- Offizieller Beitrag
Ein beständiges Streitthema zwischen Hundehaltern und Jägern ist das leinenlose Gassigehen in der Natur.
Oftmals entbrennen hitzige Diskussionen zwischen Hundehalter und Jagdpächter ob der freilaufenden Hunde.
Wann wildert ein Hund und vor allem, wann darf ein Jäger mit der Schusswaffe einschreiten?
In Deutschland gibt das Bundesjagdgesetz folgende Grundlage für den Sachverhalt vor:
Zitat
§ 23 Inhalt des Jagdschutzes
Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.
Somit ist die eigentliche Regelung also Ländersache. Und wie wir die Länder kennen, kocht da so gut wie jedes ihr eigenes Süppchen.
Wer kann für jeweils sein Bundesland die Regelung hier einstellen?