Das neue Tierarzneimittelgesetz tritt zum 28.01.2022 in Kraft
In Zukunft dürfen Arzneimittel, die nicht speziell für eine Tierart zugelassen, bzw. registriert sind, nur noch dann beim Tier eingesetzt werden, wenn sie von einem Tiermediziner für dieses Tier verordnet werden.
Das betrifft vor allem homöopathische Arzneimittel, die damit nicht mehr ohne die Verordnung und Behandlungsanweisung eines Tierarztes angewendet werden.
Die Anwendung von Humanarzneimitteln, insbesondere Globuli, durch Tierheilpraktiker oder auch Tierhalter ist zukünftig eine Ordnungswidrigkeit.
Mir persönlich, ebenso wie meinen vielen homöopathisch arbeitenden Tierheilpraktiker-Kollegen wird damit einfach mal so die Arbeitsgrundlage entzogen.
In Deutschland gibt es bisher nur ca. 30 fürs Tier zugelassene Einzel-Homöopathika und ca. 120 Komplexmittel...
Diese Regelung betrifft übrigens nicht nur homöopathische Mittel, sondern auch weitere Humanarzneimittel wie spagyrische, anthroposophische, phytotherapeutische Mittel, Schüßler Salze und ebenfalls Blutegel.
https://www.openpetition.de/petition/blog/…z-ueberarbeiten
Bitte unterzeichnet die Petition, so besteht noch eine minimale Chance, dass das Gesetz überarbeitet wird...
Ich habe diesen Thread zusätzlich eröffnet, damit der Link zur Petition hier - Neues Tier - Arzneimittelgesetz - Anwendung homöopathischer MIttel beim Tier - nicht untergeht...