• Zoophilie


    Als Zoophilie bezeichnet man den Geschlechtsverkehr mit Tieren. In der Praxis werden vor allem Heim- und landwirtschaftliche Nutztiere missbraucht. Ist es für den Täter erregend, Tieren Schmerzen zuzufügen oder sie zu töten, spricht man von Zoosadismus.

    Über das tatsächliche Ausmaß des gesellschaftlich weitgehend tabuisierten Themas lässt sich nur spekulieren. Aufgrund hoher Dunkelziffern sind entsprechende Praktiken weit verbreiteter als gemeinhin angenommen. Nach amerikanischen Studien sollen rund 8 Prozent der Männer und über 3 Prozent der Frauen zumindest schon einmal geschlechtlichen Umgang mit Tieren gehabt haben, wobei sich die Zahl in ländlichen Gegenden auf 17 Prozent erhöht und der Hund in der entsprechenden „Beliebtheitsskala“ an erster Stelle steht.
    (Quelle: Vgl.: http://www.tierschutz.org/tierundrecht/a…e/zoophilie.php)


    Was versteht man unter dem sexuellen Missbrauch von Tieren?

    Darunter versteht man im engeren Sinn alle sexuellen Handlungen an und mit Tieren, die vollzogen werden, um sexuelle Lustgefühle des Menschen zu erregen und zu befriedigen. Dieser Handlungen umfassen unter anderem die anale, vaginale und orale Penetration, die manuelle und orale Masturbation des Tieres, die Einführung von Objekten in die Genitalien sowie die absichtliche Schmerzzufügung oder Tötung des Tieres zum Zwecke des Lustgewinns. Im weiteren Sinn umfasst der sexuelle Missbrauch die kommerzielle und private Vermittlung von Tieren für sexuelle Handlungen, die Herstellung von Bildmaterialien für kommerzielle oder private Zwecke (Tierpornographie), die Gewöhnung und Konditionierung von Tieren an sexuelle Handlungen.


    Ist es auch dann sexueller Missbrauch, wenn das Tier sich nicht gegen die Handlungen wehrt?

    Jede sexuelle Handlung eines Menschen mit oder an einem Tier, die er vollzieht, um sich selbst oder andere sexuell zu erregen, ist sexueller Missbrauch. Zum Beispiel kann die körperliche Gegenwehr des Tieres im Eigeninteresse des Menschen durch gezielte Manipulationen (z.B. schon im Welpenalter) unterdrückt werden. Duldungs- und Kooperationsverhalten können - selbst bei objektiv vorhandenen Schmerzempfindungen - erlernt werden. Dies wird durch tierärztliche Erfahrungen eindeutig belegt.

    Die alleinige Kontrolle über die Situation, das heißt, das WER, WANN, WIE und WO der Handlung liegt beim Missbrauchenden. Er hat die vollständige Entscheidungsgewalt. Denn er selbst wählt das zu missbrauchende Tier, er entscheidet allein über den Zeitpunkt des Missbrauchs, bestimmt den Ort, an dem er stattfindet und entscheidet über die Sexpraktiken, die er vollziehen will.

    Ist der sexuelle Missbrauch immer als ein Akt der Gewalt gegen das Tier anzusehen?

    Ja, selbst dann, wenn keine körperlichen Schädigungen als Folge auftreten, auf direkte Gewalteinwirkung durch Fesselungen, Betäubungen usw. verzichtet wird oder das Tier die Handlungen duldet.

    Tiere können im rechtlichen Sinn sexuellen Handlungen nicht zustimmen. Doch es ist diese Zustimmungsfähigkeit zu sexuellen Handlungen, die als fester Bestandteil unseres Rechtssystems auch die Werturteile unserer westlichen Kultur markiert. Rechtens sind sexuelle Handlungen zwischen Menschen, nur dann, wenn alle Beteiligten fähig sind, ihre ZUSTIMMUNG informiert und bewusst zu geben. So schreitet der Gesetzgeber beispielsweise bei sexuellen Übergriffen auf Psychotherapiepatienten durch den behandelnden Therapeuten, bei Strafgefangenen durch das Dienstpersonal oder bei Minderjährigen strafverhängend ein.

    Ein Tier, auf das der Missbrauchende seine sexuellen Bedürfnisse richtet, kann die möglichen Folgen (z.B. Genitalinfektionen, Erosionen der Schleimhäute etc.), welche diese Handlungen haben können, geistig nicht abschätzen. Seine Unterlegenheit liefert es an den Missbrauchenden aus: es kann sich weder verbal äußern noch seine Interessen gerichtlich durchsetzen. In seiner abhängigen Position ist es vollständig auf die Deutungen seines non-verbalen Verhaltens durch den Menschen angewiesen. Die Ausbeutung dieser unterlegenen, abhängigen Position des Tieres macht den sexuellen Missbrauch zum Akt der Gewalt.


    Welche Tiere werden missbraucht?

