Weigerung eines Kangals in den Kofferraum eines Twingos zu steigen ...

  • Zitat

    Weigerung eines Kangal, in den Kofferraum eines Twingo zu springen, begründet kein Kündigungsrecht des Hundetrainervertrages; §§ 611 ff, 134, 296 BGB


    https://www.iurado.de/?site=iurado&p=urteile&id=2231


    Zitat


    Der Versuch, einen Kangal mit Hilfe eines Hundetrainers und unterstützendem Ziehen und Zerren in den Kofferraum eines Twingo zu verbringen, ist nicht tierschutzwidrig, sondern sinn- und hilflos.

    Der Hundehalter des Kangal kann einen Hundetrainervertrag nicht deshalb fristlos kündigen, wenn der Kangal sich weigert, an dieser Übung teilzunehmen, weil dem Hund als einzigem Beteiligten aufgefallen war, wie unsinnig diese Übung ist.

    Man sollte sich das Urteil im Volltext durchlesen, da tun sich echt Abgründe auf. Wenn man sich das durchliest, kann man sogar Zweifel bekommen, ob die Vermittlung dieses Hundes an diese Halterin glücklich war.

  • zumindest hat sie einen einjährigen, wöchentlich zwei Mal stattfindenen Trainer-Vertrag von über 3500 € für diesen Hund abgeschlossen. Also für mich zeugt das schon für einen verantwortungsvollen Hundehalter. Ich finde, diese Hundetrainerin kommt genauso schlecht daher.

    Gruß
    Moni

    Die Erinnerung ist ein Fenster durch das ich Euch sehen kann, wann immer ich will.