Beiträge von Mabel

    Gibt es denn gar keinen Griffonmenschen mit Platz? Oder Mensch, der Griffonmensch werden will?

    Und nein, ich denke nicht, dass er schon irgendwo eingestellt worden ist.

    Krambambulli nimmt ihn mit Sicherheit nicht, weil er nicht in Deutschland ist und keinen Verein hat, der sich seiner annimmt.

    Jagdhundehilfe frage ich mal und VIELOHRHUNDE... was für eine Seite, so schön, so gemein... einer schöner als der andere. Sowas darf ich gar nicht sehen *schnief*. Aber der richtige Platz für Frison.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    LG Dorit

    Das ist Frison

    Viel kann man noch nicht über ihn sagen nur, dass er in Mornac ist und das hier...

    Frison, X griffon. He gets along with all dogs, and is afraid of cats. Born in 2004.
    Grosser Griffon. Kommt mit allen Hunden klar und hat Angst vor Katzen. Geboren in 2004.

    kam noch mit der Mail.
    Ich füge mal hinzu, dass er ein Griffon bleu de gascogne ist, man rassebedingt einen Jagdtrieb einplanen muss, aber ansonsten ebenfals rassebedingt mit einen liebenswerten, auf charmante Art etwas sturköpfigen, grobmotorisch-blumigen und absolut sozialen Kumpel rechnen kann.

    Wer Frison helfen kann und mag (wo sind all die Griffonmenschen???), der melde ich bitte bei mir oder direkt bei

    Régine Avzaradel

    regineavza@hotmail.com

    LG Dorit

    Ja Barbara, so sieht es für mich eben auch aus, zumal gerade die Rumänienthese, betrachtet man mal die Situation in Rumänien und die zu diesem Thema hinterlegten Fakten, geradezu grotesk wirkt. Umso wichtiger, meiner Tierärztin mit sachlich fundierten Fakten das Gegenteil zu beweisen.

    Mich ärgert es einfach maßlos, hier sind die Tierärzte alle so schräg drauf. Dann findet man nach jahrelanger Suche endlich eine gute TÄin, arbeitet mühsam die Vorurteile ab und dann steht man durch ein Seminar (wo ich schon total begeistert war, dass sie sich dahingehend vorbildet) wieder komplett am Anfang. Das kanns irgendwie nicht wirklich sein, umso wichtiger, die Urteile zu finden oder ggf. zu belegen, dass es sie nicht gibt.

    Habe einen befreundeten Rechtsanwalt gebeten, in den internen Juristen-Registern nach solchen Urteilen zu suchen. Vielleicht kommt man hier irgendwie weiter.

    Auf alle Fälle vielen vielen Dank für Eure Hilfe und sollte noch jemand fündig werden...

    LG Dorit

    @thomas

    Wäre toll, wenn Du dieses Urteil finden würdest. Dann könnte man zumindest an der Quelle mal recherchieren, ob es sich dabei um eine Leitsatzentscheidung handelt.
    Generell wäre ja noch die Frage, ob die Benachteiligung schon mit der Übernahme aller Kosten durch den Besitzer zu bewerten ist, denn diese Kosten sind im Grunde nichts anderes als Kosten die durch die (entschuldigung) Nutzung anfallen und letztendlich hat es ja auch Vorteile, denn der Eigentümer steht in der Endkonsequenz für das Tier in der Verantwortung, was gerade z.B bei einer notwendig gewordenen Rückgabe des Tieres durchaus als Vorteil zu werten ist.
    Ich denke es ist letztendlich immer eine Frage des Einzelfalles.

    Nur ein Beispiel für einen Eigentumsvorbehalt im Schutzvertrag aus meinem eigenen Bestand:

    Eigentümer des o. a. Tieres bleibt die Tierschutzorganisation „Tierschutzengel e.V.“ , zu finden hier

    http://www.tierschutzengel.de/Tierschutzenge…hutzvertrag.pdf

    Das mit dem Kaufvertrag stimmt nicht so ganz. Natürlich ist Geld geflossen, allerdings wird von den meisten Vereinen das Eigentum am Hund nicht übertragen, es findet nur eine Art Überlassung statt, da durch den Eigentumsvorbehalt des Vereines lediglich der Besitzer der Sache wechselt, nicht aber das Eigentum selbst, was wiederum Grundlage für die Auslegung der Definition Kaufvertrag im Sinne des BGB ist. Hierzu gibt es übrigens auch ein Urteil, in dem dies festgestellt wurde.
    Die von Dir beschriebene Gleichsetzung mit einem Kaufvertrag trifft lediglich auf die Vereine und Tierheime zu, die das Eigentum am Hund tatsächlich übertragen, da läßt sich dann natürlich eine Gleichstellung mit Kaufvertrag vermuten / herstellen.