    Missbrauchshandlungen werden sowohl an domestizierten Tieren (Haustieren) als auch an Wildtieren vollzogen. Bei Wildtieren handelt es sich zumeist um Übergriffe in Zoos, Wildparks und ähnlichen Einrichtungen. Innerhalb der Gruppe der Haustiere sind Pferde und Hunde besonders häufig betroffen, doch werden auch Esel, Schweine, Ziegen, Schafe und Kühe missbraucht. Übergriffe auf Hühner, Enten, Gänse, Kaninchen und Katzen erfolgen ebenfalls, werden jedoch seltener entdeckt, da es vergleichsweise leicht ist, sich der zumeist durch den Missbrauch zu Tode gequälten Tiere unbemerkt und unerkannt zu entledigen.


    Der Hund als Missbrauchsopfer

    Als „Tierliebe“ verharmlost, wird der Hund alternativlos in die Lebenswelt des Täters hineingezogen. Dabei sind sowohl der Rüde als auch die Hündin den verschiedenen sexuellen Praktiken ausgesetzt. Bevorzugt werden aufgrund ihrer anatomischen Voraussetzungen unkastrierte Tiere mittlerer und großer Rassen bzw. Mischlinge. Die Bandbreite sexueller Handlungen sowie deren Häufigkeit richten sich ganz nach den Vorlieben und Möglichkeiten des Täters bzw. der Täterin. Dauerhafter und mehrmals in der Woche vollzogener Missbrauch eines oder mehrerer Hunde ist keine Seltenheit.

    Ob unter dem Deckmantel der „guten Tat“, aus Kostengründen oder persönlichem Geschmack, Hunde werden unter Vortäuschung einer artgerechter Haltung aus Tierheimen geholt oder auf dem freien Markt erworben. In jenen Fällen, wo die Hundehaltung dem Täter selbst nicht möglich ist oder aber neue sexuelle Erfahrungen mit anderen Hunden gesucht werden, wird der fremde Hund zum Missbrauchsopfer. Tatsächlich gehört der Übergriff auf fremde Tiere ohne das Wissen und Einverständnis des Tierhalters zum Regelfall, wie eine neue Studie belegt.

    Liegt keine offensichtliche Verletzung im Genitalbereich des Hundes vor, ist der Missbrauch auch durch den Tierarzt kaum zu diagnostizieren. Heute ist man zur Aufdeckung zumeist auf engagiert handelnde Tatzeugen oder die Aussagen des Täters selbst angewiesen. Aufgrund der Tabuisierung fehlt generell nicht nur das kritische Bewusstsein der vom Missbrauch betroffenen Tierhalter und behandelnden Tierärzte, sondern es mangelt auch an thematisch relevanten und aufschlussreichen Untersuchungen über psychische Schäden.
    Trotzdem gibt es begründete Verdachtsmomente für jeden aufmerksamen Tierhalter. Offensichtlich sind Verhaltensänderungen des Hundes, wie etwa eine Berührungsempfindlichkeit der hinteren Köperregionen, aber auch ein verstärktes sexuell-orientiertes Verhalten des Tieres gegenüber fremden Personen kann bedeutsam sein. Diese sexuelle Fehlprägung des Tieres zeigt sich nachhaltig bei regelmäßig vollzogenen Übergriffen, falls durch den Täter keine Konditionierung auf bestimmte Reize im Vorfeld erfolgte. Aber auch die Konditionierung selbst kann Aufschluss über Missbrauchshandlungen geben. Um ihre Handlungen vor anderen, zum Beispiel dem Ehepartner, zu verschleiern, wird der Hund beispielsweise gezielt auf das vollständige Entkleiden des Täters, das Ausbreiten einer bestimmten Decke auf dem Fußboden usw. konditioniert. Ungewöhnliche Reaktionen des Hundes auf scheinbar „harmlose“ Handlungen, Geräusche oder Gerüche können also für den Tierhalter ein wertvoller Hinweis sein und ihn im Interesse des körperlichen und seelischen Wohles seines Tieres zur Aufmerksamkeit mahnen.


    Schutz vor Missbrauch

    Selbstverständlich sind - abgesehen vom generellen tierschutzrechtlichen Verbot sexueller Handlungen - zusätzliche Präventivmaßnahmen geeignet, das eigene Tier vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
    Dazu gehört zweifellos der erste notwendige Schritt, nämlich die Wahrnehmung des sexuellen Missbrauchs als möglichen und damit denkbaren Übergriff auch auf das eigene Tier. Nur im Bewusstsein des hier vollzogenen Unrechts am vertrauenden und abhängigen Mitlebewesen, kann wirksam gehandelt werden.
    Insbesondere penetrative Akte stellen für jedes Tier ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko dar. Kleinste Verletzungen, bakterielle Infektionen, allergische Reaktionen auf Sperma, Gleitmittel oder Kondome sind unter Umständen ein tödliches Risiko. Verhaltensänderungen durch Missbrauchshandlungen belasten nicht nur die Mensch-Hund-Beziehung, sondern können sich folgenschwer auf das Schicksal des Hundes auswirken.

