Beiträge von Hannah

    Komisch dass jetzta uch er st die Eigentumsverhältnisse geklärt werden müssen, weil Impfausweise fehlen....wie sind denn diese Hunde eingereist? Ohne Traces, ohne gültige Impfungen, am Zoll nicht gemeldet?

    Man weiß es nicht... Zunächst scheint nur festzustehen, daß diverse Impfpässe "fehlen" (was nicht endgültig bedeutet, daß die entsprechenden Hunde nicht vielleicht trotzdem durchgeimpft seien). Jedenfalls bietet auch die Schweiz genügend Möglichkeiten, Hunde illegal ins Land zu schleusen. Im Fall von E.V. werde ich ohne entsprechende Beweise keine illegalen Hunde-Importe unterstellen. Aber die skandalösen Haltungsbedingungen allein sind schon schlimm genug und absolut zu verurteilen.

    Da die Schweiz ein Nicht-EU-Land ist, möchte ich einen Link zu den Einfuhrbedingungen in die Schweiz einstellen:

    http://www.bvet.admin.ch/ein_ausfuhr/01…ex.html?lang=de

    Dort sind auch weiterführende Links zu Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern usw. zu finden.


    Herzliche Grüße
    Hannelore


    Sag mal Martin ... was ist denn mit dem Teil deines Beitrags bezüglich meiner IP Adresse passiert?

    Hast du das im Nachhinein gelöscht?


    Ich glaube, hier bist Du im Irrtum. Ich kann keinerlei "gelöschte" Passagen erkennen. Welchen Teil welchen Beitrags von Martin (oder vielleicht den von Katja?) meinst Du denn?

    Herzliche Grüße
    Hannelore

    Ich möchte hier noch eine Anmerkung hinzufügen: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), in Person von Dr. Patric Huselstein, hat Ende September 2010 seine Rechtsauffassung nach einer entsprechenden Anfrage des "ZERG-Portals" mitgeteilt:


    http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==715


    Nach meinen Informationen hat diese Stellungnahme, was den Geltungsbereich des Bundes angeht, nach wie vor Gültigkeit. In den einzelnen Bundesländern herrschen jedoch augenscheinlich nach wie vor ganz erhebliche Rechtsunsicherheiten. Vertiefend hierzu:


    http://www.charitywatch.de/index.asp?id=1374


    Bedeutsam ist hinsichtlich der Welpen vor allem dieser Absatz:


    Zitat

    4. Welpen unter drei Monaten, die aufgrund ihres Alters nicht gegen Tollwut geimpft sind, dürfen überhaupt nicht und auch nicht in Begleitung eines Muttertieres nach Deutschland eingeführt werden. Auch Ausnahmegenehmigungen sind hierfür nicht möglich.

    Letztlich sind in Deutschland nach dem Grundgesetz die Länder für die Durchführung und Überwachung der Einhaltung der Regelungen des Gemeinschaftsrechts zuständig. Ich kann daher nur empfehlen, sich bei solchen Fragen an das jeweilige für Veterinärangelegenheiten zuständige Landesministerium zu wenden. Hier scheinen immer noch recht unterschiedliche Auslegungsunterschiede zu bestehen.


    Herzliche Grüße

    Hannelore

    Bemerkenswert finde ich ja wieder, dass das Gericht erkannt hat, dass diese Menschen offensichtlich nicht in der Lage waren eine große Anzahl von Tieren ordnungsgemäß zu halten, daher ein Tierhalteverbot auferlegen... und trotzdem 14 Pferden, 2 Schweinen, 3 Ziegen, 18 Hühnern und 36 Degus dort zu belassen! Wo ist da die Logik?...


