Neues TSchG in Österreich ab 01.01.2019 - weiß jemand, was das genau für den Auslandstierschutz bedeutet bez. Vermittlungen aus dem Ausland?

  • Ihr Lieben,

    ich habe jetzt schon mehrfach davon gelesen, dass derzeit keine Direktvermittlung von Hunden aus dem Ausland nach Österreich statt finden darf, seit Anfang des Jahres gibt es dazu anscheinend ein neues Gesetz. Weiß da jemand mehr drüber??? Ich hab im Netz leider nichts dazu gefunden.

    Nette Grüße,
    die Jean

    • Offizieller Beitrag

    Queller: https://diehundezeitung.com/kleine-tiersch…ne-ausgebremst/

    Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten Haltung oder durch Züchter, die gemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, sofern sie nicht auf Grund einer Verordnung von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, gestattet. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet. Ausgenommen davon ist die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft.“


    Es scheint also tatsächlich so, dass nur noch Züchter, Landwirte und Zoohandlungen Tiere vermitteln dürfen. Ausser, wenn der Besitzer erkrankt oder aufgrund seines Alters nicht mehr zu seinem Tier schauen kann, darf noch von Privat vermittelt werden (https://diehundezeitung.com/das-neue-tierschutzgesetz/)


    “ Lassen wir das Herz ohne den Verstand sprechen, verwischt sich der Unterschied zwischen Mensch und Tier. ”
    Dalai Lama

  • Soweit ich das verstanden habe, müssen Vereine, die Tiere aus dem Ausland importieren wollen, eine Art "Niederlassung" in Ö haben. Das kann auch eine Kooperation mit einem bestehenden Tierheim sein.

    Alles gut und schön, aber ob das wirklich den illegalen Welpenhandel und das unkontrollierte Importieren von Tieren unterbindet, das bleibt abzuwarten.

    Ein Tier zu retten, verändert nicht die Welt.
    Aber die ganze Welt verändert sich für dieses eine Tier.