    Sexuelle Übergriffe durch bekannte Personen aus dem engeren Umkreis der Tierhalter sind unleugbare Realität. Hier ist besondere Vorsicht geboten.

    In Partnerschaftsbeziehungen bemühen sich die Täter häufig um die Akzeptanz des Übergriffs durch den Partner bzw. testen die „Toleranz“ im Vorfeld durch unterschiedliche Strategien. Auch kann der Wunsch am gemeinsam verübten Missbrauch geäußert werden. Je nach Täter ist der Wunsch, sich gegenüber Familienangehörigen, Freunden und Bekannten zu „outen“ unterschiedlich ausgeprägt.
    Da von den Tätern in der Regel unkastrierte Tiere bevorzugt werden, können auch scheinbar unmotivierte Widerstände gegen eine Kastration - wenn im Gesamtzusammenhang gesehen - ein Anzeiger für Missbrauch sein. Besondere Aufmerksamkeit kommt jenen Widerständen zu, die sich trotz medizinischer Indikation durch den Tierarzt, zeigen können. Im begründeten Verdachtsfalle sollte das betroffene Tier unverzüglich tierärztlich untersucht werden und der Verdacht gegenüber dem Tierarzt offen ausgesprochen werden.
    (Quelle: Vgl. http://www.verschwiegenes-tierleid-online.de)

    Lg die Vivi :pcwink:

    Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegenüber der Kaltschnäuzigkeit mancher Menschen :dogtongue:

  • Sexueller Missbrauch von Tieren Schockierend: In Deutschland nicht verboten

    Ein 35jähriger verletzt Muttersau und Kuh bei einer Schändung schwer, ein 30jähriger vergeht sich an Hühnern, die in Folge der Penetration jämmerlich verenden. Ein Unbekannter missbraucht einen Kater, der sich mit aufgerissenem, blutendem After nach Hause schleppt und notoperiert werden muss. Eine Schäferhündin erduldet für die sexuellen Obsessionen ihres Halters unsägliche Qualen, und eine sieben Kilogramm schwere Yorkshirehündin muss die körperliche „Liebe“ eines ausgewachsenen Mannes über sich ergehen lassen. Einzelfälle?

    Kaum vorstellbar, aber wahr: Sexualität mit Tieren (als Sodomie oder moderner Zoophilie bezeichnet) ist in Deutschland nicht verboten!

    Bis zum 1. September 1969 stand die so genannte Unzucht mit Tieren unter Strafe. Zwar hatte § 175b des damaligen Strafgesetzbuches (s. Kasten) nicht primär den Schutz der Tiere vor Augen, sondern die Würde des Menschen, die durch Sexualität mit Tieren in Frage gestellt wurde, aber der Paragraph vermochte Tiere zumindest mittelbar zu schützen, in dem die Sodomie als Straftat geächtet wurde.

    Als im Zuge der 1. Strafrechtsreform (die eine Änderung des Sexualstrafrechts bewirkte) das Unzucht-Verbot aufgehoben wurde, argumentierte man u.a., dass Tiere vor sexuellen Übergriffen durch das Tierschutzgesetz (§ 17 und 18 ) hinreichend geschützt seien und keiner weiteren Schutzbestimmung bedürften. So wäre eine Bestrafung von zoophilen Handlungen dann möglich, wenn dem Tier nachweislich erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden (s. Kasten).

    In der Praxis zeigte sich jedoch, dass § 17 des Tierschutzgesetzes Tiere vor sexuellen Avancen der Menschen keineswegs zu schützen vermochte. Die Gründe:

    * Die wenigsten Tiere, mit denen einer oder mehrere Täter Unzucht begehen, werden mit ihren Verletzungen einem Tierarzt vorgestellt,
    * Verletzungen und Verhaltensauffälligkeiten der betroffenen Tiere werden von Außenstehenden kaum mit sexuellem Missbrauch in Verbindung gebracht,
    * sexuelle Handlungen an und mit Tieren finden hinter verschlossenen Türen, alleine oder im Kreis Gleichgesinnter statt,
    * Tiere, die aufgrund ihrer anatomischen Voraussetzungen anale und vaginale Penetrationen kaum überleben können, sterben und werden unbemerkt entsorgt. Dazu zählen besonders Katzen, kleine Hunde, Kleintiere und Geflügel,
    * weil nach gegenwärtiger Lage die Aussicht auf eine Verurteilung des Täters, sollte er tatsächlich bekannt sein, minimal sind, raten Polizei, Staatsanwaltschaft, Veterinäramt und Tierarzt häufig von einer Anzeige ab.


    § 18 des Tierschutzgesetzes kann herangezogen werden, wenn Täter sich an fremden Tieren vergreifen und ihnen nachweislich erhebliche Schmerzen zufügen. Doch auch dieser Paragraph erweist sich in Bezug auf sodomistische Handlungen als praxisfern. Denn wenn kein Nachweis erbracht werden kann, dass der Zoophilist die Verletzungen des Tieres infolge seines sexuellen Zugriffes billigend in Kauf nahm (bedingter Vorsatz), kommt nur eine fahrlässige Verletzung in Betracht. Und die ist nicht strafbar.

