Bulgarische Veterinäre dürfen keine Traces Papiere für Hunde und Katzen mehr ausstellen !!! - Bitte unterschreibt die Petition !!!!

  • Ich danke euch. ... <3 hoffentlich hilft es was. ... aber man kann nicht einfach tatenlos zusehen, was diese "Herren" da so treiben auf Kosten der Tiere... ;(

    Bitte weiter unterschreiben und teilen.... Danke

    LG Sabine

    Katzen haben gerne offene Türen - für den Fall, sie entscheiden sich doch anders.... :] (Verfasser unbekannt)

  • hab’s auch schon in FB gelesen und unterschrieben....

    Liebe Grüße
    Antje mit Rudel


    Niemand begeht einen größeren Fehler als jemand, der nichts tut, nur weil er meint wenig tun zu können.

  • Danke für die Info Sabine.

    Es gibt kein Wort des Trostes in irgendeiner menschlichen Sprache für Versuchstiere, die nicht wissen, warum sie sterben müssen.

    Ein Überlebender von Hiroshima

  • Ich weiß, dass am letzten Wochenende einige bulgarische Vereine ihre Trapos kurzfristig abgesagt haben :(

    und das habe ich dazu bei facebook gefunden:

    „Cats-Hope" - Katzen suchen ein Zuhause e.V.

    Gestern um 02:20 ·
    Liebe Freunde, Tierschützer und alle, die mit Tierschutz zu tun haben.
    Wir sind zutiefst bestürzt über die derzeitigen Vorkommnisse in Bulgarien.
    Seit letztem Wochenende dürfen die bulgarischen Veterinäre keine Traces mehr ausstellen. Veranlasst hat das Dr. Emil Slavev, durch ihn hat heute der Direktor der FDA Dr. Lilov eine Inoffizielle Bestellung ausgestellt das bis zur erneuten Anhörung am 15.02.2018 keine neuen Trace Papiere ausgestellt werden dürfen.
    Es soll ein Gesetz in Kraft treten was besagt, dass alle geretteten Hunde und Katzen vor einer evtl. Ausreise in einem örtlichen Tierheim untergebracht werden müssen. Dort sollen sie in Zwinger gepfercht werden und müssen 30 Tage verbleiben.
    Wie es um die Tierheime in Bulgarien bestellt ist, können wir uns hier kaum vorstellen. Aufgrund von Platzmangel, unhygienischen Zuständen und mangelnder medizinischer Versorgung mit Futtermangel wird es dort zu Beißereien mit Todesfolge, Krankheiten und Seuchen kommen.
    Dr. Emil Slavev will mit allen Mitteln verhindern, dass die Tiere gerettet werden. Warum kann keiner von uns nachvollziehen. Laut unseren Informationen möchte er sogar Tötungsstationen einrichten um sich der Straßentiere zu entledigen.
    Herr Dr. Emil Slavev und Dr. Lilov verstoßen durch das „neue“ Gesetz gegen die aktuell EU-Verordnung 576/2013. Leider hilft uns das hier im Moment erstmal nicht viel:
    EU-Einreisebestimmungen EU-Verordnung 576/2013
    Seit dem 29.12.2914 findet die EU-Verordnung 576/2013 über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in die EU-Mitgliedsstaaten Anwendung und löst somit die Verordnung 998/2003 ab.
    Kurz zusammengefasst steht in dieser Verordnung:
    Verbringung zu Handelszwecken innerhalb der EU
    • EU-Pass (Heimtierausweis)
    • Kennzeichnung durch Mikrochip/Tätowierung gekennzeichnet durch die Implantierung eines Transponders oder durch eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde.
    • gültiger Tollwut-Impfschutz
    - Der Tollwutimpfstoff muss ein inaktivierter Impfstoff mit
    einem Wirkungsgrad von mindestens einer Antigeneinheit
    je Dosis (WHO-Empfehlung) oder ein rekombinanter
    Impfstoff, der das immunisierende Glykoprotein des
    Tollwutvirus in einem Lebendvirusvektor exprimiert
    - das Heimtier ist zum Zeitpunkt der Verabreichung des
    Impfstoffs mindestens zwölf Wochen alt
    - der Zeitpunkt der Verabreichung des Impfstoffs wird von
    einem ermächtigten Tierarzt oder einem amtlichen Tierarzt
    im entsprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben
    - Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Anbringung
    des Transponders oder der Tätowierung oder vor dem
    Zeitpunkt des Ablesens des Transponders oder der
    Tätowierung, der im entsprechenden Abschnitt des
    Ausweises angegeben ist
    - die Gültigkeitsdauer der Impfung beginnt mit der
    Feststellung des Impfschutzes, für den mindestens 21 Tage
    nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung
    vorgeschriebenen Impfprotokolls verstreichen müssen
    - Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird von einem
    ermächtigten Tierarzt oder einem amtlichen Tierarzt im
    entsprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben;
    • Gesundheitszeugnis im TRACES­ System, im Original in Papierform beim reisenden Tier, parallel dazu im elektronischen System vom Herkunftsveterinaramt zum Veterinaramt
    des Bestimmungsortes gesandt
    Die Verordnung kann hier in vollem Umfang nachgelesen werden:
    https://l.facebook.com/l.php?u=https%…hVCcgx7gNXKVIzw
    Zudem gilt die
    EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport
    Hintergrund
    Am 5. Januar 2007 trat die EU-Verordnung in Kraft und hat damit die Richtlinie 91/628/EWG ersetzt. Im Gegensatz zu einer Richtlinie, die in den Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umgesetzt werden muss und z.T. Auslegungsspielraum zulässt, ist die EU-Verordnung unmittelbar und grundsätzlich einheitlich von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Für die Überwachung der Einhaltung des geltenden Rechts und somit die Durchführung der Kontrollen sind in Deutschland die jeweils zuständigen Behörden der Bundesländer zuständig.
    Nachzulesen in vollem Umfang hier:
    https://l.facebook.com/l.php?u=https%…GRcAiKkxHQNNzIQ