    Das Gericht war der Ansicht, daß der hierbei aufgezählte Tierbestand durch die "Gnadenhof"-Betreiber artgerecht betreut, versorgt und untergebracht werden kann... Immerhin sind die 46 Katzen ausgeschlossen worden (für die der Verein "Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide e.V." auch vor Gericht verantwortlich zeichnete). Diese Katzen müssen dann wohl nach Rechtskraft des Urteils umgehend vom "Gnadenhof" entfernt werden. Wir können leider nicht ausschließen, daß die anderen vorhandenen Tiere u.a. auch dort belassen wurden, um die Problematik der weiteren Unterbringung der Tiere von Amts wegen zu umgehen (schon die etwa 120 am 11.11.2010 sowie am 10.03.2011 beschlagnahmten Hunde brachten den Landkreis an die Grenzen seiner Kapazitäten).


    An dieser Stelle soll jedoch keine "Gerichtsschelte"erfolgen. Über die einzelnen Verhandlungstage vor dem Amtsgericht Sulingen gibt es Berichte in der lokalen Presse:


    http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/la…oh-2283199.html


    http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/la…ng-2302977.html


    Die Berichte zum dritten und vierten Verhandlungstag sind nicht Online verfügbar, daher hier die gescanten Artikel der Kreiszeitung Sulingen:




    Auch über die heutige Urteilsverkündung wird bestimmt in der morgigen Ausgabe der Kreiszeitung berichtet.


    Herzliche Grüße

    Hannelore

    Es gab heute morgen vor dem Amtsgericht Sulingen in Sachen des "Gnadenhofs" eine Urteilsverkündung: Ein Jahr und acht Monate Haftstrafe für die Betreiberin, ein Jahr Haftstrafe für den Betreiber, beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Dazu kommt ein Tierhaltungsverbot für die Dauer von fünf Jahren, gültig für Hunde und Katzen, sowie für alle Tiere, die die Anzahl von 14 Pferden, 2 Schweinen, 3 Ziegen, 18 Hühnern und 36 Degus übersteigen. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt, damit wurden eine ganze Reihe von Bewährungsauflagen hinsichtlich der zukünftigen Haltungsbedingungen für die verbleibenden Tiere sowie der Begleitung durch einen Bewährungshelfer verbunden. Die Kosten des Verfahrens wurden den Verurteilten auferlegt.


    Die Verteidigerin der Beklagten war aus terminlichen Gründen bei der Urteilsverkündung nicht zugegen. Es erfolgten weder seitens der Beklagten noch seitens der Staatsanwaltschaft Erklärungen nach der Urteilsverkündung, die übliche Einspruchs- oder Revisionsfrist muss abgewartet werden, so ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.


    Zu deiner 1. Frage an mich - Da nach §26 BGB der Kopf eines Vereins (in der Regel 1. und stellvertr. Vorsitzender, unterschiedlich ist die Regelung bei manchen Registerämtern, auch den Kassenwart mit als nach §26 vertretungsberechtigt einzutragen) im Vereinsregister eingetragen wird und den Verein nach aussen rechtsverbindlich vertritt, habe ich die Hoffnung, dass dadurch die Arbeit transparenter wird und somit auch das Wohlergehen von Twinso.

    Nachdem die 1. Vorsitzende und der Kassenwart offenbar miteinander verwandt (oder verschwägert oder anderweitig liiert) sind, kann ich diese Hoffnung überhaupt nicht teilen. In dem Verein gibt es anscheinend nur 2 Vorstandsmitglieder. So können nun also Vorstandsbeschlüsse vermutlich am heimischen Küchentisch mal eben schnell verabschiedet werden. Das ist also die wohl am meisten intransparente Vereinskonstruktion, die man sich vorstellen kann.

    Satzungen kann man übrigens bei den entsprechenden Amtsgerichten, in diesem Falle beim Amtsgericht Brackenheim, einsehen und ggfs. kopieren.

    Herzliche Grüße

    Hannah

    Den "Ämter-Unrechts-Parolen" der Unterstützer-Szene des Gnadenhofes Momo kann man den öffentlich einsehbaren Beschluss des Oberverwaltungs-Gerichts Lüneburg entgegen halten, der die Eilanträge der Gnadenhof-Betreiber endgültig abschmetterte:

    http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.a…201000054911+ME

    Den Einzel-Entscheidungen kann man zwar nicht vorgreifen, aber die ausführliche Beschluss-Begründung wird für alle weiteren Verfahren wegweisend sein.