    Solange „Unzucht“ mit Tieren unter Strafe stand, gab es eine statistische Erfassung der – zur Anzeige gebrachten – Fälle. Nach dem 1. September 1969 bestand, nach Aufhebung des Sodomieverbots, kein Anlass mehr zur Dokumentation. So gibt es derzeit keine genaue Datenlage zur tatsächlichen Zahl von Tätern und missbrauchten Tieren.

    Es bleibt die grundsätzliche Annahme von Sexualtherapeuten, Psychologen, Tierärzten und Tierschutzorganisationen, dass die Sexualität mit Tieren mit einer Dunkelziffer belegt ist und in bestimmten Kreisen als „Lifestyle“ betrachtet wird. Hinweise auf eine zunehmende Anhängerschaft geben u.a. die Verfechter selbst, die um die gesellschaftliche und gesetzliche Anerkennung ihrer „sexuellen Orientierung“ bemüht sind.

    Dass es sich nicht nur um einige wenige Menschen mit irrigen Vorlieben handelt, lässt sich im Internet nachvollziehen. Da öffnen sich nach Eingabe von entsprechenden Suchbegriffen einschlägige Webseiten mit Anleitungen zu sexuellen Praktiken mit Tieren, Tierbordellen und Tauschbörsen, in denen Tiere gegen Geld für Einzel- und Gruppensexorgien angepriesen werden.

    In jüngeren Internetstudien versuchen Psychologen Persönlichkeitsstruktur und Motivation der Sodomisten/Zoophilisten zu hinterfragen. In diesen Studien, die mit freiwilligen Teilnehmern durchgeführt wurden, ergibt sich zusammengefasst folgendes Bild:

    * Männer und Frauen bekennen sich zu ihren Neigungen, wobei der Anteil der Männer weitaus größer ist
    * die ersten sexuellen Übergriffe an Tieren wurden im Schnitt im Alter zwischen 12 und 17 Jahren vorgenommen,
    * die meisten vergingen sich als „Einstiegsfahrung“ an einem Hund, überwiegend an fremden Hunden,
    * über 2/3 der Teilnehmer geben an, „eine starke emotionale Bindung“ zu den betroffenen Tieren aufzubauen,
    * fast 90% meinen, bei der sexuellen Handlung „Gefühle und Willen des Tieres“ respektiert und die betroffenen Tiere „nicht gezwungen“ zu haben. Fast 60% geben an, die Initiative sei vom Tier ausgegangen,
    * ein Teil gesteht ein, Tieren durch Festhalten (u.a. auch bis hin zur Tötung) Gewalt zugefügt zu haben.

    Das deutsche Strafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen. Ein Bestandteil unseres Rechtssystems ist die Zustimmung der Partner zur sexuellen Begegnung. Tiere dagegen sind sexuellen Übergriffen durch Menschen wehrlos – und im rechtlichen Sinne schutzlos – ausgeliefert.

    Sie, die auf die Fürsorgepflicht des Menschen angewiesen sind, können nicht zustimmen, ihre(n) Peiniger nicht benennen und keinen Rechtsbeistand einfordern. Ihr Leid ist ein verschwiegenes, von der Öffentlichkeit tabuisiertes und mit Scham behaftetes Thema.

    Ein Beispiel: Als Tierheimleiterin Verena Krüpe (Arche Noah, Brinkum/Stuhr) mit dem zuständigen Amtsveterinär eine nach Zeugenaussagen mehrfach missbrauchte Yorkshirehündin begutachtet, spricht sich der Beamte gegen die Beschlagnahmung aus. Seine Argumentation: Der Mann (!) leide, wenn ihm die Hündin fortgenommen werde. Dennoch gelingt es den Beteiligten, den Mann zur Herausgabe des Tieres zu überreden. Die Hündin lebt heute nach sachkundiger Pflege des Arche-Noah-Teams in einem schönen Zuhause in Norddeutschland.

    Wissenschaftler unterscheiden drei Arten des sexuellen Vergehens an Tieren:

    1. rein sexuell motiviert (ohne Schmerzen),
    2. sadistisch motiviert. Erregung und Befriedigung erfolgt durch Quälen und Tötung des Opfers,
    3. Täter zeigt beide Ansätze.

    Punkt 2 und 3 wären, sollte der Täter erkannt und angezeigt werden können, nach dem Tierschutzgesetz zu bestrafen, Punkt 1 nicht. Selbst wenn Tiere durch Schläge, Tritte, Fesselungen und Würgegriffe gefügig gemacht wurden, kann das Tierschutzgesetz nur greifen, wenn die Schmerzzufügungen nach- und beweisbar sind.

    Ende Dezember 2005 wird die Polizei in eine Wohnung gerufen. Nachbarn konnten das über Wochen anhaltende (!) jämmerliche Geheul der Hündin nicht mehr ertragen. Die Beamten finden eine misshandelte Schäferhündin vor, die aufgrund ihrer schweren Verletzungen im Genitalbereich nicht mehr laufen kann. Erst in der Tierklinik können die Blutungen gestillt werden. Der Halter, gegen den Anzeige wegen Tierquälerei erstattet wurde, kündigt an, sich mit der Beschlagnahmung der Hündin nicht zufrieden geben.