    :katze3:
    „Wenn man sich mit der Katze einlässt, riskiert man lediglich, bereichert zu werden.“
    (Sidonie-Gabriell Colette)

  • Wer bei FB ist, kann das ja mal lesen (auch die Kommentare!):

    https://www.facebook.com/daniela.werner…211411708512554

    edit: sie hat den post wegen Anfeindungen gelöscht (haben wohl einige mißverstanden ?( )


    Also, es dürfen weiterhin Tiere ausreisen, ist halt nur schwieriger und das mit der Quarantäne ist echt blöd.

    "Wer in den Abgrund von Qual, welche die Menschen über die Tiere bringen, hineingeblickt hat, der sieht kein Licht mehr;

    es liegt wie ein Schatten über allem, und er kann sich nicht mehr unbefangen freuen. "

    Albert Schweitzer

    Einmal editiert, zuletzt von C.C.Ecco (2. Februar 2018 um 18:27)

  • So, hab Antwort bekommen. Die 5er-Regelung besteht nur für die eigenen Haustiere, sobald auch nur ein Tier zu Vermittlungszwecken transport wird, gilt hier Art. 5 VO <EU> Nr. 576/2013, dh. es muss TRACES angemeldet sein und dann benötigt man auch einen sachkundigen Fahrer, ein für Tiertransporte zugelassenes Auto etc.

    Hier mal ein Gerichtsurteil, wo es u.a. erwähnt wird:
    https://www.bverwg.de/070716U3C23.15.0

  • Vielen Dank für die Information, Jean ! :kuscheln:


    Allerdings macht das die Sache, speziell für Maya, nicht einfacher... ;(

    LG Sabine

    Katzen haben gerne offene Türen - für den Fall, sie entscheiden sich doch anders.... :] (Verfasser unbekannt)