    Allerdings fallen Tiere entgegen der allgemeinen Annahme doch unter das Sachenrecht und sind von Gesetzes wegen nicht anders zu behandeln, als jeder Fernsehen oder andere Gegenstand. Deshalb ist in den meisten Verträgen (oder sollte) auch ein Gewährleistungsausschluss verankert. Die Tatsache Tierschutztier allein nebst Herkunft und Lebensumständen schützt leider nicht, wenn das Tier tatsächlich gegen Schutzgebühr übereignet oder gar verkauft worden ist.

    Dass jetzt solche Urteile wirklich ergangen und zudem noch als Präzidenzfall geeignet sind, bezweifel ich auch. Umso schlimmer wäre es allerdings, wenn solcherlei Dinge in großen Seminaren an die deutsche Tierärzteschaft weitergegeben werden. Ebenso wie die Aussage, in Rumänien würden die Straßenhunde ausgehen. Da dürfte es einigen dort engagierten Tierschützern auch den Magen verdrehen.

    Deshalb wüßte ich auch gerne, ob jemand solche Urteile kennt oder bereits gelesen hat und vielleicht mit der Weitergabe helfen kann. Zumal ich gerne um die Sachverhalte und Umstände wüßte, die ggf. zu solchen Urteilen geführt haben, die aber offensichtlich wohl nicht benannt worden sind.

    Hallo,

    ich habe heute mit meiner TÄ telefoniert, die gerade auf einer Fortbildung für u.a. LM war. Sie berichtete mir, dass dort gesagt worden ist, dass es in der Vergangenheit mehrere Urteile gegeben haben soll, auf deren Grundlage Tierschutzvereine zu einer Nachbesserung in Form der Übernahme von Tierarztkosten verurteilt worden seien, bei Hunden bei denen im Nachgang Leishmaniose ausgebrochen ist. Darüber hinaus wurde noch gesagt, dass dies dazu führe, dass sich Vereine auf Rumänien konzentrieren würden, weshalb es in Rumänien nunmehr die Straßenhunde rahr würden und man dort beginnen würde, gezielt Nachschub zu produzieren.

    Rumänien mal unkommentiert dahingestellt: Da das für mich alles sehr suspekt klang, habe ich im Internet recherchiert, aber keinerlei Urteile gefunden, die mit oben genannter Aussage gleichlautend waren oder auch nur den Sachverhalt beschrieben. Zu finden waren lediglich Nachbesserungsklagen und -urteile aus Hundekauf (Züchter) oder eben abgewiesene Ansprüche im Falle von Tierschutzhunden, bei denen es aber auch nicht um Leishmaniose ging, sondern um andere Mängel.

    Ich selbst kann mir aufgrund meiner zwar beschränkten, aber doch ansatzweise vorhandenen Rechtskenntnisse nicht vorstellen, dass o.g. den Tatsachen entspricht, da viele Dinge gegen eine solche Entscheidung sprechen würden, wie z.B. ein Schutzvertrag ist kein Kaufvertrag, also fänden die Regelungen des BGB diesbezüglich keine Anwendung. Eine Nachbesserung muss die Behebung des Mangels zur Folge haben, was bei LM ausgeschlossen ist, als unzumutbar gelten Kosten der Nachbesserung, wenn sie den Wert der Sache übersteigen und schlussendlich die Tatsache, dass viele (leider nicht alle) Vereine umfangreich aufklären und dies auch schriftlich bestätigen lassen, womit der Käufer (der keiner ist) wiederum wissentlich eine mit möglichen Mängeln behaftete Sache erstanden hat, was wiederum eine Nachbesserungspflicht der Vereine ausschließen würde.

    Nun gibt es aber nichts, was es nicht gibt. Deshalb die Frage, ob hier jemand vielleicht ein solches Urteil kennt oder benennen kann oder ggf. Zugang zu den gängigen Rechtsportalen hat und dort recherchieren könnte, denn sollte o.g. doch ein fundiertes Urteil zugrunde liegen...

    Es wäre schön, wenn hier jemand weiterhelfen könnte.

    LG Dorit