    Wann und ob Täter Gewalt anwenden, um sich am Tier zu vergehen, richtet sich erfahrungsgemäß nach folgenden Voraussetzungen:

    * Abwehrbereitschaft und Anatomie des Tieres,
    * Kenntnisse über Verhalten und Manipulierbarkeit (Unterwürfigkeit) des Opfers,
    * Erfahrung und Häufigkeit sexueller Handlungen mit Tieren,
    * Gruppendynamik. In Anwesenheit Gleichgesinnter kann die Situation entgleiten und sich in Aggression gegen das missbrauchte Tier entladen.


    Die „Neigungen“ von Sodomisten/Zoophilisten richten sich auf alle Heim- und landwirtschaftlich gehaltenen Tiere. Pferde, Esel, Schafe, Schweine, Ziegen, Kühe und Rinder werden zur Befriedigung der Lust genauso herangezogen wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Geflügel. Sexualität mit Tieren umfasst

    * die anale, vaginale und orale Penetration, wobei Tiere nach entsprechender Konditionierung aktive und passive Rollen übernehmen müssen,
    * das Einführen von Objekten in Genitalien
    * das sadistische Quälen/Töten zur Steigerung der Erregung und Befriedigung (so genannter Zoosadismus).

    Es ist eine Situation, die an Widersprüchlichkeit kaum zu überbieten ist: Die Darstellung und Verbreitung tierpornographischer Medien ist verboten, alle sexuellen Übergriffe auf Tiere bleiben jedoch straffrei! Es ist erlaubt, Tiere zum Zweck sexueller Handlungen zu verkaufen, zu verleihen oder zu vermitteln. Und es ist ebenfalls gestattet, Tiere (meist schon als Welpe) so zu konditionieren, dass sie zoophile Praktiken mit sich geschehen lassen. Obwohl bekannt ist, dass die widernatürliche, sexuelle Fehlprägung auf den Menschen ausschließlich durch Zwang, Strafe und Abhängigkeit erreicht werden kann.

    Lg die Vivi :pcwink:

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    Einmal editiert, zuletzt von Die Vivi (31. Januar 2009 um 19:18)

  • Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. fordert,

    * ein gesetzliches Verbot von Sodomie/Zoophilie,
    * das Tierschutzgesetz zu ergänzen und sexuelle Handlungen mit Tieren als Tierquälerei anzuerkennen und zu bestrafen,
    * durch schärfere Gesetze und Kontrollen die Verbreitung tierpornographischer Darstellungen im Internet zu unterbinden und die Urheber konsequent zu belangen,
    * Tierärzte, Polizei und Veterinärämter und Landwirte so zu schulen, dass sie mögliche Anzeichen für sexuelles Vergehen an Tieren rechtzeitig erkennen und rechtliche Schritte einleiten können,
    * Zoophilie/Sodomie als ernst zu nehmendes Tierschutzproblem anzusehen und die Bevölkerung entsprechend aufzuklären und zu sensibilisieren.

    A. Beetz (2002): Freiwillige internationale Internetbefragung an 113 Männern und 3 Frauen. Auszug aus: „Love, Violence and Sexuality in Relationships between Humans and Animals”, Shaker Verlag, Aachen.


    Sex mit Tieren
    …und das Gesetz schweigt

    Bis zum 1. September 1969 galt: „Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“ (§175b Strafgesetzbuch)

    Das Tierschutzgesetz schützt Tiere nicht vor sexuellen Übergriffen! § 17 und §18 TierSchG greifen bei zoophilem Missbrauch von Tieren nicht.

    §17
    Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
    2. einem Wirbeltier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.

    §18
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt

    (Quelle: https://verlassene-pfoten.de/www.bmt-tierschutz.de/index.php)

    ___________________________________________________________

    dies hab ich jetzt von unserer homepage kopiert...alles weitere könnt ihr hier http://gib-tieren-deine-stimme.de.tl/Home.htm nachlesen
    da die homepage erst seit ein paar tagen steht bitten wir noch ein wenig um geduld
    wenn alles fertig is besteht die möglickeit unterschriftenlisten auszudrucken
    über jede noch so kleine hilfe sind wir natürlich sehr dankbar

    jede stimme zählt

    Lg die Vivi :pcwink:

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  • so die unterschriftenliste is fertig und steht somit zum downloaden bereit

    http://gib-tieren-deine-stimme.de.tl/Was-Sie-tun-k.oe.nnen.htm

    auf gehts zum sammeln
    jeder der mitmachen möchte is herzlich willkommen :)


    vielen dank im namen der tiere

    Lg die Vivi :pcwink:

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    Einmal editiert, zuletzt von Die Vivi (2. Februar 2009 um 15:27)

  • wir haben bundesweit alle tierschutzvereine und tierheime angeschrieben und
    sind auch schon fleissig am sammeln :)

    wer noch ideen hat wen man noch anschreiben könnte was man noch machen könnte kann mir gerne bescheidsagen :)
    wir sind für jeden tip und jede hilfe dankbar

    Lg die Vivi :pcwink:

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  • Am 28.02.2009 von 10:30 Uhr bis 12:30 findet vor dem Hessischen Landtag in Wiesbaden innerhalb der Bannmeile eine Kundgebung zum Thema "Sexueller Missbrauch von Tieren" statt.