    Herzliche Grüße
    Hannelore

    Ich habe eben mit der jungen Frau telefoniert und ihr nach einem längeren Gespräch die folgende Mail geschickt:

    Hallo,

    wir haben eben miteinander telefoniert. Sie sagten mir, dass Sie Nemo nicht verschenken werden. Das hat mich doch ein wenig beruhigt. Ich kann Ihnen wirklich nur raten, sich mit dem Tierschutz in Verbindung zu setzen. Auf dieser HP:
    http://www.tierheimlinks.de/index.php
    finden Sie Tierschutz-Organisationen nach Postleitzahlen geordnet. Hier die für Ihre Postleitzahl:
    http://www.tierheimlinks.de/shelter.php?zip=60&country=1

    Falls Sie noch Fragen haben oder einen Vordruck für einen Tierabgabe-Schutzvertrag benötigen, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen, auch telefonisch:
    Festnetz:
    Mobil:
    Ich bin überzeugt davon, dass Sie das Richtige für Ihren kleinen Nemo tun werden!
    Mit herzlichen Grüßen

    Ich hatte den Eindruck, dass die junge Frau doch sehr nachdenklich wurde, als ich ihr einige der Gefahren schilderte, die ihrem Nemo bei einer solchen Abgabe drohen. Hoffentlich hilft es.

    Liebe Grüße
    Hannelore

    Zitat

    Gestern hatte ich zufällig diesen Thread gesehen und mich daraufhin um einen Kontakt wegen des zu verschenkenden Hundes hier in Bremen bemüht. In einem anderen Inserat, in dem noch ein Hund zu verschenken war, fand ich dann eine Festnetz-Nummer. Sie gehört der Mutter des Inserenten, die aus allen Wolken fiel, dass ihr Sohn ihre Telefon-Nummer benutzt. Lange Rede, kurzer Sinn. Der kleine Hund lebt weiterhin bei der Mutter und der andere vom Sohn inserierte Hund bei Bekannten ihrer Tochter.
    In diesem Falle also Entwarnung.

    Liebe Grüße
    Hannelore

    Es gab überhaupt keinen Grund, mich Mitte Oktober weiter in die Diskussion einzuklinken. Meine "Verteiler"-Aufgaben waren erledigt. Die weitere Kommunikation musste zwischen dem Verein und der Stelle, die einen Platz angeboten hatte, laufen.

    Herzliche Grüße
    Hannelore

    Nein, ich bin nicht die Assistentin von Clarissa von Reinhardt. Ich bin nach wie vor ein "Ein-Frau-Unternehmen-mit-der-Lizenz-zur-Selbstausbeutung" und wohne in Norddeutschland, nicht in Bayern.

    Clarissa von Reinhardt und der Verein "Häuser der Hoffnung e.V." sind in meinem Verteiler. Schon so manche von den vornehmlich alten und/oder gehandicapten Fellnasen, für die auch über meinen Verteiler nach einem Platz gesucht wird, hat diesen über C. von Reinhardt gefunden. Deshalb war ich auch so froh, als es so ausschaute, als ob das nun auch für Elias so sein würde.

    Um mir ein Bild über den Stand der Dinge zu machen, habe ich Clarissa von Reinhardt angeschrieben - unter Hinweis auf diesen Thread - und dann ihre Antwort hier eingestellt.

    Selbstverständlich ist ein Endplatz immer die bessere Lösung. Aber ist es nicht so, dass Elias auf diesen möglichen Endplatz erst im Januar ziehen kann und bis dahin zu Martina gebracht werden wird? Eine Zwischenlösung wird es dann - immer vorausgesetzt, die VK verläuft positiv - doch so oder so geben.

    Herzliche Grüße
    Hannelore

    Es gibt keinen Grund für mich, Kontakt mit Cornelia zu suchen, denn ich mißtraue dem Inhalt der Mail von C. von Reinhardt nicht.

