Dieses Gerichtsurteil des Landgerichts Frankfurt ist an Empathielosigkeit kaum zu überbieten.
Keine Tierquälerei
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Sprachlos
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„Laut einem tierärztlichen Gutachten stellt ein Schuss aus einem Luftgewehr lediglich eine "leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung" des Tieres dar. Für eine Verurteilung wegen Tierquälerei müssten allerdings "erhebliche Schmerzen" vorliegen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“
Und wenn das Ding an der richtigen Stelle einschlägt, ist die Katze tot. Ich könnt schon wieder im Kreis .
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Zum K.....
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Da fällt einem echt nichts mehr ein.
Wenn man also dem Nachbarn auch mit dem Luftgewehr in den Hintern schießen würde... ist ja dann auch nur eine kleine Einschränkung, wenn er ne Zeit lang nicht mehr sitzen kann...
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- Offizieller Beitrag
Wenn man also dem Nachbarn auch mit dem Luftgewehr in den Hintern schießen würde... ist ja dann auch nur eine kleine Einschränkung, wenn er ne Zeit lang nicht mehr sitzen kann...
War auch gerade mein Gedanke - allerdings nicht auf den Nachbarn bezogen sondern auf die Rechtsverdreher, die zu so einem Urteil kommen.....
Hallo?????
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Für den Tierquäler:
Für den Gutachter:
Für den Richter:
Alle anderen Äußerungen verbietet mir die zu berücksichtigende Wortwahl hier im Forum...
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- Offizieller Beitrag
Unglaublich