    Wir versammeln uns stumm und machen mit Plakaten und Bannern auf das Thema aufmerksam.

    Bitte gebt uns eine kurze Rückmeldung, ob Ihr kommen könnt. (gerne auch per pn)
    Es wäre toll, wenn so viele Menschen wie möglich kommen :)

    Eigene Tiere können gerne mitgebracht werden!!

    Bei weiteren Fragen könnt Ihr Euch an uns wenden:

    Gib-Tieren-deine-Stimme@gmx.de
    http://gib-tieren-deine-stimme.de.tl

    Herzliche Grüße,
    Katrin Preckwinkel, Viviane Gontrum und Myriam Wietfeld

    Lg die Vivi :pcwink:

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  • nochmal hochschubbs ;)

    dauert ja nun nich mehr lange diesen samstag

    es werden ca 100 leute erwartet
    kommt jemand von hier auch????

    ich bin dabei

    Lg die Vivi :pcwink:

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  • heute gehts los........
    vielleicht denkt ihr ein wenig an uns und drückt uns die daumen das wir heute viel infos an die leute bringen können und viele unetrschriften sammeln können.....
    wir haben einen kleinen infotisch ;)
    fotos folgen bestimmt :)

    Lg die Vivi :pcwink:

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  • ... wie lange läuft diese Unterschriftenaktion noch?
    ich habe -nachdem aus der Familie alle unterschrieben hatten- die Liste bei meinem Tierarzt ausgelegt. Nun müßte ich wissen, wann ich sie spätestens einschicken müßte.
    Danke und Gruß,
    Elisabeth

    (tier)liebe Grüße, Elisabeth
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will (Albert Schweitzer)
    21852593of.jpg
    TierNotFelle EUROPA e.V. - Sparkasse Ansbach - IBAN: DE43 7655 0000 0008 5616 15 - BIC: BYLADEM1ANS - Paypal: kontakt@tiernotfelle-europa.de

  • @ ekbrand
    wir haben uns kein zeitliches ziel gesetzt
    wir brauchen und wollen mind 500.000 unterschriften sammeln damit wir was erreichen können denn erst ab dieser zahl reagiert der bundestag
    wenn wir uns ein zeitlimitt gesetzt hätten und wir hätten es nich geschafft die summe an unetrschriften zu erreichen wäre alles umsonst gewesen.......daher kein zeitdruck lieber in ruhe was erreichen :)
    klar um so schneller is natürlich immer besser aber wir brauchen noch ein bisschen zeit um an die gewünschte zahl zu kommen
    ich werd euch auch hier immer wieder über den stand der unterschriften auf dem neuesten halten


    abropo ;)

    aktueller unterschriftenstand 1571

    danke an alle fleissigen mitsammler


    heute waren wir in wiesbaden auf der kundgebung
    aus aktuellem anlass haben wir uns schweigend vor dem bundeslandtag versammelt und mit infos flyer banner auf dieses thema aufmerksam gemacht
    selbstverständlich wurdenauch unterschriften gesammelt

    es waren ca 50 leute da und es waren keine zoos (zumindest keine demonstrierenden) vor ort

    aktueller fall

    Lg die Vivi :pcwink:

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  • Bei der Diskussion um die Straffreiheit sexueller Handlungen zwischen
    Menschen und Tieren ist es zweckmäßig, zunächst das Meinungsspektrum
    nach grundsätzlichen Standpunkten zu gruppieren.

    Auf der Seite der Gegner (der Straffreiheit) ist die große Gruppe derer
    zu finden, die körperlich gequälte und leidende Tiere vor Augen haben,
    bedauernswerte Wesen, die den Sexualtrieb eines Menschen mit großen
    Schmerzen oder gar mit einem qualvollen Tod bezahlen müssen.

    Demgegenüber steht die Gruppe derer, die Derartiges tolerierbar finden,
    weil sie Tiere grundsätzlich als niedere Wesen betrachten, oder aber die
    schlichtweg ignorieren oder verdrängen, dass die beschriebenen Folgen
    eintreten können.

