Tierschutzverträge auf dem Prüfstand

    • Offizieller Beitrag

    Ein Anwlat hat sich mal mit den sogenannten "Tierschutzverträgen" befasst und seine Rechtsauffassung dazu dargelegt. Untermauert wird diese durch Referenzen ergangener Urteile.

    Wenn auch nicht alle Entscheidungen und Darstellungen immer zutreffen müssen... es ist für alle Tierschützer interessant diese Meinung gelesen zu haben.

    Tierschutzverträge auf dem Prüfstand (Anwalt.de)

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
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  • Dieser Anwalt guckt nicht mit "Tierschutzaugen" auf die Rechte.

    Sicherlich gibt es überall Übertreibungen, aber im Grunde dienen diese Verträge ja zum Schutz der Tiere.

    Wenn man ein Tier aus dem Tierschutz übernimmt, muß einem halt klar sein, dass Kosten auf einen zukommen können und der Übernahmebeitrag nur eine Spende, eine Aufwandsentschädigung sein kann.

    Die Anmerkung der Aussendienstgruppen der Tierheime ist denke ich total überflüssig.

    In den hier ansässigen Tierheimen machen das ausschließlich Ehrenamtliche Personen, die keinen Cent für diese Tätigkeit bekommen.

    Nach wie vor bin ich der Meinung, dass dringend daran gearbeitet werden muss, das Tier nicht mehr als Sache zu behandeln, sondern als Lebewesen mit Seele, wie der Mensch auch.

    l.g.

    Regina

    Hunde sind nicht unser ganzes Leben, aber sie machen unser Leben ganz.

  • Zitat

    Original von ReginaBerti
    Dieser Anwalt guckt nicht mit "Tierschutzaugen" auf die Rechte.


    Das tun die allermeisten Richter leider auch nicht - insofern ist es schon interessant wie ein "Außenstehender" die üblichen Vermittlungsverträge beurteilt. Und erfahrungsgemäß hat er leider bei einigen seiner Einschätzungen, was die Zulässigkeit etlicher sehr gebräuchlicher Klauseln angeht, absolut recht....

  • Zitat

    .....das Tier nicht mehr als Sache zu behandeln, sondern als Lebewesen mit Seele, wie der Mensch auch.

    Es ist natürlich höchste Zeit, dass diese Einschätzung in unsere Gesetzgebung Eingang findet. Dies hätte aber hauptsächlich Auswirkungen auf das Strafrecht, der Diebstahl eines Tieres würde z.B. nicht mehr gleichgesetzt mit dem Diebstahl einer Sache.

    Zivilrechtlich würde eine solche Änderung die Tierschutzvereine aber nicht davon befreien, sich bei der Gestaltung ihrer Schutzverträge an geltendes Recht zu halten. Und daran, was sich notfalls rechtlich auch durchsetzen lässt. Es gibt nun mal kein Recht auf Einlass in eine fremde Wohnung, egal ob es sich beim Inhalt des Schutzvertrags um eine Sache oder um ein Lebewesen handelt. Das gleiche gilt z.B. auch für die teilweise hohen Vertragsstrafen oder die Pflicht zur Kastration.

    Einmal editiert, zuletzt von Robin (3. Juni 2010 um 16:34)

  • .. ich wünscht ich hätts 2 Jahre eher gewußt... ;(
    *mehr möchte ich dazu nicht sagen, außer .. in solchen Momenten krieg ich wieder unendliche Wut auf Tierschutzorga´s... :(

    Einmal editiert, zuletzt von tinyhope (22. September 2010 um 14:11)

  • Zitat

    Original von tinyhope
    in solchen Momenten krieg ich wieder unendliche Wut auf Tierschutzorga´s... :(

    weil? sie versuchen das Bestmögliche für ihre Schützlinge zu versuchen?

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    "Lasst uns nicht um Schutz vor Gefahren beten, sondern um Furchtlosigkeit, wenn sie uns begegnen"(Rabindranath Tagor)
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  • Zitat

    Original von ReginaBerti
    Dieser Anwalt guckt nicht mit "Tierschutzaugen" auf die Rechte.

    Wenn man ein Tier aus dem Tierschutz übernimmt, muß einem halt klar sein, dass Kosten auf einen zukommen können und der Übernahmebeitrag nur eine Spende, eine Aufwandsentschädigung sein kann.

    Es ist nicht sei Job als Anwalt, wenn er ein Gutachten zu einem Sachverhalt erstellt, durch eine subjektive Brille einer interessierten Partei zu gucken.

    Die Übernahmegebühr kann keine Spende sein. Eine Spende ist per se freiwillig und einseitig, kann keine Gegenleistung für etwas und niemals eine Pflichtleistung sein.

    Und zu erwarten, dass jemand willentlich ein Tier gegen Zahlung eines dreistelligen Betrags übernimmt, in der Folge alle Kosten und Pflichten trägt, aber keine Rechte erwirbt, ist schon ziemlich dreist. Ich habe selbst schon solche Verträge unterschrieben, ohne mir Gedanken drüber zu machen. Aber im Ernstfall hätte/habe ich mich durchaus gegen das Ansinnen gewehrt, mir mein Tier wieder abzunehmen.

    Wenn ich ein Tier nur für eine Orga verwahren will, melde ich mich als Pflegestelle. Dann zahle ich aber keine Schutzgebühr, richtig? Wenn ich Endstelle bin, betrachte ich das als mein Tier. Und es ist gut zu wissen, dass das auch der Rechtslage entspricht.

  • Sehe das sehr ähnlich wie fritzthecat...

    kenne da auch Fälle,wo ich mich Frage was sich der TSV dabei gedacht hat .Vermitteln von Junghunden an Rentner, und wenn die dann nicht mehr können und sich um einen super Besitzer kümmern,soll die Neuen LAUT Vertrag auch nochmal die gleiche Summe zahlen..das finde ich FRECH und hat NIX mit TS zu tun X(
    und sich eintritt in eine Fremde Wohnung auf solche Art und Weise zu verschaffen, finde ich sehr befremdlich,denn wer nix zu verbergen hat,brauch sowas vorher nicht zu unterschreiben :rolleyes:

    Solange Menschen denken das Tiere nicht fühlen,müssen Tiere fühlen das Menschen nicht denken.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von fritzthecat
    Die Übernahmegebühr kann keine Spende sein. Eine Spende ist per se freiwillig und einseitig, kann keine Gegenleistung für etwas und niemals eine Pflichtleistung sein.

    Eine sehr wichtige Anmerkung!

    Eine Spende ist nur eine Spende, wenn sie keine "Gegenleistung" beinhaltet!
    Über solch eine Praxis ist schon so mancher "Tierschutzverein" gestolpert... und das Finanzamt hat dann heftig zugelangt... nachträglich...

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