meinst Du? Wieso denkst Du das?was mich ein wenig wundert, kaum gegründet ist der Verein schon als gemeinnützig anerkannt. Kennt sich hier vielleicht jemand damit aus?
LG
Hallo Birgid,
wenn du einen Verein gründest (7 Gründungsmitglieder, die nicht zwingend alle einen Vorstandspsten besetzen müssen), dann brauchst du eine Satzung. Diese muss im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit bestimmte Formulieren enthalten. Wenn diese Formulierungen für den Vorschriften des Finanzamtes entsprechen, bekommst du die Gemeinnützigkeit anerkannt. Alle drei Jahre (manchmal auch kurzfrisiger) überprüft das Finanzamt dann die Unterlagen (bei uns sind das Protoklle der Mitgliederversammlungen in dem Zeitraum, sowie Kassenberichte und -belege sowie die Kassenrpüfberichte) für den zurück liegenden Zeitraum. Danach entscheidet sich, ob die Gemeinnützigkeit weiter zu erkannt der ab erkannt wird.
Zu deiner 1. Frage an mich - Da nach §26 BGB der Kopf eines Vereins (in der Regel 1. und stellvertr. Vorsitzender, unterschiedlich ist die Regelung bei manchen Registerämtern, auch den Kassenwart mit als nach §26 vertretungsberechtigt einzutragen) im Vereinsregister eingetragen wird und den Verein nach aussen rechtsverbindlich vertritt, habe ich die Hoffnung, dass dadurch die Arbeit transparenter wird und somit auch das Wohlergehen von Twinso.
Für mich gilt als Vors. unseres Vereins die moralische Verpflichtung, allen Spendern, Sponsoren und auch den Menschen, die ich um Unterstützung bitte und gewinnen will, dass ich ihnen etwas schuldig bin. Das beinhaltet auch eine Auskunftspflicht und Transparenz des Vereinsgeschehens. Wenn ich mich für einen Einsatz für Lebewesen entscheide, bin ich in der Pflicht alles erdenklich mögliche zu ihrem Wohlbefinden zu tun. Das beinhaltet auch, dass ich die Verantwortung trage für den Verein und einen Auftrag annehme.
Nun kennen wir natürlich die Satzung des neuen Vereins nicht. Dennoch ist es in der Regel so, dass das OBERSTE Organ eines Vereins die Mitgliederversammlung ist. Demnach ist der Vorstand an zweiter Stelle durchführendes Organ, das Rechenschaft ablegen muss über die Tätigkeiten, die es für den Verein und/oder im Auftrag der Mitglieder durchführt. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Ebens ist es in der Regel so, dass ein Verein einen 1. und 2. bzw. stellvertr. Vorsitzenden hat.
Diese Regelung umgehen einige Vereine, in dem sie nur Fördermitglieder aufnehmen und per Satung fest legen, dass diese kein Stimmrecht haben. Dann gehören zum Verein ausschließlich die Vorstands- und Gründungsmitglieder. alle anderen zu einer Mitgliederversammlung geladenen "Mitglieder" haben kein Stimmrecht. Dennoch werden slche Vereine als gemeinnützig anerkannt. Womit ich nicht sagen will, dass das bei der HHI so praktiziert wird, denn eine Satzung gibt es auf der HP (noch) nicht, wonach auch Interessierte entscheiden könnten, ob sie den Verein als Mitglied unterstützen möchten.