    Hier tut Aufklärung not, denn in vielen Fällen wird die beispeilhafte
    Konfrontation dieser Gruppe von Befürwortern mit dem tatsächlich
    verursachten Elend eine Meinungsänderung bewirken, wenngleich dem
    Phänomen offen sadistischer Tierquälerei allein mit Aufklärung nicht
    beizukommen sein wird. Soweit derartige Akte sexuell motiviert sind,
    wird es sich in der Regel nicht(!) um Menschen handeln, deren
    Sexualpräferenz auf Tiere ausgerichtet ist. Vielmehr stellt das Tier
    nurmehr ein leichteres Opfer dar, oder aber es geht um den besonderen
    Kick, den Tabubruch, die Frage von Macht oder auch um die zumindest
    projizierte Demütigung, die sich damit verbindet, wenn andere (ggf.
    nicht zoophile) Menschen zum Sex mit Tieren aufgefordert werden.

    Das Gesetz (in Deutschland) schützt Tiere vor solchem gewalttätigen
    Missbrauch, indem es für derartige Handlungen Strafen von bis zu drei
    Jahren Freiheitsentzug vorsieht. Man kann unterschiedlicher Meinung über
    die Strafhöhe sein, sollte aber beachten, dass höhere Strafen selten
    dazu führen, dass die Zahl der Delikte abnimmt - oft aber dazu, dass die
    Entschlossenheit und Brutalität im Vorgehen der Täter größer wird.
    Bedenklicher ist die offensichtlich hohe Dunkelziffer solcher Taten.
    Dies aber ist keine Frage des gesetzlichen Strafrahmens, so dass
    insoweit für etwaige Gesetzesänderungen kein dringender Handlungsbedarf
    erkennbar ist.

    Eine weitere Gruppe argumentiert, dass Sex zwischen Menschen und großen
    Tieren, wie etwa großen Hunden, Pferden usw. durchaus für beide Seiten
    körperlich angenehm sein kann; dass diese Tiere sich durchaus wehren
    könnten, aber oft sogar selbst um derartige Zuwendung betteln, wenn sie
    es erst einmal oder mehrmals erlebt haben. Diese Befürwortergruppe
    beschränkt sich nicht auf Zoophile, aber in ihr finden sich diejenigen,
    die sich als "echte" Zoos sehen und die in Bezug auf das präferierte
    Tier oft sehr viel mehr empfinden, als nur sexuelle Lust. Dies können
    Menschen sein, die "nebenbei" in einer hetero- oder auch homosexuellen
    Beziehung leben, oder auch Menschen, denen das Zusammenleben mit einem
    anderen Menschen sehr viel weniger bedeutet, als das Zusammenleben mit
    dem Tier. Es sei darauf hingewiesen, dass es mehr als problematisch ist,
    eine solche sexuelle Neigung als krankhafte Abnormität anzusehen, ohne
    sich auf die gleichen Argumente zu stützen, wie sie bei der Verfolgung
    Schwuler vorgebracht wurden und werden. Selbst wenn man es als krankhaft
    oder gestört ansähe, gäbe dies allein keinen Grund zur Strafverfolgung.

    Die Gruppe derer, die Tiere genau davor, nämlich auch vor vordergründig
    einvernehmlichem Sex mit Menschen schützen will, stützt sich auf die
    Argumentation, dass auf Grund der beschränkten Einsichtsfähigkeit eines
    Tieres eine Freiwilligkeit nicht gegeben sein kann und somit das Tier
    vom menschlichen Willen dominiert wird. In der Tat kann man schwerlich
    von einer bewiesenen Einvernehmlichkeit sexuellen Verhaltens ausgehen,
    wenn das betroffene Tier von der Fütterung durch die Halterin oder den
    Halter abhängig gemacht worden ist oder wenn es eingesperrt gehalten und
    nach Fluchtversuchen eingefangen wird. Allein das begründet die den
    urwüchsigen Willen des Tieres verdrängende Unterwerfung. Sex zwischen
    Mensch und Tier ist fast immer Sex des Menschen mit dem Tier, und nicht
    umgekehrt. Aber noch einmal: Es geht dabei nicht darum, das Tier vor
    unangenehmen Körperempfindungen zu schützen, sondern es geht hierbei
    ausschließlich um den Schutz des "Persönlichkeitsrechts" des Tieres.

    Ein solches umfassendes Persönlichkeitsrecht versagt der Gesetzgeber
    Tieren. Die Gründe liegen auf der Hand. Wie will man begründen, dass
    Tiere ein sexuelles Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf Sex mit der
    "Tierart" Mensch haben, nicht aber in Bezug auf ihre eigene oder auch
    eine andere Art (Maultiere/Maulesel)? Warum sollte die Befriedigung
    eines sexuellen Verlangens ein niedrigerer Beweggrund sein, ein Tier zu
    einem bestimmten Verhalten zu zwingen, als etwa die Aussicht auf einen
    finanziellen Vorteil (z. B. bei Pferdedressuren oder Zuchtwettbewerben)?
    Würde nicht eine Katze in freier Wildbahn genauso wenig auf die Idee
    kommen, sich von einem Menschen streicheln zu lassen, wie ein Hund eine
    Frau penetrieren wollte, ohne daran gewöhnt worden zu sein? Wer wollte
    bestimmen, welche dieser beiden Handlungen demütigender für das
    betroffene Tier ist?

