Die gekauften Gärten sind in der Regel nicht in den Kleingärtnerverbänden organisiert. Die Regeln zu Bauten und Waldbäumen gelten meist nur für verpachtete Gärten, u. a. wegen der jederzeit möglichen Kündigung des Pachtvertrages und der Rückbauverpflichtung zum Gartenland.
LG Barbara