    Eine Fahrkette hätte sowohl über dieses Forum - es gab ja bereits Zusagen für Teilstücke -, als auch über die Verteiler und andere Foren, auch kurzfristig, gesucht werden können. Aber es gab doch auch am Wochenende 08./09.11.08 einen Spendentransport. Auf der Rückfahrt hätte man sicherlich Elias bis nach Deutschland mitbringen und dann die Fahrkette in Gang setzen können.

    Doch was helfen diese "hätten" und "können" Elias? Nichts. Also können wir diesen Teil der Kommunikation auch bleiben lassen. Fakt ist, dass Elias noch immer in der Auffangstation in Polen und somit der Gefahr einer Beißerei ausgesetzt ist und sich dieser Zustand auch offenbar so schnell nicht ändern wird. Ein höchst unbefriedigende Situation - für alle Beteiligten.

    Herzliche Grüße
    Hannelore

    Heute erhielt ich eine Mail von C. von Reinhardt. Darin heißt es u.a.:

    "Wir haben seit dem Telefonat im Oktober, in dem es hieß, Elias komme in drei Wochen (das wäre dann so um den 10. November gewesen) nichts mehr gehört. Selbstverständlich haben wir seinen Platz freigehalten! Wir können ja nicht einen anderen Hund aufnehmen und ihn dann wieder rausschmeißen, wenn nach drei Wochen Elias kommt! Wir gehen nun davon aus, dass der Platz nicht mehr benötigt wird, da Elias ein neues Zuhause hat und arbeiten jetzt die Warteliste ab. Es wäre schön gewesen, man hätte uns informiert, dann hätte längst ein anderer Hund kommen können. So konnt ein gewisser Frust auf, was nicht hätte sein müssen. In jedem Fall aber schön für Elias, dass er - hoffentlich gut - untergekommen ist."


    Viele Grüße,

    Clarissa v. Reinhardt
    Häuser der Hoffnung e.V."
    _______________________________________________________

    Diese Entwicklung macht mich persönlich sehr traurig, denn ich denke, dass ein Minimum an Kommunikation von Seiten des Vereines "Mensch und Tier zuliebe e.V." hätte stattfinden müssen.

    Für Elias hoffe ich von ganzem Herzen, dass er so schnell wie möglich - auch um ihn vor weiteren Beißereien in Sicherheit zu bringen - nach Deutschland geholt und er dann im Januar in ein gutes Zuhause einziehen kann.

    Herzliche Grüße
    Hannelore

    Das kann so nicht stimmen. Die 3 Wochen waren ca. um den 10. November herum vorbei. Also hätte Elias schon eine gute Woche in Bayern sein können. Dazu muss dort aber ein Platz für diesen Zeitraum freigehalten werden. Ansonsten hätte das Angebot von "Häuser der Hoffnung e.V.", Elias nach ca. 3 Wochen zu übernehmen, keinen Sinn gemacht - siehe Mail für die Verteiler von Clarissa von Reinhardt vom 14.10.2008:

    ----- Original Message -----
    From: animal learn
    To: Hannelore Barke
    Sent: Tuesday, October 14, 2008 6:45 PM
    Subject: Happy End für Elias bei Häuser der Hoffnung e.V.


    Liebe Frau Barke,

    nachdem ich vor ein paar Tagen meinen Unmut darüber geäußert hatte, dass niemand "in Sachen" Elias zu erreichen ist, ist es nun doch noch gelungen, einen Kontakt zwischen uns und den Kollegen herzustellen und wir haben zugesagt, Elias in unser neues TierHeim in Bernau zu übernehmen. In ca. 3 Wochen ist er ausreisefähig und wird zu uns gebracht. Also ein Happy End für Elias, wir freuen uns auf ihn!

    Clarissa v. Reinhardt
    Häuser der Hoffnung e.V.

    Maiil-Ende

    Liebe Grüße
    Hannelore