeführt habt. Seid Ihr nie an der Grenze kontrolliert worden?

    Ich kenne es nur von Italien in die Schweiz, wenn Schweizer TS Hunde aus Italien einführen. Die treffen sich dann vor der Grenze in Italien/Schweiz und verteilen die Hunde auf mehrere PKWs, so dass bei der Einreise keine großen Fragen bei Zoll aufkommen. Es ist ja nicht ungewöhnlich, wenn man privat 2 oder 3 Hunde im Auto mit sich führt.

    Man kann natürlich auch Hunde über die Schweiz nach Deutschland einführen. Dazu müssen diese allerdings bei der Einreise deklariert werden. Es ist dann eine Sicherheitsleistung (Geldwert der Hunde) beim Zoll zu hinterlegen. Bei der Ausreise der Hunde von der Schweiz nach Deutschland erhält man das hinterlegte Geld wieder zurück. In diesem Fall ist ja auch nachweisbar, dass die Hunde aus einem EU-Land stammen.

    Kann allerdings kein Nachweis erbracht werden woher die Hunde stammen, so wie in dem vorher geschilderten Fall passiert, fallen automatisch Steuern an.

  • @Semmel

    klar sind wir auch schon kontrolliert worden, aber die wollten immer nur sehen ob die Tiere einen Ausweis haben, bzw. haben auch mal die Chips mit den papieren verglichen.

    Regelung bis jetzt: 5 Hunde pro Person

    Natürlich haben wir uns schon vorher mit der Materie beschäftigt, und verzollen muss man nur wenn man gewerblich unterwegs ist. . .

    . . . was aber dann ja nach der neuen Regelung so wäre.

    Umso mehr ich mich damit beschäftige umso mehr raucht mir der Kopf :rolleyes:

    "Was nutzt es, wenn wir alle in einem Boot sitzen,
    jedoch jeder in eine andere Richtung rudert."

  • @ Alex,

    verstehe, aber da bist Du wahrscheinlich nicht die Einzige, wo der Kopf zur Zeit raucht.

    Lieben Gruß
    Barbara