Ein Bericht über Fahrt nach RU

  • So, den Fahrtbericht hab ich gelesen und bin mal wieder erstaunt darüber, das da öffentlich steht, dass die Hunde unmittelbar vor der Fahrt erst geimpft werden. So viel zur Einhaltung der Einreisebestimmungen.

    Liebe Grüße Steffi

  • Zitat

    Die kleine Füchsin, die wir „Sunday“ taufen, wird gleich vom Tierarzt gechipt und geimpft. Auch sie war damit schon startklar.

    Wenn mich nicht alles täuscht darf die TW- Impfung aber erst nach dem Chip erfolgen um sie zweifelsfrei dem Hund zuordnen zu können. Somit also nach Chip, TW und 3 Wochen Wartezeit, oder?!? ?(

    Und davon abgesehen wird ein gerade von der Straße gepflückter Hund kaum TW- geimpft sein. ;)

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Ironiemodus an: die wurden ja nur nach Österreich gebracht..... Ironie aus....


    Naja, wie dem auch sei....gefährlich ist das so oder so...und wirft mal wieder ein schlechtes Bild auf den Auslandstierschutz...

  • Zitat

    Original von ute0102
    Ironiemodus an: die wurden ja nur nach Österreich gebracht..... Ironie aus....


    Naja, wie dem auch sei....gefährlich ist das so oder so...und wirft mal wieder ein schlechtes Bild auf den Auslandstierschutz...


    Sind in Österreich die Bestimmungen anders?

    Falls ja muss man zugeben, dass auch TS nicht unbedingt mehr machen (müssen), als vom Ziel-Land gefordert .... Oder?

  • Auf die Schnelle gefunden:

    http://www.mit-hund-und-kegel.de/html/einreise.html

    Zitat

    Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU Gültig seit dem 03.07.2004 für Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden (+ Sonderregelung) und Spanien

    Zitat

    Bei der Einreise in eines der oben erwähnten Länder muss der neue EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, daß eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.

    .....

    3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut

    a)im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt,

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