    Denn die Übertragung von Moralnormen der modernen menschlichen
    Gesellschaft auf das Tierreich scheitert. Abgesehen davon, dass Tiere
    zwar durchaus ein Sozialverhalten zeigen, aber bei weitem weniger
    ausgeprägte Moralnormen im Vergleich zu Menschen haben, müsste man dann
    die Struktur jener Moralnormen betrachten. So unterschiedlich diese in
    der Geschichte der Menschheit bzw. in unterschiedlichen Kulturkreisen
    waren und sind - noch unterschiedlicher wären sie in der Artenvielfalt
    des Tierreichs ausgeprägt. Dass die Sexualität dort eine ähnlich
    hervorgehobene Rolle spielte, wie beim Menschen, bedürfte zumindest
    einer Beweisführung. Von keiner Tierart sind etwa Schamgefühle bekannt,
    wenn sie von Artgenossen beim Koitus beobachtet werden. Oder um das
    Problem mit einem weiteren Vergleich zu veranschaulichen: Beim
    Kindesmissbrauch gibt es das Phänomen, dass Betroffene das Geschehen
    selbst zunächst nicht als Missbrauch erleben und auch nicht darunter
    leiden, sondern erst mit fortschreitendem Erwachsenwerden erkennen, dass
    ihnen ein fremder Wille oktroyiert wurde und auch dann erst das
    seelische Martyrium des Opfers durchmachen. - Für ein Tier kann man eine
    solche Langzeitwirkung, wenn die ursächliche Situation nicht als
    qualvoll erlebt wurde, ausschließen.

    Würde man in sexueller Domination eine Verletzung des
    Persönlichkeitsrechts von Tieren sehen, müsste man konsequenterweise
    jegliche Tierhaltung auch verbieten, ebenso Jagd und Fischerei, denn es
    ist nicht davon auszugehen, dass gefangene Fische ihr Leben freiwillig
    für die Ernährung des Menschen geben. Wer soweit mitgeht, dem (und nur
    dem) muss man zugestehen, dass es für ihn konsequent ist, auch
    zoosexuelles Verhalten von Menschen für intolerabel zu halten.

    Schließlich gibt es noch eine große Gruppe von Menschen, die
    (sexualisierte) Zoophilie strikt ablehnen, weil es den moralischen
    Maßstäben, denen sie sich selbst unterwerfen, eklatant zuwider läuft.
    Diese Menschen empfinden oft schon bei der Vorstellung solchen
    Geschehens Ekel. Das äußert sich dann in Aussagen wie: "So eine
    Schweinerei kann man doch nicht noch verteidigen", oder: "Wenn ich von
    so etwas befallen wäre, würde ich mich lieber vor den Zug werfen, als
    damit zu leben." - Es ist schwer, etwas entgegenzusetzen, wenn das
    Problem Toleranzgrenzen sind. Diese Gruppe von Argumenten zielt freilich
    nicht auf den Schutz von Tieren, sondern eher auf den Selbstschutz der
    Gefühle von Menschen, die das Verhalten Zoophiler als Angriff auf ihre
    Moralregeln empfinden, ebenso wie konservative Menschen sich vielleicht
    bis vor Kurzem angegriffen fühlten durch schwule Pärchen oder wilde
    Ehen. In dieser Frage hat sich die Bundesrepublik Deutschland vor
    vierzig Jahren entschieden, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann,
    ein selbstbestimmtes Verhalten per Gesetz zu unterbinden, weil es von
    einer Mehrheit als Selbstentwürdigung angesehen wird.


    Verfasst und Geschrieben von Friedrich S. Heiner

    Lg die Vivi :pcwink:

    Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegenüber der Kaltschnäuzigkeit mancher Menschen :dogtongue:

  • der hessische landtag

    das thema

    unsere unterschriftenliste

    das gib tieren deine stimme team

    die kundgebung

    natürlich waren auch zahlreiche 4beiner da :)

    unter anderem auch klein rona ;)

    Lg die Vivi :pcwink:

    Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegenüber der Kaltschnäuzigkeit mancher Menschen :dogtongue:

  • Wow, die Bilder sind wirklich toll!!!

    Danke vivi :D

    Liebe Grüsse

    Anna & Banditen

    ...wenn Du Schmettlinge lachen hörst, dann weißt Du auch wie Wolken schmecken...

  • http://www.youtube.com/watch?v=XezsUkELF8o

    Lg die Vivi :pcwink:

    Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegenüber der Kaltschnäuzigkeit mancher Menschen :dogtongue:

  • heute morgen berichtete der tv sender hr wieder von dem aktuellem fall aus wetzlar
    C.H. um den es hier geht heisst in dem video marcus und seine hündin kimba heisst tina
    >VIDEO<

    Lg die Vivi :pcwink:

    Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegenüber der Kaltschnäuzigkeit mancher Menschen :dogtongue:

  • Der Typ ist als Kind echt ein paar Mal zu viel vom Wickeltisch gefallen.

    "Auschwitz fängt da an, wo einer im Schlachthof steht und denkt, es sind ja nur Tiere." (Theodor W. Adorno)