„Gnadenhof“ Dörrieloh: OVG stärkt Veterinäramt den Rücken
28.06.2011
Beschwerden der Betreiberin zurückgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat jetzt sämtliche Beschwerden der Betreiberin eines „Gnadenhofs“ in Dörrieloh (Gemeinde Varrel, Landkreis Diepholz) gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen. Zugleich bestätigte das Gericht damit auch die Anordnungen des Diepholzer Veterinäramtes. Die Kosten der fünf Eilverfahren wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.
http://www.diepholz.de/internet/page.…&rubrik=1000017
Öffentlich ist dort explizit zu lesen, dass eine Hundebetreuung sowie Hundehaltung auf Dauer untersagt wurde sowie, dass die bestätigenden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts unanfechtbar sind.
LG Trotzki